Dienstleistung
Fahrerlaubnis: Ausstellung - Internationaler Führerschein
Internationale Führerscheine werden für befristete Aufenthalte in einem Land, welches nicht zur EU gehört, benötigt. Der internationale Führerschein ist nur eine Übersetzung des nationalen EU-Führerscheines und daher auch nur in Verbindung mit diesem gültig.
Internationale Führerscheine werden für befristete Aufenthalte in einem Land, welches nicht zur EU gehört, benötigt. Der internationale Führerschein ist nur eine Übersetzung des nationalen EU-Führerscheines und daher auch nur in Verbindung mit diesem gültig .
Poggenburger Straße 15
26919 Brake (Unterweser)
 Mo. - Fr.: 08:30 - 12:00 Uhr
 
  Mo. - Do. 14:00 - 15:30 Uhr
 
  und nach Vereinbarung
04401 927-422
04401 927-214
Häufig gestellte Fragen
        
        
                                                                                                                            
    
        
            
                
                            Welche Gebühren fallen an?
                    
                
            
        
        
                                                Die Gebühren legt die jeweilige Behörde nach Ihrer Gebührenordnung fest.
                
                    
                    
    
    
                                                                                                                                                        
    
        
            
                
                            Welche Fristen muss ich beachten?
                    
                
            
        
        
                                                Der internationale Führerschein ist in der Regel 3 Jahre gültig.
                
                    
                    
    
    
                                                                                                                                                        
    
        
            
                
                            Volltext
                    
                
            
        
        
                                                Internationale Führerscheine werden für befristete Aufenthalte in einem Land, welches nicht zur EU gehört, benötigt. Der internationale Führerschein ist nur eine Übersetzung des nationalen EU-Führerscheines und daher auch nur in Verbindung mit diesem gültig .
                
                    
                    
    
    
                                                                                                                                                                                            
    
        
            
                
                            Verfahrensablauf
                    
                
            
        
        
                                                Sie müssen den Antrag persönlich und schriftlich stellen.
                
                    
                    
    
    
                                                                                                                                                        
    
        
            
                
                            Ansprechpunkt
                    
                
            
        
        
                                                Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt, in dem/der Sie Ihren Wohnsitz haben..
                
                    
                    
    
    
                                                                                                                                                        
    
        
            
                
                            Voraussetzungen
                    
                
            
        
        
                                                
- Ordentlicher Wohnsitz des Bewerbers muss in der Bundesrepublik Deutschland und im Zuständigkeitsbereich der ausstellenden Behörde sein
- das 18. Lebensjahr vollendet sein
- Besitz des EU-Kartenführerscheins oder einer EU-/EWR-Fahrerlaubnis
                                                                                                                                                        
    
        
            
                
                            erforderliche Unterlagen
                    
                
            
        
        
                                                
- Personalausweis/Reisepass mit Meldebescheinigung
- Vorlage des Kartenführerscheines
- ein Lichtbild (biometrisch), das den Bestimmungen der Passverordnung vom 19. Oktober 2007 (BGBl. I S. 2007, 2386) entspricht
                                                                                                                                                        
                                                                                                                                                        
    
        
            
                
                            Hinweise (Besonderheiten)
                    
                
            
        
        
                                                Weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrer Führerscheinbehörde. 
Aktuelle Auskünfte, in welchem Land ein internationaler Führerschein benötigt wird, erhalten sie von den Automobilclubs.
                
                    
                    
    
    
                                                                                    
                                            
                        
                            
    
        
            
                
                            Schlagwörter
                    
                
            
        
        
                    Führerschein, Fahrerlaubnis, Führerschein außerhalb EU, internationaler Führerschein
            
    
    
                                    
    
Welche Gebühren fallen an?
Die Gebühren legt die jeweilige Behörde nach Ihrer Gebührenordnung fest.
Welche Fristen muss ich beachten?
Der internationale Führerschein ist in der Regel 3 Jahre gültig.
Volltext
Internationale Führerscheine werden für befristete Aufenthalte in einem Land, welches nicht zur EU gehört, benötigt. Der internationale Führerschein ist nur eine Übersetzung des nationalen EU-Führerscheines und daher auch nur in Verbindung mit diesem gültig .
Verfahrensablauf
Sie müssen den Antrag persönlich und schriftlich stellen.
Ansprechpunkt
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt, in dem/der Sie Ihren Wohnsitz haben..
Voraussetzungen
- Ordentlicher Wohnsitz des Bewerbers muss in der Bundesrepublik Deutschland und im Zuständigkeitsbereich der ausstellenden Behörde sein
- das 18. Lebensjahr vollendet sein
- Besitz des EU-Kartenführerscheins oder einer EU-/EWR-Fahrerlaubnis
erforderliche Unterlagen
- Personalausweis/Reisepass mit Meldebescheinigung
- Vorlage des Kartenführerscheines
- ein Lichtbild (biometrisch), das den Bestimmungen der Passverordnung vom 19. Oktober 2007 (BGBl. I S. 2007, 2386) entspricht
Hinweise (Besonderheiten)
Weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrer Führerscheinbehörde. 
Aktuelle Auskünfte, in welchem Land ein internationaler Führerschein benötigt wird, erhalten sie von den Automobilclubs.