Dienstleistung
Wahlen
Ansprechpartner
Frau Tangemann
Frau Andrea Leberecht
Herr Bernd Brandes
Frau Liane Pape-Nordbrock
Frau Pieper
Frau Scheper
Herr Ralf Spille
Frau König
Frau Schmitz
Herr Kai Littmann
Herr Jannis Niehaus
Frau Ulbrich
Herr Christopher Vismann
Herr Dennis Lüthje
Frau Carina Fangmann
Herr Stöhr
Frau Kathrin Lamping
Frau Insa Wetenkamp
Frau Anke Pieper
Frau Le Van Huynh
Herr Timo Carstens
Herr Andreas Schulz
Herr Heiko Wittenberg
Frau Karina Beckemeyer
Frau Dunja Rommelmann
Herr Reiner Willms
Frau Denise Willenborg
Frau Annelies Muhle
Sandra Röwe
Herr Jens Schroeder
Herr Baeslack
Liane Pape-Nordbrock
Ilona Ebenthal
Jule Klostermann
Frau Laura Schünemann
Herr Maximilian Von Höven
Frau Edith Kamphake
Herr Daniel Tebben
Frau Martina Schoster
Herr Benno Sieverding
Wahlen werden durch die zuständige Stelle organisiert und entsprechend den geltenden Bestimmungen bekannt gemacht. Mit der zugesandten Wahlbenachrichtigungskarte können Sie persönlich Ihre Stimme in dem Ihnen dort zugewiesenen Wahlraum am Wahltag abgeben.
Wenn Sie durch Briefwahl wählen wollen, müssen Sie einen Wahlschein beantragen. Eine andere Person kann den Antrag für Sie stellen oder Ihre Unterlagen in Empfang nehmen, wenn Sie diese schriftlich bevollmächtigen. Den Antrag stellen Sie bei der auf der Wahlbenachrichtigungskarte angegebenen Stelle.
Informationen rund um Wahlen
Häufig gestellte Fragen
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.
Bearbeitungsdauer
nicht angegeben
Ansprechpunkt
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt, der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.
Zuständige Stelle
nicht angegeben
Voraussetzungen
nicht angegeben
Formulare
nicht angegeben
erforderliche Unterlagen
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Verfahrensablauf
nicht angegeben
Hinweise (Besonderheiten)
nicht angegeben
Rechtsgrundlage(n)
nicht angegeben
Rechtsbehelf
nicht angegeben
Schlagwörter
Landratswahl, Bürgermeisterwahl, Kommunalwahl, Landtagswahl, Bundestagswahl, Landratswahl, Bürgermeisterwahl, Kommunalwahl, Landtagswahl, Bundestagswahl
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.
Bearbeitungsdauer
nicht angegeben
Ansprechpunkt
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt, der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.
Zuständige Stelle
nicht angegeben
Voraussetzungen
nicht angegeben
Formulare
nicht angegeben
erforderliche Unterlagen
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Verfahrensablauf
nicht angegeben
Hinweise (Besonderheiten)
nicht angegeben
Rechtsgrundlage(n)
nicht angegeben
Rechtsbehelf
nicht angegeben