Hundesteuer An- und Abmeldung


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Ansprechpartner


Frau Ursula Rolfes

Die Festsetzung der Hundesteuer erfolgt durch die zuständige Stelle.


Postfach
Postfach 1369
49393 Lohne (Oldenburg)
Servicezeiten Montag:
von 08:30 bis 12:30 Uhr 
und 14:30 bis 16:00 Uhr 

Dienstag:
von 08:30 bis 12:30 Uhr 
und 14:30 bis 16:00 Uhr 

Mittwoch:
von 08:30 bis 12:30 Uhr 
und 14:30 bis 16:00 Uhr 

Donnerstag:
von 08:30 bis 12:30 Uhr 
und 14:30 bis 16:00 Uhr 

Freitag:
von 08:30 bis 12:30 Uhr 


Fax
04442 886-8500
Telefon
04442 886-0

Häufig gestellte Fragen

Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.


Es müssen Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.


Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.


Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.


Wenn Sie Ihren Hund anmelden:

  • Sie sind Halterin oder Halter mindestens eines Hundes.
  • Der Hund ist mindestens 3 Monate alt.

 
Wenn Sie Ihren Hund abmelden:

  • Sie sind nicht mehr Halterin oder Halter des Hundes, beispielsweise, weil
    • Sie den Hund verkauft, verschenkt oder anders veräußert haben,
    • Ihnen der Hund abhandengekommen ist oder
    • der Hund verstorben ist.
  •  Sie halten den Hund nicht weiterhin.

Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.


Nach der Anmeldung des Hundes werden Hundesteuermarken ausgegeben, die bei der Abmeldung des Hundes wieder abzugeben sind. Die Hundesteuermarke muss mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden.


Die kommunalen Satzungen sehen regelmäßig Befreiungs- und Ermäßigungstatbestände vor. Nähere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte der jeweiligen kommunalen Hundesteuersatzung.


  • Kommunale Satzung

Niedersächsisches Gesetz über das Halten von Hunden (NHundG)
Spezielle Hinweise für - Einheitsgemeinde Lohne (Oldenburg)
Ortsrecht
Hundesteuersatzung
Paragraph : 2.1.16