Die mobile ICT-Karte ist ein spezieller Aufenthaltstitel, den Sie als Führungskraft, Spezialist beziehungsweise Spezialistin oder Trainee beantragen können, wenn Sie bereits eine ICT-Karte aus einem anderen EU-Land besitzen.   

Mit der mobilen ICT-Karte können Sie so für eine bestimmte Zeit in der deutschen Niederlassung Ihres Unternehmens arbeiten. 


Der Transfer dauert maximal 3 Jahre. Wenn Sie Trainee sind maximal 1 Jahr. 


Zuständig ist die örtliche Ausländerbehörde (des Landkreises oder der kreisfreien Stadt).


Zuständig ist die örtliche Ausländerbehörde (des Landkreises oder der kreisfreien Stadt).


  • Sie werden in der deutschen Niederlassung als Führungskraft, als Spezialist beziehungsweise Spezialistin oder Trainee tätig. 

  • Sie besitzen bereits eine ICT-Karte eines anderen EU-Landes zum Zweck des unternehmensinternen Transfers.  

  • Sie haben direkt vor dem unternehmensinternen Transfer bereits mindestens 6 Monate ununterbrochen dem Unternehmen angehört. 

  • Sie gehören dem Unternehmen für die Zeit des Transfers weiterhin an. 

  • ​​​​​​Der Transfer dauert länger als 90 Tage. 

  • Der Transfer dauert maximal 3 Jahre. Wenn Sie Trainee sind maximal 1 Jahr. 

  • Es liegt kein Ausweisungsinteresse gegen Sie vor. 


  • Vollständiger Antrag 

  • ICT-Karte eines anderen EU-Landes 

  • Gültiges Ausweisdokument (Personalausweis, Reisepass, Passersatz) 

  • Meldebestätigung 

  • Biometrisches Lichtbild 

  • Arbeitsvertrag  

  • Gegebenenfalls Nachweise über berufliche Qualifikationen 

  • Erklärung des Arbeitgebers, dass es sich um einen unternehmensinternen Transfer innerhalb derselben Unternehmensgruppe handelt 

  • Nachweis der Krankenversicherung 

Bitte beachten Sie, dass weitere erforderliche Unterlagen hinzukommen können.


  • Sie beantragen die mobile ICT-Karte bei der zuständigen Stelle schriftlich oder elektronisch mit allen erforderlichen Unterlagen ein.  

  • Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag und fordert gegebenenfalls weitere Unterlagen von Ihnen an. 

  • Falls erforderlich, werden weitere Behörden und Stellen einbezogen. 

  • Die zuständige Stelle entscheidet über Ihren Antrag. 

  • Wenn Ihr Antrag genehmigt wird, werden Ihre Fingerabdrücke, Ihre Unterschrift und ein biometrisches Foto für die Herstellung des elektronischen Aufenthaltstitels (eAT) genommen. 

  • Die zuständige Stelle beauftragt eine externe Stelle, die Bundesdruckerei, mit der Herstellung Ihres eAT. 

  • Sobald der eAT fertig ist, erhalten Sie eine Benachrichtigung und können die Karte persönlich bei der zuständigen Stelle abholen. Hierfür erhalten Sie einen Termin durch die zuständige Stelle. 

  • Falls der Antrag abgelehnt wird, erhalten Sie einen Ablehnungsbescheid mit den Gründen für die Ablehnung. 


"ICT" steht für "Intra-Corporate Transfer", also eine unternehmensinterne Versetzung. 


§ 19b AufenthG


  • Widerspruch 

  • Klage vor dem Verwaltungsgericht