Dienstleistung
Wiederzulassung eines Fahrzeugs
Ein außer Betrieb gesetztes Fahrzeug kann wieder zugelassen werden. Gleichzeitig ist eine Umkennzeichnung auf ein Wunschkennzeichen möglich.
Poggenburger Straße 15
26919 Brake (Unterweser)
Öffnungszeiten
 Montag - Mittwoch:  07:30 - 15:30 Uhr
 
  Donnerstag:             07:30 - 16:30 Uhr
 
  Freitag:                    07:30 - 12:00 Uhr
 
   
04401 927-100
04401 927-0
Walther-Rathenau Straße 25
26954 Nordenham
Öffnungszeiten:
Montag - Freitag: 07:30 - 11:15 Uhr
04731 84-349
04731 84-320
04731 84-335
Häufig gestellte Fragen
        
        
                                                                                                    
    
        
            
                
                            Welche Gebühren fallen an?
                    
                
            
        
        
                                                Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
                        
                    
                    
    
    
                                                                                                                                
    
        
            
                
                            Welche Fristen muss ich beachten?
                    
                
            
        
        
                                                Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
                
        
                    
                    
    
    
                                                                                                                                
    
        
            
                
                            Ansprechpunkt
                    
                
            
        
        
                                                Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, bei der kreisfreien Stadt und bei der mit dieser Aufgabe betrauten Gemeinde, Samtgemeinde und Stadt.
 
Dabei ist der Hauptwohnsitz entsprechend dem Personalausweis entscheidend. Bei juristischen Personen ist dies der Sitz der Hauptniederlassung oder der Sitz der Zweigniederlassung.
                
                    
                    
    
    
                                                                                                                                
    
        
            
                
                            Voraussetzungen
                    
                
            
        
        
                                                 
 -  
  
   Zulassung nur auf die Halterin/den Halter 
   im alten Zulassungsbezirk
   
                                                                                                                                
    
        
            
                
                            Formulare
                    
                
            
        
        
                                                Soweit ein Antragsformular notwendig ist, kann dieses vorab bei der zuständigen Stelle besorgt werden.
                
                                                                                
                Kraftfahrzeug Wiederzulassung – elektronische Antragstellung
            
            
                
                FormularDokLink
            
                                                                            
                Vollmacht für Zulassungsangelegenheiten eines Kraftfahrzeuges
            
            
                
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                Einverständniserklärung der Eltern über die Zulassung eines Kfz auf den Namen ihrer Kinder
            
            
                
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                Kfz-Zulassung: Neue Fahrzeugdokumente
            
            
                
                FormularDokInfodienste
            
                                                                            
                Kfz-Zulassung: Zulassung von Fahrzeugen bei Firmen
            
            
                
                FormularDokInfodienste
            
                                                                            
                SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer
            
            
                
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                            erforderliche Unterlagen
                    
                
            
        
        
                                                 
 -  
  
   aktueller 
   Personalausweis 
   oder 
   Reisepass 
   mit Meldebescheinigung 
   – nicht älter als 
   3 Monate
   
- 
  Nachweis der Verfügungsberechtigung der einzutragenden Halterin/des einzutragenden Halters 
  – 
  sofern sich diese nicht aus einem der nachfolgenden Papiere ergibt:  
   
   - 
    Zulassungsbescheinigung Teil I
     und 
    Zulassungsbescheinigung Teil II
   
 
- elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) nach § 23 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
- 
  SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der 
  Kraftfahrzeugsteuer 
   
   - Dieses muss bei Zulassung, auch durch Dritte, schriftlich im Original von der Halterin/vom Halter unterschrieben vorgelegt werden. Bei ggf. abweichender Kontoinhaberin/abweichendem Kontoinhaber muss dieses Mandat im Original von der Halterin/vom Halter und von der Kontoinhaberin/vom Kontoinhaber unterschrieben werden. Die angegebene Bankverbindung ist nachzuweisen.
- 
    Alternativ: 
     
