Dienstleistung
Einbürgerung: Genehmigung - für Ausländer mit Einbürgerungsanspruch
In Deutschland geborene Kinder ausländischer Eltern können unter bestimmten Voraussetzungen durch Geburt die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben.
Einen Anspruch auf Einbürgerung besitzen Ausländer, die seit acht Jahren rechtmäßig ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben. Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Einbürgerung im Ermessenswege möglich.
Poggenburger Straße 15
26919 Brake (Unterweser)
Mo - Fr 08:30-12:00 Uhr
und nach Vereinbarung
BITTE BEACHTEN:
Die Einbürgerungsbehörde ist derzeit nur vormittags erreichbar und hat mittwochs ganztägig geschlossen!
Einbürgerung
04401 927-100
04401 927-215 / 927-243
Häufig gestellte Fragen
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Einbürgerungsbehörde des Landkreises und der kreisfreien Stadt, in dem/der Sie Ihren Wohnsitz haben.
Für den Landkreis Wesermarsch wenden Sie sich bitte an:
Fachdienst Sicherheit, Ordnung & Straßenverkehr
Einbürgerungsbehörde
Poggenburger Straße 15, 26919 Brake
E-Mail: einbuergerungsbehoerde@wesermarsch.de
Welche Unterlagen werden benötigt?
1. Antragsformular vollständig ausgefüllt, aber nicht unterschrieben
(Kinder, die während des Einbürgerungsverfahrens 16 Jahre alt werden, geben bitte einen separaten Antrag ab!)
2. Zur Identitäts- / Staatsangehörigkeits- und Personenstandsklärung:
- Personalausweis / Identitätskarte à sofern nicht auf Englisch oder Deutsch, mit Übersetzung
- Reisepass
- elektronischer Aufenthaltstitel / Freizügigkeitsbescheinigung / Daueraufenthaltskarte
- Staatsangehörigkeitsurkunde mit Übersetzung und Legalisation oder Apostille
- Geburtsurkunde mit Übersetzung und Legalisation oder Apostille
- Personen- / Familienregisterauszug mit Übersetzung und Legalisation oder Apostille
- Heiratsurkunde mit Übersetzung und Legalisation oder Apostille
- Familienbuch mit Übersetzung und Legalisation oder Apostille
- Scheidungsurteil/e
- Sterbeurkunde/n
- Adoptionsnachweis/e
- wenn alleiniges Sorgerecht vorhanden: entsprechendes Gerichtsurteil
3. Zur Klärung des Lebensunterhaltes
(gilt für beide Ehepartner / bzw. alle im Haushalt lebenden Personen):
wenn in einem Angestelltenverhältnis
- aktuellen Arbeitsvertrag + aktuelle Verdienstabrechnung/en (die letzten 3 Monate), auch vom Ehepartner
- Rentenversicherungsverlauf + Renteninformation von der deutschen Rentenversicherung
wenn selbstständig
- Gewerbeanmeldung / Gewerbegenehmigung
- Einkommensteuerbescheid mind. der letzten 2 Jahre
- Nachweis Altersvorsorge, wenn nicht bei der deutschen Rentenversicherung weiter eingezahlt wird
- Rentenversicherungsverlauf + Renteninformation von der deutschen Rentenversicherung
Wohngeldbescheid
Sozialhilfebescheid
(z.B. Ausbildungsförderung nach SGB III, Krankengeld nach SGB III, Bürgergeld nach SGB II, Grundsicherung nach SGB XII)
sonstige Einkommensnachweise (z.B. Mieteinnahmen)
Bescheid Elternzeit, Elterngeld, Kindergeld
Mietvertrag, bzw. wenn ein Haus gekauft wurde, ein Nachweis über die monatliche Kreditzahlung
4. Zur Klärung des Sprachniveaus und der Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung:
Handschriftlicher selbstgeschriebener Lebenslauf mit Unterschrift (von allen über 16 Jahren)
Schulbescheinigung / Kindergartenbescheinigung
Bei Schulkindern: die letzten 4 Ganzjahreszeugnisse
B1 Sprachzertifikat
Einbürgerungstest oder Test „Leben in Deutschland“
alternativ für B1 Sprachzertifikat und Einbürgerungstest:
- 4-jähriger Besuch einer deutschsprachigen Schule mit Erfolg (durchgehende Versetzung in die nächsthöhere Klasse)
- Abschluss einer deutschen Hauptschule oder einen vergleichbaren oder höheren Schulabschluss einer deutschen allgemeinbildenden Schule
- BBS-Abschlusszeugnis, sofern staatsbürgerliche Kenntnisse unterrichtet wurden
- erfolgreicher Abschluss eines Studiums der Rechts-, Gesellschafts-, Sozial-, Politik- oder Verwaltungswissenschaften an einer deutschen Hochschule. Bei Abschlüssen anderer Studienrichtungen, wie z.B. Lehramt, kommt es auf die Fächerkombination an.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen folgende Gebühren an:
- 255,00 € pro Person
- 51,00 € für jedes miteingebürgerte Kind
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Anträge / Formulare
Antrag auf Einbürgerung
Download als PDF Download als interaktives PDF
Einbürgerung: Antragsvordruck
Download als PDF
Einbürgerung: Informationsblatt für Einbürgerungsbewerber_innen
Download als PDF
Schlagwörter
Leben in Deutschland, deutscher Staatsbürger, Integration, Staatsangehörigkeit, Deutscher, integrieren, Staatsbürgerschaft, Arbeiten, Einbürgerungstest, deutscher Bürger, Deutschland, Sprachtest, Deutsche, Deutscher werden, Wie werde ich Deutscher
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Einbürgerungsbehörde des Landkreises und der kreisfreien Stadt, in dem/der Sie Ihren Wohnsitz haben.
