Dienstleistung
Reisepass Ausstellung Express
Die Lieferzeit für einen Reisepass beträgt in der Regel 3 bis 4 Wochen.
Wird der Reisepass bereits früher benötigt, kann ein Expresspass beantragt werden. Die Besonderheit liegt ausschließlich in der verkürzten Lieferzeit. Der Expresspass ist ein uneingeschränkt gültiges Dokument.
Wichtige Hinweise bezüglich der Corona-Krise
Postfach 1369
49393 Lohne (Oldenburg)
von 08:30 bis 16:00 Uhr
Dienstag:
von 08:30 bis 16:00 Uhr
Mittwoch:
von 08:30 bis 16:00 Uhr
Donnerstag:
von 08:30 bis 18:00 Uhr
Freitag:
von 08:30 bis 12:30 Uhr
04442 886-8500
04442 886-0
Häufig gestellte Fragen
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hauptwohnsitz ist.
Welche Unterlagen werden benötigt?
· aktuelles biometrietaugliches Lichtbild, im Passformat (45 x 35 mm) im Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
· ggf. bisheriger Reisepass
· Personalausweis, falls der Antragsteller über keinen Reisepass verfügt
· letzte aktuelle Personenstandsurkunde, wenn bei der Gemeinde, der Samtgemeinde oder der Stadt, in der der Hauptwohnsitz liegt, noch kein Dokument ausgestellt wurde
Welche Gebühren fallen an?
Expresspass für Antragsteller/-innen unter 24 Jahren (32 Seiten)
Gebühr:
EUR 69,50
Expresspass unter 24 Jahren (48 Seiten - Vielreisende)
Gebühr:
EUR 91,50
Expresspass für Antragsteller/-innen über 24 Jahre (32 Seiten)
Gebühr:
EUR 102,00
Expresspass über 24 Jahre (48 Seiten - Vielreisende)
Gebühr:
EUR 124,00
Welche Fristen muss ich beachten?
Der Expressreisepass ist in der Regel sechs Tage nach Antragstellung abholbereit.
Bearbeitungsdauer
Bearbeitungsdauer:
3 bis 4 Tage
Anträge / Formulare
Einwilligung des gesetzlichen Vertreters für Ausweisantrag von Minderjährigen oder Betreuten
Externe URL
Fachlich freigegeben durch
Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport
Schlagwörter
Ferien, Pass, Ausweis, Reisepass, Identifikation, Reisepass im Expressverfahren, Reiseausweis, Urlaub, verreisen, Reisepaß, Reisepass mit beschleunigter Abholzeit, dringend
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hauptwohnsitz ist.
· aktuelles biometrietaugliches Lichtbild, im Passformat (45 x 35 mm) im Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
· ggf. bisheriger Reisepass
· Personalausweis, falls der Antragsteller über keinen Reisepass verfügt
· letzte aktuelle Personenstandsurkunde, wenn bei der Gemeinde, der Samtgemeinde oder der Stadt, in der der Hauptwohnsitz liegt, noch kein Dokument ausgestellt wurde
Gebühr: EUR 69,50
Gebühr: EUR 91,50
Gebühr: EUR 102,00
Gebühr: EUR 124,00
Der Expressreisepass ist in der Regel sechs Tage nach Antragstellung abholbereit.
Externe URL
Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport