Geschützte Landschaftsbestandteile sind rechtverbindlich festgesetzte Teile von Natur und Landschaft, deren Schutz erforderlich ist:

  • Zur Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes
  • Zur Belebung, Gliederung oder Pflege des Orts- oder Landschaftsbildes
  • Zur Abwehr schädlicher Einwirkungen oder
  • wegen ihrer Bedeutung als Lebensstätte bestimmter wild lebenderTier- und Pflanzenarten.

 

Unterschutzstellung:

Die vorgenannten Teile von Natur und Landschaft kann

  • Innerhalb bebauter Ortschaften die Gemeinde durch Satzung
  • Im Übrigen der Landkreis durch Verordnung

als geschützten Landschaftsbestandteil festsetzen.

Dagegen sind Flächen im Außenbereich welche keiner wirtschaftlichen Nutzung unterliegen (Ödland) oder deren Standorteigenschaften bisher wenig verändert wurden (sonstige naturnahe Flächen) grundsätzlich geschützte Landschaftsbestandteile. Es bedarf keiner Verordnung oder Satzung. Die Grundstückseigentümer bzw. Nutzungsberechtigten werden über den Schutz der Grundstücke schriftlich informiert. Der Landkreis Wesermarsch führt  ein Verzeichnis über alle geschützten Landschaftsbestandteile und die Gemeinden/Städte Auszüge aus diesem Verzeichnis. Jedermann kann das Verzeichnis bzw. die Auszüge einsehen.
 

Folgen für die weiteren Nutzung:

Die Beseitigung des geschützten Landschaftsbestandteiles sowie alle Handlungen, die zu einer Zerstörung, Beschädigung und Veränderung des Geschützten Landschaftsbestandteiles führen können, sind verboten. Bei Verstoß gegen diese Verbote kann eine Ersatzpflanzung oder Ersatzgeldzahlung verlangt werden.

Geschützte Landschaftsbestandteile können auf schriftlichen Antrag in Ackerland oder Intersivgrünland umgewandelt werden, wenn dies den Grundsätzen der guten fachlichen Praxis entspricht und für die Erhaltung eines bestehenden landwirtschaftlichen Betriebes erforderlich oder mit den Zielen von Naturschutz und Landschaftspflege ist.


Weitere Informationen auch auf den Seiten der

Flächenagentur Wesermarsch

 

Häufig gestellte Fragen

Weitere Informationen auch auf den Seiten 

der Flächenagentur Wesermarsch


Beim Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) gibt es Informationsmaterial zum Thema "Blumenwiesen".