Änderung oder Rücknahme einer Masernmeldung


Manchmal kommt es vor, dass bereits erfolgte Meldungen geändert werden müssen, z.B. weil die Schule gewechselt wurde, oder ein Nachweis doch noch vorgelegt wurde, oder Personendaten sich geändert haben. Für Änderungen steht dieses Formular über den nachfolgenden Link zur Verfügung.

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Meldung fehlender Immunnachweis gegen Masern (§ 20 Absatz 8 ff IfSG)


Meldungen durch Kindergärten, Schulen und anderen Gemeinschaftseinrichtungen sowie medizinischen Einrichtungen an das Gesundheitsamt des Landkreises Wesermarsch

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Masern gehören zu den ansteckendsten Infektionskrankheiten. Masern werden durch Viren ausgelöst und kommen weltweit vor. Sie sind hoch ansteckend.

Eine Masern-Infektion ist keine harmlose Krankheit. Häufig treten Komplikationen und Folgeerkrankungen auf. In Deutschland ist die Häufigkeit von Masern-Erkrankungen durch Impfungen stark zurückgegangen. Trotzdem kommt es immer wieder zu Häufungen und Krankheitsfällen bei ungeschützten Personen.

Häufig gestellte Fragen

Es fallen gegebenenfalls Gebühren an. Bitte wenden Sie sich an die zuständige Stelle.


Die gesetzlichen Krankenkassen tragen die Kosten für die von der Ständigen Impfkommission (STIKO) empfohlenen Schutzimpfungen.


Die Zuständigkeit liegt beim Gesundheitsamt des Landkreises Wesermarsch.


  • Krankenversicherungskarte
  • Impfausweis

https://wesermarsch.de/services/gesundheit-pflege/infektionsschutz/#masern

 

 


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