In der Regel besitzt eine Person einen Wohnsitz, den sogenannten Hauptwohnsitz. Es kommt aber auch vor, dass Personen neben Ihrer Hauptwohnung auch noch regelmäßig eine weitere Wohnung nutzen, zB. das Elternhaus, aus dem sie ausgezogen sind, aber noch starken Bezug zu haben, oder wenn sie sich beruflich unter der Woche anderswo aufhalten als am Wochenende. Die weitere, weniger benutzte Wohnung ist dann eine Nebenwohnung. Wenn Sie neben Ihrem Hauptwohnsitz einen oder mehrere Nebenwohnsitze nutzen, ist dies bei der Meldebehörde des Nebenwohnsitzes anzuzeigen. Die Meldebehörde nimmt eine entsprechende Eintragung im Melderegister vor und informiert die Hauptwohnsitzmeldebehörde. An dem Nebenwohnsitz muss ggf. Zweitwohnsitzsteuer gezahlt werden.


Für die Anmeldung der Nebenwohnung ist eine persönliche Vorsprache im Einwohnermeldeamt notwendig!

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Nebenwohnsitz aufgenommen wird.



Es fallen keine Gebühren an.


Die Anmeldung muss innerhalb von 2 Wochen nach Bezug der Wohnung erfolgen.


Anmeldung als Nebenwohnsitz, Nebenwohnung, Zweitwohnung