Dienstleistung
Ferienbetreuung
Ab den Herbstferien 2026 bietet die Stadt Lohne für die Schülerinnen und Schüler der Lohner Grundschulen im Rahmen des Ganztags eine Ferienbetreuung in Zusammenarbeit mit der Future-Qualifizierungs gGmbH an. Die Betreuung findet an den Werktagen vom 12.10.2026 bis zum 23.10.2026 in der Gertrudenschule Lohne statt.
Die Betreuungszeit beginnt um 08.00 Uhr und endet um 16.00 Uhr. Für die Betreuung wird ein pauschaler Kostenbeitrag in Höhe von EUR 50,00 pro Woche erhoben. Eine Anmeldung für einzelne Tage ist gemäß dem Entwurf der neuen Elternbeitragsordnung des Landkreises Vechta für die Ganztagsbetreuung in den Ferien nicht vorgesehen. Eine Anmeldung ist daher für eine einzelne Woche oder für die gesamte Betreuungszeit möglich. In der Ferienbetreuung wird den Kindern ein Mittagessen angeboten und ist im o.g. Kostenbeitrag enthalten.
Die Anmeldung zur Ferienbetreuung erfolgt im Online-Verfahren.
Füllen Sie das Formular bis spätestens zum 02.10.2026 online aus.
Bitte beachten Sie, dass die Anmeldung verbindlich ist. Der Kostenbeitrag ist unabhängig von der tatsächlichen Teilnahme zu entrichten; eine Erstattung bei Krankheit oder sonstigem Fehlen erfolgt nicht. Der Betrag ist direkt bei der Online-Anmeldung zu überweisen.
Empfänger von Leistungen nach SGB II, SGB XII, AsylbLG, Wohngeld oder Kinderzuschlag können auf Antrag vom Kostenbeitrag befreit werden. Reichen Sie dazu bitte einen aktuellen Leistungsbescheid bei der Online-Anmeldung ein. Eine rückwirkende Befreiung ist ausgeschlossen.
Bitte berücksichtigen Sie, dass keine Schülerbeförderung stattfindet und diese durch die Eltern sicherzustellen ist.
Weitere Informationen zur Organisation erfolgen nach der Anmeldung und Anmeldeschluss ab dem 02.10.2026 in einem gesonderten Bestätigungsschreiben.
Einrichtung
Lohne (Oldenburg) - Jugend und Familie
Postfach 1369
49393 Lohne (Oldenburg)
von 08:30 bis 12:30 Uhr
und 14:30 bis 16:00 Uhr
Dienstag:
von 08:30 bis 12:30 Uhr
und 14:30 bis 16:00 Uhr
Mittwoch:
von 08:30 bis 12:30 Uhr
und 14:30 bis 16:00 Uhr
Donnerstag:
von 08:30 bis 12:30 Uhr
und 14:30 bis 16:00 Uhr
Freitag:
von 08:30 bis 12:30 Uhr
04442 886-8500
04442 886-0
Häufig gestellte Fragen
Welche Gebühren fallen an?
Die Kosten betragen pro Woche und Kind 50,00 € und decken die Ausgaben für Verpflegung und Ausflüge mit ab.
Empfänger von Leistungen nach SGB II, SGB XII, AsylbLG, Wohngeld oder Kinderzuschlag können auf Antrag vom Kostenbeitrag befreit werden. Reichen Sie dazu bitte einen aktuellen Leistungsbescheid bei der Online-Anmeldung ein. Eine rückwirkende Befreiung ist ausgeschlossen.
Verfahrensablauf
Nach dem Ende der Anmeldefrist erhalten die angemeldeten Familien ein Bestätigungsschreiben mit weiteren Informationen zur Organisation der Ferienbetreuung.
Die Betreuung findet zwischen 8:00 und 16.00 Uhr in der Gertrudenschule statt.
Welche Fristen muss ich beachten?
Anmeldeschluss für die Betreuung in den Herbstferien ist Freitag (2. Oktober 2026)
Welche Unterlagen werden benötigt?
Empfänger von Leistungen nach SGB II, SGB XII, AsylbLG, Wohngeld oder Kinderzuschlag können auf Antrag vom Kostenbeitrag befreit werden. Reichen Sie dazu bitte einen aktuellen Leistungsbescheid bei der Online-Anmeldung ein.
Schlagwörter
Ferienbetreuung, Ferienbetreuung
Welche Gebühren fallen an?
Die Kosten betragen pro Woche und Kind 50,00 € und decken die Ausgaben für Verpflegung und Ausflüge mit ab.
Empfänger von Leistungen nach SGB II, SGB XII, AsylbLG, Wohngeld oder Kinderzuschlag können auf Antrag vom Kostenbeitrag befreit werden. Reichen Sie dazu bitte einen aktuellen Leistungsbescheid bei der Online-Anmeldung ein. Eine rückwirkende Befreiung ist ausgeschlossen.
Verfahrensablauf
Nach dem Ende der Anmeldefrist erhalten die angemeldeten Familien ein Bestätigungsschreiben mit weiteren Informationen zur Organisation der Ferienbetreuung.
Die Betreuung findet zwischen 8:00 und 16.00 Uhr in der Gertrudenschule statt.
Welche Fristen muss ich beachten?
Anmeldeschluss für die Betreuung in den Herbstferien ist Freitag (2. Oktober 2026)
Welche Unterlagen werden benötigt?
Empfänger von Leistungen nach SGB II, SGB XII, AsylbLG, Wohngeld oder Kinderzuschlag können auf Antrag vom Kostenbeitrag befreit werden. Reichen Sie dazu bitte einen aktuellen Leistungsbescheid bei der Online-Anmeldung ein.