Dritte können auf Antrag und gegen Zahlung einer Gebühr Auskunft aus dem Melderegister über bestimmte Eintragungen einzelner Einwohnerinnen und Einwohner erhalten.

 

Es gibt unterschiedliche Arten einer Meldebescheinigung und -registerauskunft: 

  • einfache Melderegisterauskunft:
    • Umfasst folgende Daten: Vorname, Zuname, Doktorgrad, derzeitige Anschriften (Haupt- und Nebenwohnung), ggf. Tatsache, dass die Person verstorben ist, ggf. Wegzugsadresse

 

  • erweiterte Melderegisterauskunft:
    • Umfasst folgende Daten: Vorname, Familienname, frühere Namen, Doktorgrad, Meldenaschrift, frühere Anschriften, Tag des Einzugs und Auszugs, Sterbetag und -ort, Staatsangehörigkeit, Geburtstag und -ort, bei Geburt im Ausland auch der Staat, Familienstand, Name der/des Ehepartnerin/Ehepartners/Lebenspartnerin/Lebenspartnerin, gesetzliche Vertreter
    • Die erweiterte Melderegisterauskunft kann nur ausgestellt werden, wenn ein berechtigtes Interesse nachgewiesen werden kann, wofür die Daten benötigt werden und weshalb eine einfache Melderegisterauskunft nicht ausreichend ist.

 

  • Lebensbescheinigung:
    • Eine Lebensbescheinigung wird zur Vorlage bei der in- und ausländischen Rentenversicherungen benötigt. Durch eine solche Bescheinigung bestätigt die Meldebehörde, dass die Person im Melderegister geführt ist und am Leben ist.
    • Die Lebensbescheinigung kann nur mit persönlicher Vorsprache ausgestellt werden. 

Eine Meldebescheinigung (einfach und erweitert) erhalten Sie persönlich im Einwohnermeldeamt der Stadt Dinklage oder durch einen formlosen schriftlichen Antrag. Telefonische Auskünfte aus dem Melderegister sind leider nicht zulässig. 

 

Für die persönliche Vorsprache beim Einwohnermeldeamt der Stadt Dinklage ist eine vorherige Terminvereinbarung erforderlich.

 

Lässt sich die gesuchte Person nicht eindeutig ermitteln oder besteht zu der Person eine Auskunftssperre, kann keine Auskunft erteilt werden. 

 

Bei einer erweiterten Meldebescheinigung erhält die Person, über die die Auskunft ausgestellt wurde, eine schriftliche Information über die Erteilung der erweiterten Meldebescheinigung.


Alle genannten Unterlagen müssen im Original vorgelegt werden! 

 

  • bei persönlicher Vorsprache
    • Identitätsnachweis (Personalausweis, Reisepass)

 

  • bei schriftlicher Beantragung
    • formloser Antrag mit den Daten der gesuchten Person und der zusätzlichen Angabe, welche weiteren Daten zu dieser Person benötigt werden
    • ggf. Begründung des berechtigten Interesses mit Nachweis, wofür die Daten benötigt werden (bei erweiterter Melderegisterauskunft)
    • ggf. Vollmacht und Ausweisdokument des Bevollmächtigten
    • bei der Beantragung einer Lebensbescheinigung ist eine persönliche Vorsprache notwendig

Für die Ausstellung einer einfachen Meldebescheinigung/Lebensbescheinigung fallen 7,50 Euro Gebühren an. 

 

Bei der Ausstellung einer erweiterten Meldebescheinigung ist eine Gebühr von 9,00 Euro zu entrichten. 

 

 

 

 


Für die Ausstellung einer Melderegisterauskunft wenden Sie sich bitte an das Einwohnermeldeamt der Stadt Dinklage.


Eine von uns erteilte Auskunft darf nur für den von Ihnen angegebenen Zweck verwendet werden. Danach ist sie zu löschen und darf nicht beliebig weitergenutzt oder weitergegeben werden. Ein Verstoß hiergegen stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann.


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