Dienstleistung
Personalausweis Meldung wegen Verlust
Ist der Personalausweis nicht mehr auffindbar oder wurde verloren, muss der Verlust sofort angezeigt werden (Verlustanzeige). Unter Umständen ist eine Sperrung des elektronischen Identitätsnachweises notwendig. Zudem muss ein neuer Personalausweises ausgestellt werden.
Postfach 1369
49393 Lohne (Oldenburg)
von 08:30 bis 16:00 Uhr
Dienstag:
von 08:30 bis 16:00 Uhr
Mittwoch:
von 08:30 bis 16:00 Uhr
Donnerstag:
von 08:30 bis 18:00 Uhr
Freitag:
von 08:30 bis 12:30 Uhr
Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
04442 886-8500
04442 886-0
Häufig gestellte Fragen
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Meldung muss umgehend erfolgen.
Welche Gebühren fallen an?
Bei Verlustmeldung
Gebühr:
kostenfrei
Verfahrensablauf
Die betroffene Person muss persönlich vorstellig werden.
Ansprechpunkt
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, Samtgemeinde und Stadt. Unabhängig hiervon kann auch die Polizei informiert werden.
erforderliche Unterlagen
-
Ersatzdokumenten, wie
Reisepass
oder
Geburtsurkunde
zum Nachweis der Identität
Hinweise (Besonderheiten)
Gleichzeitig mit der dann notwendigen Beantragung eines neuen
Personalausweis
es kann bei Bedarf zusätzlich ein
vorläufiger Personalausweis
beantragt werden. Für einen neuen oder vorläufigen Personalausweis sind die entsprechenden Unterlagen, Fristen und Gebühren zu beachten.
Schlagwörter
3000471, Verlustanzeige
Die Meldung muss umgehend erfolgen.
Gebühr: kostenfrei
Die betroffene Person muss persönlich vorstellig werden.
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, Samtgemeinde und Stadt. Unabhängig hiervon kann auch die Polizei informiert werden.
- Ersatzdokumenten, wie Reisepass oder Geburtsurkunde zum Nachweis der Identität
Gleichzeitig mit der dann notwendigen Beantragung eines neuen Personalausweis es kann bei Bedarf zusätzlich ein vorläufiger Personalausweis beantragt werden. Für einen neuen oder vorläufigen Personalausweis sind die entsprechenden Unterlagen, Fristen und Gebühren zu beachten.