     - Bescheinigung, nach der das Hauptzollamt auf den Einzug der Kraftfahrzeugsteuer verzichtet oder
- Nachweis der Steuerbefreiung
 
 
- noch vorhandene Kennzeichenschilder
- 
  Wiederzulassung eines Fahrzeugs 
  ohne 
  Veränderungen 
   
   - Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung (HU)
 
- 
  Wiederzulassung eines Fahrzeugs 
  mit 
  Veränderungen 
   
   - Gutachten nach § 19 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
 
 bei Erledigung durch Dritte zusätzlich:
 
 
 - formlose, schriftliche Vollmacht der antragstellenden Person und Personalausweis derjenigen Person, für die das Fahrzeug zugelassen werden soll
 bei Firmen zusätzlich:
 
 
 - 
  Auszug aus dem Gewerberegister bzw. 
  Handelsregister
 
- die Ausweispapiere der verantwortlichen, unterschriftsberechtigten Person (Geschäftsführerin/Geschäftsführer, Prokuristin/Prokurist) sowie deren Vollmacht
 bei Vereinen zusätzlich:
 
 
 - Vereinsregisterauszug
- Ausweis der verantwortlichen, unterschriftsberechtigten Person (Vorstand) sowie deren Vollmacht
 bei minderjährigen Fahrzeughalterinnen/Fahrzeughaltern zusätzlich:
 
 
 - Einverständniserklärung und Unterschrift beider Elternteile
- deren Ausweise
 für Gesellschaften des bürgerlichen Rechts zusätzlich:
 
 
 - komplette Übersicht der Gesellschafterinnen/Gesellschafter – in der Regel Gesellschaftervertrag
- Vollmacht und Erklärung, auf welche natürliche Person die Zulassung erfolgen soll – von allen Gesellschafterinnen/Gesellschaftern durch Unterschrift bestätigt
§ 23 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
§ 19 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
                
                    
                    
    
    
                                                                                                                                
    
        
            
                
                            Verfahrensablauf
                    
                
            
        
        
                                                Der Antrag auf Wiederzulassung ist durch die Halterin/den Halter oder eine schriftlich bevollmächtigte Person zu stellen.
                
                    
                    
    
    
                                                                                                                                
    
        
            
                
                            Hinweise (Besonderheiten)
                    
                
            
        
        
                                                Fahrten, die im Zusammenhang mit der Zulassung stehen, dürfen mit ungestempelten Kennzeichen in dem auf dem Kennzeichen ausgewiesenen Zulassungsbezirk und im angrenzenden Bezirk durchgeführt werden, wenn die zuständige Stelle das Kennzeichen vorab zugeteilt oder reserviert hat und die Fahrten von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sind. Die Kennzeichen müssen am Fahrzeug angebracht sein. Die ausgefüllte Versicherungsbestätigung ist mitzuführen.
 
Wenn Sie ein Wunschkennzeichen wollen, kann die Anmeldung beziehungsweise Reservierung, je nach Angebot der zuständigen Stelle, schon vor der Wiederzulassung persönlich, schriftlich oder telefonisch sowie als Onlinedienst über das Internet erfolgen.
                
                    
                    
    
    
                                                                                                                                
                                                                                                
                        
                    
    
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Ansprechpunkt
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, bei der kreisfreien Stadt und bei der mit dieser Aufgabe betrauten Gemeinde, Samtgemeinde und Stadt.
Dabei ist der Hauptwohnsitz entsprechend dem Personalausweis entscheidend. Bei juristischen Personen ist dies der Sitz der Hauptniederlassung oder der Sitz der Zweigniederlassung.
Voraussetzungen
-  
  Zulassung nur auf die Halterin/den Halter im alten Zulassungsbezirk 
Formulare
Soweit ein Antragsformular notwendig ist, kann dieses vorab bei der zuständigen Stelle besorgt werden.
Kraftfahrzeug Wiederzulassung – elektronische AntragstellungFormularDokLink
Vollmacht für Zulassungsangelegenheiten eines Kraftfahrzeuges
PDF2
Einverständniserklärung der Eltern über die Zulassung eines Kfz auf den Namen ihrer Kinder
PDF2
Kfz-Zulassung: Neue Fahrzeugdokumente
FormularDokInfodienste
Kfz-Zulassung: Zulassung von Fahrzeugen bei Firmen
FormularDokInfodienste
SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer
PDF2
erforderliche Unterlagen
-  
  aktueller Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung – nicht älter als 3 Monate 
- 
  Nachweis der Verfügungsberechtigung der einzutragenden Halterin/des einzutragenden Halters 
  – 
  sofern sich diese nicht aus einem der nachfolgenden Papiere ergibt:  
  - Zulassungsbescheinigung Teil I und Zulassungsbescheinigung Teil II
 
- elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) nach § 23 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
- 
  SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der 
  Kraftfahrzeugsteuer 
  - Dieses muss bei Zulassung, auch durch Dritte, schriftlich im Original von der Halterin/vom Halter unterschrieben vorgelegt werden. Bei ggf. abweichender Kontoinhaberin/abweichendem Kontoinhaber muss dieses Mandat im Original von der Halterin/vom Halter und von der Kontoinhaberin/vom Kontoinhaber unterschrieben werden. Die angegebene Bankverbindung ist nachzuweisen.
- 
    Alternativ: 
    - Bescheinigung, nach der das Hauptzollamt auf den Einzug der Kraftfahrzeugsteuer verzichtet oder
- Nachweis der Steuerbefreiung
 
 
- noch vorhandene Kennzeichenschilder
- 
  Wiederzulassung eines Fahrzeugs 
  ohne 
  Veränderungen 
  - Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung (HU)
 
- 
  Wiederzulassung eines Fahrzeugs 
  mit 
  Veränderungen 
  - Gutachten nach § 19 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
 
bei Erledigung durch Dritte zusätzlich:
- formlose, schriftliche Vollmacht der antragstellenden Person und Personalausweis derjenigen Person, für die das Fahrzeug zugelassen werden soll
bei Firmen zusätzlich:
- Auszug aus dem Gewerberegister bzw. Handelsregister
- die Ausweispapiere der verantwortlichen, unterschriftsberechtigten Person (Geschäftsführerin/Geschäftsführer, Prokuristin/Prokurist) sowie deren Vollmacht
bei Vereinen zusätzlich:
- Vereinsregisterauszug
- Ausweis der verantwortlichen, unterschriftsberechtigten Person (Vorstand) sowie deren Vollmacht
bei minderjährigen Fahrzeughalterinnen/Fahrzeughaltern zusätzlich:
- Einverständniserklärung und Unterschrift beider Elternteile
- deren Ausweise
für Gesellschaften des bürgerlichen Rechts zusätzlich:
- komplette Übersicht der Gesellschafterinnen/Gesellschafter – in der Regel Gesellschaftervertrag
- Vollmacht und Erklärung, auf welche natürliche Person die Zulassung erfolgen soll – von allen Gesellschafterinnen/Gesellschaftern durch Unterschrift bestätigt
§ 23 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
§ 19 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
Verfahrensablauf
Der Antrag auf Wiederzulassung ist durch die Halterin/den Halter oder eine schriftlich bevollmächtigte Person zu stellen.
Hinweise (Besonderheiten)
Fahrten, die im Zusammenhang mit der Zulassung stehen, dürfen mit ungestempelten Kennzeichen in dem auf dem Kennzeichen ausgewiesenen Zulassungsbezirk und im angrenzenden Bezirk durchgeführt werden, wenn die zuständige Stelle das Kennzeichen vorab zugeteilt oder reserviert hat und die Fahrten von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sind. Die Kennzeichen müssen am Fahrzeug angebracht sein. Die ausgefüllte Versicherungsbestätigung ist mitzuführen.
Wenn Sie ein Wunschkennzeichen wollen, kann die Anmeldung beziehungsweise Reservierung, je nach Angebot der zuständigen Stelle, schon vor der Wiederzulassung persönlich, schriftlich oder telefonisch sowie als Onlinedienst über das Internet erfolgen.