Für den Landkreis Wesermarsch wenden Sie sich bitte an:
Fachdienst Sicherheit, Ordnung & Straßenverkehr
Einbürgerungsbehörde
Poggenburger Straße 15, 26919 Brake
E-Mail: einbuergerungsbehoerde@wesermarsch.de
Welche Unterlagen werden benötigt?
1. Antragsformular vollständig ausgefüllt, aber nicht unterschrieben
(Kinder, die während des Einbürgerungsverfahrens 16 Jahre alt werden, geben bitte einen separaten Antrag ab!)
2. Zur Identitäts- / Staatsangehörigkeits- und Personenstandsklärung:
- Personalausweis / Identitätskarte à sofern nicht auf Englisch oder Deutsch, mit Übersetzung
- Reisepass
- elektronischer Aufenthaltstitel / Freizügigkeitsbescheinigung / Daueraufenthaltskarte
- Staatsangehörigkeitsurkunde mit Übersetzung und Legalisation oder Apostille
- Geburtsurkunde mit Übersetzung und Legalisation oder Apostille
- Personen- / Familienregisterauszug mit Übersetzung und Legalisation oder Apostille
- Heiratsurkunde mit Übersetzung und Legalisation oder Apostille
- Familienbuch mit Übersetzung und Legalisation oder Apostille
- Scheidungsurteil/e
- Sterbeurkunde/n
- Adoptionsnachweis/e
- wenn alleiniges Sorgerecht vorhanden: entsprechendes Gerichtsurteil
3. Zur Klärung des Lebensunterhaltes
(gilt für beide Ehepartner / bzw. alle im Haushalt lebenden Personen):
wenn in einem Angestelltenverhältnis
- aktuellen Arbeitsvertrag + aktuelle Verdienstabrechnung/en (die letzten 3 Monate), auch vom Ehepartner
- Rentenversicherungsverlauf + Renteninformation von der deutschen Rentenversicherung
wenn selbstständig
- Gewerbeanmeldung / Gewerbegenehmigung
- Einkommensteuerbescheid mind. der letzten 2 Jahre
- Nachweis Altersvorsorge, wenn nicht bei der deutschen Rentenversicherung weiter eingezahlt wird
- Rentenversicherungsverlauf + Renteninformation von der deutschen Rentenversicherung
Wohngeldbescheid
Sozialhilfebescheid
(z.B. Ausbildungsförderung nach SGB III, Krankengeld nach SGB III, Bürgergeld nach SGB II, Grundsicherung nach SGB XII)
sonstige Einkommensnachweise (z.B. Mieteinnahmen)
Bescheid Elternzeit, Elterngeld, Kindergeld
Mietvertrag, bzw. wenn ein Haus gekauft wurde, ein Nachweis über die monatliche Kreditzahlung
4. Zur Klärung des Sprachniveaus und der Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung:
Handschriftlicher selbstgeschriebener Lebenslauf mit Unterschrift (von allen über 16 Jahren)
Schulbescheinigung / Kindergartenbescheinigung
Bei Schulkindern: die letzten 4 Ganzjahreszeugnisse
B1 Sprachzertifikat
Einbürgerungstest oder Test „Leben in Deutschland“
alternativ für B1 Sprachzertifikat und Einbürgerungstest:
- 4-jähriger Besuch einer deutschsprachigen Schule mit Erfolg (durchgehende Versetzung in die nächsthöhere Klasse)
- Abschluss einer deutschen Hauptschule oder einen vergleichbaren oder höheren Schulabschluss einer deutschen allgemeinbildenden Schule
- BBS-Abschlusszeugnis, sofern staatsbürgerliche Kenntnisse unterrichtet wurden
- erfolgreicher Abschluss eines Studiums der Rechts-, Gesellschafts-, Sozial-, Politik- oder Verwaltungswissenschaften an einer deutschen Hochschule. Bei Abschlüssen anderer Studienrichtungen, wie z.B. Lehramt, kommt es auf die Fächerkombination an.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen folgende Gebühren an:
- 255,00 € pro Person
- 51,00 € für jedes miteingebürgerte Kind
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
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Einbürgerung: Informationsblatt für Einbürgerungsbewerber_innen
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