Dienstleistung
Fahrerlaubnis: Ausstellung - ab 17 Jahre
Jugendliche dürfen in Deutschland bereits mit 17 Jahren Pkw und Lkw bis 3,5 t sowie Pkw mit Anhänger fahren, wenn sie erfolgreich die Führerscheinprüfung abgelegt haben. Das Fahren ist jedoch bis zum 18. Geburtstag nur in Begleitung einer erwachsenen Person erlaubt – sonst drohen ein Widerruf der Fahrerlaubnis, Bußgeld und eine Verlängerung der Probezeit.
Poggenburger Straße 15
26919 Brake (Unterweser)
 Mo. - Fr.: 08:30 - 12:00 Uhr
 
  Mo. - Do. 14:00 - 15:30 Uhr
 
  und nach Vereinbarung
04401 927-422
04401 927-214
Häufig gestellte Fragen
        
        
                                                                                                                            
    
        
            
                
                            Verfahrensablauf
                    
                
            
        
        
                                                Der Antrag ist durch die Fahrschule oder persönlich von der antragstellenden Person schriftlich zu stellen. Die zuständige Stelle erteilt bei Eignung den Prüfauftrag an die zuständige Technische Prüfstelle.
Über die Fahrerlaubnis wird von der zuständigen Stelle eine sogenannte Prüfungsbescheinigung ausgestellt, die bis 3 Monate nach Vollendung des 18. Lebensjahres im Inland zum Nachweis der Fahrberechtigung dient. Diese Prüfbescheinigung ist bei allen Fahrten mitzuführen. In der Bescheinigung sind die zur Begleitung vorgesehenen Personen benannt, es darf also nicht mit beliebig vielen unterschiedlichen Begleitpersonen gefahren werden.
                
                    
                    
    
    
                                                                                                                                                        
    
        
            
                
                            An wen muss ich mich wenden?
                    
                
            
        
        
                                                Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und bei der kreisfreien Stadt, in dem/der Sie Ihren Wohnsitz haben.
                
                    
                    
    
    
                                                                                                                                                        
    
        
            
                
                            Voraussetzungen
                    
                
            
        
        
                                                für Bewerber:
- Mindestalter: 17 Jahre
- Nachweis eines ordentlichen Wohnsitzes im Inland
- Beherrschung der Grundzüge der Versorgung Unfallverletzter im Straßenverkehr
- Zustimmung der Erziehungsberechtigten
für Begleitpersonen:
- seit 5 Jahren in Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis Klasse B oder einer entsprechenden deutschen, einer EU/EWR- oder schweizerischen Fahrerlaubnis
- Vollendung des 30. Lebensjahres
- nicht mehr als 1 Punkt im Fahreignungsregister (FAER)
                                                                                                                                                        
    
        
            
                
                            Welche Unterlagen werden benötigt?
                    
                
            
        
        
                                                
- 
- 
original Unterschrift auf Behördenvordruck
- 
aktuelles biometrietaugliches Lichtbild, im Passformat (45 x 35 mm) im Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
- Erste-Hilfe-Nachweis
- 
Nachweis über einen Sehtest (Optiker oder Augenarzt)
- 
Antragsformular auf Teilnahme am Begleiteten Fahren mit 17
- 
Einwilligungserklärung der Erziehungsberechtigten
                                                                                                                                                        
    
        
            
                
                            Welche Gebühren fallen an?
                    
                
            
        
        
                                                Es fallen Gebühren nach der jeweiligen Gebührenordnung der zuständigen Stelle an.
                
                    
                    
    
    
                                                                                                                                                        
    
        
            
                
                            Welche Fristen muss ich beachten?
                    
                
            
        
        
                                                Eine Antragstellung ist frühestens ab 6 Monate vor Erreichen des Mindestalters möglich.
                
                    
                    
    
    
                                                                                                                                                        
                                                                                                                                                        
    
        
            
                
                            Was sollte ich noch wissen?
                    
                
            
        
        
                                                Weitere Informationen erhalten Sie bei jeder Fahrschule und jeder zuständigen Stelle.
                
                    
                    
    
    
                                                                                                                                                                                            
    
        
            
                
                            Anträge / Formulare
                    
                
            
        
        
                                                Führerschein: Anlage 2 zum Fahrerlaubnisantrag
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Führerschein: Anlage 1 zum Fahrerlaubnisantrag
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Führerschein: Antrag Fahrerlaubnis und Führerschein
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        Anlage 2 BF17.pdf
    
    
        Anlage1  BF17.pdf
    
    
        Antrag neu 2023.pdf
    
                    
                    
    
    
                                                                                    
                                            
                        
                            
    
        
            
                
                            Schlagwörter
                    
                
            
        
        
                    Führerschein mit 17, Begleitetes Fahren ab 17, Fahrerlaubnis: Ausstellung - ab 17 Jahre
            
    
    
                                    
    
Verfahrensablauf
Der Antrag ist durch die Fahrschule oder persönlich von der antragstellenden Person schriftlich zu stellen. Die zuständige Stelle erteilt bei Eignung den Prüfauftrag an die zuständige Technische Prüfstelle.
Über die Fahrerlaubnis wird von der zuständigen Stelle eine sogenannte Prüfungsbescheinigung ausgestellt, die bis 3 Monate nach Vollendung des 18. Lebensjahres im Inland zum Nachweis der Fahrberechtigung dient. Diese Prüfbescheinigung ist bei allen Fahrten mitzuführen. In der Bescheinigung sind die zur Begleitung vorgesehenen Personen benannt, es darf also nicht mit beliebig vielen unterschiedlichen Begleitpersonen gefahren werden.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und bei der kreisfreien Stadt, in dem/der Sie Ihren Wohnsitz haben.
Voraussetzungen
für Bewerber:
- Mindestalter: 17 Jahre
- Nachweis eines ordentlichen Wohnsitzes im Inland
- Beherrschung der Grundzüge der Versorgung Unfallverletzter im Straßenverkehr
- Zustimmung der Erziehungsberechtigten
für Begleitpersonen:
- seit 5 Jahren in Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis Klasse B oder einer entsprechenden deutschen, einer EU/EWR- oder schweizerischen Fahrerlaubnis
- Vollendung des 30. Lebensjahres
- nicht mehr als 1 Punkt im Fahreignungsregister (FAER)
Welche Unterlagen werden benötigt?
- 
original Unterschrift auf Behördenvordruck
- 
aktuelles biometrietaugliches Lichtbild, im Passformat (45 x 35 mm) im Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
- Erste-Hilfe-Nachweis
- 
Nachweis über einen Sehtest (Optiker oder Augenarzt)
- 
Antragsformular auf Teilnahme am Begleiteten Fahren mit 17
- 
Einwilligungserklärung der Erziehungsberechtigten
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen Gebühren nach der jeweiligen Gebührenordnung der zuständigen Stelle an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Eine Antragstellung ist frühestens ab 6 Monate vor Erreichen des Mindestalters möglich.
Was sollte ich noch wissen?
Weitere Informationen erhalten Sie bei jeder Fahrschule und jeder zuständigen Stelle.
Anträge / Formulare
Führerschein: Anlage 2 zum Fahrerlaubnisantrag
 Download als PDF  
Führerschein: Anlage 1 zum Fahrerlaubnisantrag
 Download als PDF  
Führerschein: Antrag Fahrerlaubnis und Führerschein
 Download als PDF 
Anlage1 BF17.pdf
Antrag neu 2023.pdf