Dienstleistung
Kraftfahrzeugkennzeichen Umtausch in Euro-Kennzeichen
Ihr altes amtliches Kennzeichen können Sie in ein Euro-Kennzeichen (mit blauem Rand) umtauschen.
Poggenburger Straße 15
26919 Brake (Unterweser)
Öffnungszeiten
 Montag - Mittwoch:  07:30 - 15:30 Uhr
 
  Donnerstag:             07:30 - 16:30 Uhr
 
  Freitag:                    07:30 - 12:00 Uhr
 
   
04401 927-100
04401 927-0
Walther-Rathenau Straße 25
26954 Nordenham
Öffnungszeiten:
Montag - Freitag: 07:30 - 11:15 Uhr
04731 84-349
04731 84-320
04731 84-335
Häufig gestellte Fragen
        
        
                                                                                                    
    
        
            
                
                            Welche Gebühren fallen an?
                    
                
            
        
        
                                                Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
                        
                    
                    
    
    
                                                                                                                                
    
        
            
                
                            Welche Fristen muss ich beachten?
                    
                
            
        
        
                                                Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
                
        
                    
                    
    
    
                                                                                                                                
    
        
            
                
                            Ansprechpunkt
                    
                
            
        
        
                                                Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und bei der kreisfreien Stadt, in dem/der Sie Ihren Wohnsitz haben.
 
Dabei ist die Hauptwohnung entsprechend dem Personalausweis entscheidend. Bei juristischen Personen ist es der Sitz der Hauptniederlassung oder der Sitz der Zweigniederlassung.
                
                    
                    
    
    
                                                                                                                                
    
        
            
                
                            erforderliche Unterlagen
                    
                
            
        
        
                                                 
 - 
  aktueller 
  Personalausweis 
  oder 
  Reisepass 
  mit Meldebestätigung – nicht älter als 3 Monate
 
- Zulassungsbescheinigung Teil I
- 
  Prüfbericht der letzten gültigen 
  Hauptuntersuchung 
  (HU); entfällt 
  gemäß § 29 Absatz 10 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) 
  bei Fahrzeugen, 
   
   - 
    deren erste HU noch nicht fällig war 
    oder
   
- bei denen die Fälligkeit der nächsten HU für die zuständige Stelle aus einem anderen amtlichen Dokument ersichtlich ist
 
- bisherige Kennzeichen zur Entstempelung
 bei Erledigung durch Dritte zusätzlich:
 
 
 - formlose, schriftliche Vollmacht der antragstellenden Person und Personalausweis derjenigen Person, für die das Fahrzeug zugelassen werden soll
 bei Firmen zusätzlich:
 
 
 - 
  Auszug aus dem Gewerberegister bzw. 
  Handelsregister
 
- die Ausweispapiere der verantwortlichen, unterschriftsberechtigten Person (Geschäftsführerin/Geschäftsführer, Prokuristin/Prokurist) sowie deren Vollmacht
§ 29 Absatz 10 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
                
                    
                    
    
    
                                                                                                                                
    
        
            
                
                            Verfahrensablauf
                    
                
            
        
        
                                                Der Umtausch kann durch Sie oder eine von Ihnen bevollmächtigte Person erfolgen.
                
                    
                    
    
    
                                                                                                                                
                                                                                                
                                        
                            
                            
    
        
            
                
                            Schlagwörter
                    
                
            
        
        
                    Kraftfahrzeugkennzeichen Umtausch in Euro-Kennzeichen, blaue Kennzeichen, Nummernschild, Europa
            
    
    
                                    
    
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Ansprechpunkt
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und bei der kreisfreien Stadt, in dem/der Sie Ihren Wohnsitz haben.
Dabei ist die Hauptwohnung entsprechend dem Personalausweis entscheidend. Bei juristischen Personen ist es der Sitz der Hauptniederlassung oder der Sitz der Zweigniederlassung.
erforderliche Unterlagen
- aktueller Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung – nicht älter als 3 Monate
- Zulassungsbescheinigung Teil I
- 
  Prüfbericht der letzten gültigen 
  Hauptuntersuchung 
  (HU); entfällt 
  gemäß § 29 Absatz 10 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) 
  bei Fahrzeugen, 
  - deren erste HU noch nicht fällig war oder
- bei denen die Fälligkeit der nächsten HU für die zuständige Stelle aus einem anderen amtlichen Dokument ersichtlich ist
 
- bisherige Kennzeichen zur Entstempelung
bei Erledigung durch Dritte zusätzlich:
- formlose, schriftliche Vollmacht der antragstellenden Person und Personalausweis derjenigen Person, für die das Fahrzeug zugelassen werden soll
bei Firmen zusätzlich:
- Auszug aus dem Gewerberegister bzw. Handelsregister
- die Ausweispapiere der verantwortlichen, unterschriftsberechtigten Person (Geschäftsführerin/Geschäftsführer, Prokuristin/Prokurist) sowie deren Vollmacht
§ 29 Absatz 10 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
Verfahrensablauf
Der Umtausch kann durch Sie oder eine von Ihnen bevollmächtigte Person erfolgen.