Dienstleistung
Landschafts- und Grünordnungspläne
Landschaftspläne und Grünordnungspläne sind Instrumente des Naturschutzes und der Landschaftspflege für die Gebiete der zuständigen Stelle bzw. für Gebietsteile. Sie werden von den zuständigen Stellen im eigenen Wirkungskreis erstellt. Die Grundlagen der Landschaftspläne sind der vorliegende Landschaftsrahmenplan und der "Leitfaden Landschaftsplan". Er kann beim Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) bezogen werden.
Landschaftspläne sind aufzustellen, Grünordnungspläne können für Teilgebiete der zuständigen Stelle aufgestellt werden. Der Grünordnungsplan wird inhaltlich aus dem übergeordneten Landschaftsplan abgeleitet.
Leitfaden Landschaftsplan
Einrichtung
Bauamt
Postfach 1369
49393 Lohne (Oldenburg)
von 00:00 bis 12:30 Uhr
und 14:30 bis 16:00 Uhr
Dienstag:
von 00:00 bis 12:30 Uhr
und 14:30 bis 16:00 Uhr
Mittwoch:
von 00:00 bis 12:30 Uhr
und 14:30 bis 16:00 Uhr
Donnerstag:
von 00:00 bis 12:30 Uhr
und 14:30 bis 16:00 Uhr
Freitag:
von 00:00 bis 12:30 Uhr
04442 886-8500
04442 886-0
Einrichtung
Planung und Umwelt
Postfach 1369
49393 Lohne (Oldenburg)
von 00:00 bis 12:30 Uhr
und 14:30 bis 16:00 Uhr
Dienstag:
von 00:00 bis 12:30 Uhr
und 14:30 bis 16:00 Uhr
Mittwoch:
von 00:00 bis 12:30 Uhr
und 14:30 bis 16:00 Uhr
Donnerstag:
von 00:00 bis 12:30 Uhr
und 14:30 bis 16:00 Uhr
Freitag:
von 00:00 bis 12:30 Uhr
04442 886-8500
04442 886-0
Häufig gestellte Fragen
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
Ansprechpunkt
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.
erforderliche Unterlagen
Es werden keine Unterlagen benötigt.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
Ansprechpunkt
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.
erforderliche Unterlagen
Es werden keine Unterlagen benötigt.