Dienstleistung
Bebauungsplan
Bevor Sie genauere Pläne machen, wie Sie ein Grundstück, das Sie erworben haben oder erwerben wollen, bebauen werden, sollten Sie klären, was im zugehörigen Bebauungsplan steht.
Der qualifizierte Bebauungsplan
setzt rechtsverbindlich fest, welche baulichen und sonstigen Anlagen auf einem Grundstück zulässig sind. Festsetzungen werden u. a. getroffen
- zur Art der baulichen Nutzung (z. B. Wohn-, Misch-, Gewerbegebiet),
- zum Maß der baulichen Nutzung (z. B. Geschoss- und Grundflächenzahl, Höhe, Zahl der Vollgeschosse),
- zur Bauweise (offene oder geschlossene Bauweise),
- zur überbaubaren Grundstücksfläche
- zu den örtlichen Verkehrsflächen.
Der einfache Bebauungsplan, der nicht die Voraussetzungen eines qualifizierten Bebauungsplans erfüllt, enthält nur einzelne Festsetzungen als verbindliche Regelungen und wird durch die Regelungen der unterstützend anzuwendenden §§ 34 und 35 Baugesetzbuch (BauGB) ergänzt.
Einrichtung
Bauamt
Postfach 1369
49393 Lohne (Oldenburg)
von 00:00 bis 12:30 Uhr
und 14:30 bis 16:00 Uhr
Dienstag:
von 00:00 bis 12:30 Uhr
und 14:30 bis 16:00 Uhr
Mittwoch:
von 00:00 bis 12:30 Uhr
und 14:30 bis 16:00 Uhr
Donnerstag:
von 00:00 bis 12:30 Uhr
und 14:30 bis 16:00 Uhr
Freitag:
von 00:00 bis 12:30 Uhr
04442 886-8500
04442 886-0
Ravensberger Straße 20
49377 Vechta
Postfach 1353
49375 Vechta
Montag 08:30 - 12:30 Uhr
Dienstag 08:30 - 12:30 Uhr
Mittwoch 08:30 - 12:30 Uhr
Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr, 14:30 - 17:00 Uhr
Freitag 08:30 - 12:30 Uhr
Hinweis:
Und nach Vereinbarung.
04441 898-1039
04441 898-0
04441 898-0
Einrichtung
Planung und Umwelt
Postfach 1369
49393 Lohne (Oldenburg)
von 00:00 bis 12:30 Uhr
und 14:30 bis 16:00 Uhr
Dienstag:
von 00:00 bis 12:30 Uhr
und 14:30 bis 16:00 Uhr
Mittwoch:
von 00:00 bis 12:30 Uhr
und 14:30 bis 16:00 Uhr
Donnerstag:
von 00:00 bis 12:30 Uhr
und 14:30 bis 16:00 Uhr
Freitag:
von 00:00 bis 12:30 Uhr
04442 886-8500
04442 886-0
Häufig gestellte Fragen
Ansprechpunkt
Ein Bebauungsplan wird von der Gemeinde als Satzung beschlossen. Danach wird er durch Bekanntmachung rechtsverbindlich.
Für nähere Informationen können Sie sich an das Planungsamt Ihrer Gemeinde oder die Bauaufsichtsbehörde Gemeinde bzw. Landkreis wenden.
Schlagwörter
Einsicht Bebauungsplan, B Plan, Auslegung
Ansprechpunkt
Ein Bebauungsplan wird von der Gemeinde als Satzung beschlossen. Danach wird er durch Bekanntmachung rechtsverbindlich.
Für nähere Informationen können Sie sich an das Planungsamt Ihrer Gemeinde oder die Bauaufsichtsbehörde Gemeinde bzw. Landkreis wenden.