Jede Person, die eine Wohnung bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen bei der Meldebehörde des Wohnortes anzumelden.

 

Grundsätzlich wird in Meldebehörden zwischen Ummeldung und Anmeldung unterschieden.

 

Anmelden müssen Sie sich, wenn Sie aus einer anderen Gemeinde, Stadt oder einem anderen Land zuziehen.

Ummelden heißt es, wenn Sie innerhalb derselben Stadt oder Gemeinde umziehen. zB zwei Straßen weiter.

 

Unabhängig davon, ob es sich um eine Anmeldung oder eine Ummeldung handelt, müssen Sie sich binnen 2 Wochen nach Einzug in Ihrer Meldebehörde an-/ummelden.

 

Kommen Sie Ihrer Meldepflicht nach, um unnötige Probleme, Ärger und Bußgelder zu vermeiden. Bei der Verletzung der Meldepflicht ergeben sich beispielsweise Probleme bei der Kfz-Zulassung, beim Führerscheinerwerb oder beim Beantragen eines Führungszeugnisses.

 

Zudem sind auch Ihr Personalausweis und gegebenenfalls Ihr Reisepass zu ändern.

 

Für die Anmeldung ist eine persönliche Vorsprache im Einwohnermeldeamt notwendig!

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in die Sie gezogen sind.


  • Personalausweis und/oder Reisepass aller meldepflichtigen Personen als Identitätsnachweis und zur Änderung der Wohnungsangaben
  • Wohnungsgeberbescheinigung
  • Folgende Daten bzw. Unterlagen werden zusätzlich benötigt bei:
    • aus dem Ausland zugezogenen Personen:
      • die letzte Wohnanschrift in Deutschland (Anmeldebestätigung, Tag des Ein- und Auszugs)
    • betreuten Personen:
      • schriftliche Vollmacht oder Betreuerausweis
    • Personen, die nicht selbst erscheinen können:
      • schriftliche Vollmacht und Ausweisdokumente der anzumeldenden Person

Es fallen keine Gebühren an. Verspätete Meldungen mit Überschreitung der Meldefrist von 2 Wochen können mit einem Bußgeld geahndet werden.


Die Anmeldung muss innerhalb von 2 Wochen nach Bezug der Wohnung erfolgen.


Anmeldungen werden in der Regel sofort bearbeitet. Über Ihre Meldung erhalten Sie eine kostenfreie Bestätigung.


Bei Fragen steht Ihnen das Meldeamt telefonisch oder per Mail zur Verfügung.


Die zuständige Stelle hält den Meldeschein kostenfrei für Sie bereit.

Dieser kann vorab auch schon über den Online-Vorgang vorbereitet werden.

 

Für die Anmeldung ist eine persönliche Vorsprache im Einwohnermeldeamt notwendig!


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