Anforderung Geburtsurkunde / begl. Abschrift aus dem Geburtenregister


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Auf der Grundlage der im Geburtenregister vorgenommenen Beurkundung kann auf Antrag eine Geburtsurkunde ausgestellt werden.


Adresse
Mühlenstraße 18
49401 Damme
Servicezeiten

Mo - Fr:  08.30 - 12.30 Uhr

Mo, Di, Mi: 14.00 - 16.00 Uhr

Do:  14.00 - 18.00 Uhr


Fax
05491 662-88
Telefon
05491 662-0

Häufig gestellte Fragen

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.


Nachträgliche Beurkundung bei Geburt im Ausland
Gebühr: EUR 70,00
Ausstellung der Urkunde
Gebühr: EUR 15,00
Jede weitere im selben Arbeitsgang erstellte Urkunde
Gebühr: EUR 7,50

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in deren Zuständigkeitsbereich die Geburt stattgefunden hat.


Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.


Geburtsanmeldung, Geburtenregister, Personenstandsurkunde, Geburtsanzeige, Abstammungsurkunde