Dienstleistung
Zulassungsbescheinigung Teil I Änderung
Bei einer Adressänderung innerhalb des Zulassungsbezirks erhalten Sie eine neue Zulassungsbescheinigung Teil I .
Poggenburger Straße 15
26919 Brake (Unterweser)
Öffnungszeiten
 Montag - Mittwoch:  07:30 - 15:30 Uhr
 
  Donnerstag:             07:30 - 16:30 Uhr
 
  Freitag:                    07:30 - 12:00 Uhr
 
   
04401 927-100
04401 927-0
Walther-Rathenau Straße 25
26954 Nordenham
Öffnungszeiten:
Montag - Freitag: 07:30 - 11:15 Uhr
04731 84-349
04731 84-320
04731 84-335
Häufig gestellte Fragen
        
        
                                                                                                    
    
        
            
                
                            Welche Gebühren fallen an?
                    
                
            
        
        
                                                Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
                        
                    
                    
    
    
                                                                                                                                
    
        
            
                
                            Welche Fristen muss ich beachten?
                    
                
            
        
        
                                                Die Änderung muss schnellstmöglich erfolgen.
                
        
                    
                    
    
    
                                                                                                                                
    
        
            
                
                            Ansprechpunkt
                    
                
            
        
        
                                                Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, bei der kreisfreien Stadt und bei der mit dieser Aufgabe betrauten Gemeinde, Samtgemeinde und Stadt.
 
Dabei ist der Hauptwohnsitz entsprechend dem Personalausweis entscheidend. Bei juristischen Personen ist dies der Sitz der Hauptniederlassung oder der Sitz der Zweigniederlassung.
                
                    
                    
    
    
                                                                                                                                
    
        
            
                
                            Voraussetzungen
                    
                
            
        
        
                                                 
 - 
  bereits erfolgte 
  Wohnsitz Anmeldung
   bzw. 
  Wohnsitz Ummeldung
 
                                                                                                                                
    
        
            
                
                            erforderliche Unterlagen
                    
                
            
        
        
                                                 
 -  
  
   aktueller 
   Personalausweis 
   oder 
   Reisepass 
   mit Meldebestätigung – nicht älter als 3 Monate
   
-  
  Zulassungsbescheinigung Teil I 
-  
  
   SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der 
   Kraftfahrzeugsteuer
    
   -  
    Dieses muss bei Zulassung, auch durch Dritte, schriftlich im Original von der Halterin/vom Halter unterschrieben vorgelegt werden. Bei ggf. abweichender Kontoinhaberin/abweichendem Kontoinhaber muss dieses Mandat im Original von der Halterin/vom Halter und von der Kontoinhaberin/vom Kontoinhaber unterschrieben werden. Die angegebene Bankverbindung ist nachzuweisen. 
-  
    Alternativ:  
     -  
      eine Bescheinigung, wonach das Hauptzollamt auf die Einzugsermächtigung verzichtet oder 
-  
      der Nachweis der Steuerbefreiung 
 
 
 bei Erledigung durch Dritte zusätzlich:
 
 
 - 
  formlose, schriftliche Vollmacht der antragstellenden Person und 
  Personalausweis 
  derjenigen Person, für die das Fahrzeug zugelassen werden soll
 
 bei Firmen zusätzlich:
 
 
 - 
  Auszug aus dem Gewerberegister bzw. 
  Handelsregister
 
- die Ausweispapiere der verantwortlichen, unterschriftsberechtigten Person (Geschäftsführerin/Geschäftsführer, Prokuristin/Prokurist) sowie deren Vollmacht
                                                                                                                                
    
        
            
                
                            Verfahrensablauf
                    
                
            
        
        
                                                Die Änderung muss von der Halterin/vom Halter des Fahrzeugs oder durch eine bevollmächtigte Person gemeldet werden.
                
                    
                    
    
    
                                                                                                                                
    
        
            
                
                            Hinweise (Besonderheiten)
                    
                
            
        
        
                                                Die zuständige Stelle gibt die Änderungsmeldung automatisch an das Hauptzollamt weiter.
                
                    
                    
    
    
                                                                                                                                
                                                                                                
                                        
    
        
            
                
                            Anträge / Formulare
                    
                
            
        
        
                    
                                                                            
                Vollmacht für Regelungen bei der Kfz-Zulassungsbehörde
            
            
                
                PDF
            
                                                        
            
                
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                Kfz-Zulassung: Neue Fahrzeugdokumente
            
            
                
                FormularDokInfodienste
            
                                                                            
                SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer
            
            
                
                PDF
            
                                                        
            
                
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                            Schlagwörter
                    
                
            
        
        
                    Adressänderung, Zulassungsbescheinigung Teil I Änderung, Kfz, Anschrift ändern, Adresse ändern, Halterdatenänderung, Fahrzeugschein, Anschrift, Namensänderung
            
    
    
                                    
    
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Änderung muss schnellstmöglich erfolgen.
Ansprechpunkt
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, bei der kreisfreien Stadt und bei der mit dieser Aufgabe betrauten Gemeinde, Samtgemeinde und Stadt.
Dabei ist der Hauptwohnsitz entsprechend dem Personalausweis entscheidend. Bei juristischen Personen ist dies der Sitz der Hauptniederlassung oder der Sitz der Zweigniederlassung.
Voraussetzungen
- bereits erfolgte Wohnsitz Anmeldung bzw. Wohnsitz Ummeldung
erforderliche Unterlagen
-  
  aktueller Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung – nicht älter als 3 Monate 
-  
  Zulassungsbescheinigung Teil I 
-  
  SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer -  
    Dieses muss bei Zulassung, auch durch Dritte, schriftlich im Original von der Halterin/vom Halter unterschrieben vorgelegt werden. Bei ggf. abweichender Kontoinhaberin/abweichendem Kontoinhaber muss dieses Mandat im Original von der Halterin/vom Halter und von der Kontoinhaberin/vom Kontoinhaber unterschrieben werden. Die angegebene Bankverbindung ist nachzuweisen. 
-  
    Alternativ: -  
      eine Bescheinigung, wonach das Hauptzollamt auf die Einzugsermächtigung verzichtet oder 
-  
      der Nachweis der Steuerbefreiung 
 
-  
      
 
-  
    
bei Erledigung durch Dritte zusätzlich:
- formlose, schriftliche Vollmacht der antragstellenden Person und Personalausweis derjenigen Person, für die das Fahrzeug zugelassen werden soll
bei Firmen zusätzlich:
- Auszug aus dem Gewerberegister bzw. Handelsregister
- die Ausweispapiere der verantwortlichen, unterschriftsberechtigten Person (Geschäftsführerin/Geschäftsführer, Prokuristin/Prokurist) sowie deren Vollmacht
Verfahrensablauf
Die Änderung muss von der Halterin/vom Halter des Fahrzeugs oder durch eine bevollmächtigte Person gemeldet werden.
Hinweise (Besonderheiten)
Die zuständige Stelle gibt die Änderungsmeldung automatisch an das Hauptzollamt weiter.
Anträge / Formulare
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Kfz-Zulassung: Neue Fahrzeugdokumente
FormularDokInfodienste
SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer
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