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In Deutschland geborene Kinder ausländischer Eltern können unter bestimmten Voraussetzungen durch Geburt die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben.

Einen Anspruch auf Einbürgerung besitzen Ausländer, die seit acht Jahren rechtmäßig ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben. Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Einbürgerung im Ermessenswege möglich.

Adresse
Poggenburger Straße 15
26919 Brake (Unterweser)
Servicezeiten

Mo - Fr   08:30-12:00 Uhr
und nach  Vereinbarung

BITTE BEACHTEN:
Die Einbürgerungsbehörde 
ist derzeit nur vormittags
erreichbar und hat mittwochs 
ganztägig geschlossen! 


Abteilung
Einbürgerung
Fax
04401 927-100
Telefon
04401 927-215 / 927-243

Häufig gestellte Fragen

Die Zuständigkeit liegt bei der Einbürgerungsbehörde des Landkreises und der kreisfreien Stadt, in dem/der Sie Ihren Wohnsitz haben.


Es werden Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.


Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.


Es müssen Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.


Antrag auf Einbürgerung
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Einbürgerung: Antragsvordruck
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Einbürgerung: Informationsblatt für Einbürgerungsbewerber_innen
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