Im Gewerbezentralregister werden Entscheidungen von Verwaltungsbehörden mit gewerberechtlichem Zusammenhang eingetragen (z.B. Entzug oder Widerruf von Erlaubnissen, rechtskräftigte Bußgeldentscheidungen, Verstöße gegen gewerberechtliche Bestimmungen). 

 

Auf Antrag erhält jede natürliche oder juristische Person Auskunft über die im Gewerbezentralregister eingetragenen Verstöße, soweit sie ihre Person oder den Gewerbebetrieb betreffen. 

 

Eine solche Auskunft wird beispielsweise benötigt für die Erteilung einer Gewerbeerlaubnis oder für die Beteiligung an öffentlichen Ausschreibungen. 

 

Arten von Auskünften aus dem Gewerbezentralregister 

  • für private Zwecke (Belegart 1) 
    • Die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister wird nach Ausstellung per Post vom Bundesamt für Justiz in Bonn an die Meldeanschrift versandt, ein Versand an eine andere Anschrift ist nicht möglich.

 

  • zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart 9)
    • Die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister wird nach Ausstellung per Post vom Bundesamt für Justiz direkt an die angegebene Behörde gesandt.

Sie können die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister direkt online beim Bundesamt für Justiz (siehe auch Auskunft aus dem Gewerbezentralregister Beantragung im Onlineverfahren) oder persönlich bei dem Gewerbeamt der Stadt Dinklage beantragen. Für die persönliche Beantragung beim Gewerbeamt vereinbaren Sie bitte einen Termin.

 

Wenn Sie die Auskunft online beantragen möchten, brauchen Sie

  • einen neuen Personalausweis oder einen elektronischen Aufenthaltstitel mit jeweils freigeschalteter Online-Ausweisfunktion
  • die AusweisApp2
  • Kartenlesegerät zum Auslesen des Ausweisdokumetntes
  • ein digitales Erfassungsgerät (beispielsweise Scanner oder Digitalkamera), um Nachweise hochzuladen.

 


Die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister kann beantragt werden von: 

  • natürlichen Personen (Privatpersonen) 
    • die mit Haupt- oder Nebenwohnsitz in der Stadt Dinklage gemeldet sind
    • das 18. Lebensjahr vollendet haben

 

  • juristische Personen und Personenvereinigungen 
    • deren Geschäftssitz in der Stadt Dinklage liegt
    • deren gesetzlich vertretende Person mit der Haupt- oder Nebenwohnung in Dinklage gemeldet ist. 

 


Für die persönliche Beantragung einer Auskunft aus dem Gewerbezentralregister ist das Gewerbeamt der Stadt Dinklage zuständig, sofern 

  • die betroffene Person ihren Haupt- oder Nebenwohnsitz in der Stadt Dinklage hat
  • die juristische Person oder Personenvereinigung ihren Geschäftssitz in Dinklage hat 

Alle genannten Unterlagen müssen im Original vorgelegt werden! 

 

Privatperson (natürliche Person): 

  • gültiges Ausweisdokument
  • für eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart 9):
    die vollständige Anschrift und Aktenzeichen/Verwendungszweck der Behörde

 

Juristische Person, Personenvereinigung

  • Handelsregister, Vereinsregister- oder Genossenschaftsregisterauszug des jeweils zuständigen Amtsgerichts
  • gültiges Ausweisdokument des gesetzlichen Vertreters
  • für eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart 9):
    die vollständige Anschrift und Aktenzeichen/Verwendungszweck der Behörde

Für die Bearbeitung des Antages ist eine Gebühr von 13,00 Euro zu entrichten. 

 

Die Gebühren sind bei persönlicher Antragstellung in bar oder mit EC-Karte zu entrichten. 

 


Die Bearbeitung des Anliegens dauert circa vier bis fünf Wochen. 

 

In dringenden Fällen ist eine beschleunigte Antragstellung beim Bundesamt für Justiz möglich, hierfür fallen jedoch zusätzliche Gebühren an. 


§ 150 Gewerbeordnung (GewO)


Bundeszentralregister, Auskunft aus dem Gewerbezentralregister Beantragung, Gewerbezentralregisterauskunft, Auskunft Gewerberegister, Gewerberecht, Gewerbe, Gewerbeanschriften Ermittlung, Gewerbeausübung, Konzessionen, Gewerbeauskunft, Gewerbezentralregister-Auskunft, Gewerbetreibende, Gewerbeordnung, Registerauskunft, Auskunft aus dem Gewerbezentralregister Einsicht gewähren, Gewerberegister, Gewerbezentralregister