Dienstleistung
Die Ausstellung einer Zulassungsbescheinigung Teil I beantragen
Sie dürfen ein zulassungspflichtiges Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr nur benutzen, wenn es von der zuständigen Zulassungsbehörde dafür zugelassen wurde.
Als Nachweis der Zulassung gilt die Zulassungsbescheinigung Teil I, die die Fahrzeugführerin oder der Fahrzeugführer immer mitführen müssen. Die Zulassungsbescheinigung stellt das wesentliche Legitimationspapier bei Verkehrskontrollen dar. Es handelt sich um ein in der gesamten Europäischen Union (EU) eingeführtes Dokument.
Die Zulassungsbescheinigung Teil I enthält die wichtigsten Angaben zum Fahrzeug und zur Fahrzeughalterin oder zum Fahrzeughalter. Früher hat der Fahrzeugschein diese Funktion erfüllt. Das Fahrzeug können sowohl natürliche als auch juristische Personen, zum Beispiel Unternehmen, anmelden.
Poggenburger Straße 15
26919 Brake (Unterweser)
Öffnungszeiten
Montag - Mittwoch: 07:30 - 15:30 Uhr
Donnerstag: 07:30 - 16:30 Uhr
Freitag: 07:30 - 12:00 Uhr
04401 927-100
04401 927-0
Walther-Rathenau Straße 25
26954 Nordenham
Öffnungszeiten:
Montag - Freitag: 07:30 - 11:15 Uhr
04731 84-349
04731 84-320
04731 84-335
Häufig gestellte Fragen
Welche Fristen muss ich beachten?
Es gibt keine Frist.
Welche Gebühren fallen an?
Nicht angegeben
Bearbeitungsdauer
Nicht angegeben
Ansprechpunkt
Die zuständige Kfz-Zulassungsstelle
Zuständige Stelle
Die zuständige Kfz-Zulassungsstelle
Voraussetzungen
Das Fahrzeug wird zugelassen oder umgeschrieben und ist zulassungspflichtig.
Formulare
Nicht angegeben
Kfz-Zulassung: Neue Fahrzeugdokumente
FormularDokInfodienste
SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer
PDF
PDF2
erforderliche Unterlagen
Nicht angegeben
Verfahrensablauf
Die
Zulassungsbescheinigung Teil I
wird
im Rahmen der Fahrzeugzulassung
ausgestellt.
Sie können die Fahrzeugzulassung persönlich oder elektronisch beantragen.
-
Persönlich:
Vereinbaren Sie einen Termin bei der zuständigen Zulassungsbehörde. Reichen Sie dort den Antrag mit den erforderlichen Unterlagen ein. Nach erfolgreicher Prüfung wird die Zulassung durchgeführt und die Zulassungsbescheinigung Teil I ausgestellt.
-
Elektronisch:
Nutzen Sie den hierfür vorgesehenen Onlinedienst. Folgen Sie den Anweisungen zur Antragstellung und übermitteln Sie die erforderlichen Angaben und Nachweise. Nach erfolgreicher Prüfung wird die Zulassung durchgeführt und die Zulassungsbescheinigung Teil I ausgestellt.
Hinweise (Besonderheiten)
Nicht angegeben
Rechtsbehelf
Widerspruch
Schlagwörter
Fahrzeugschein, Zulassungsstelle, Zulassungsbehörde, ZB I, Bescheinigung, Fahrzeugzulassung, Fahrzeugschein, Zulassungsstelle, Zulassungsbehörde, ZB I, Bescheinigung, Fahrzeugzulassung, Zulassungsbescheinigung Teil 1, Zulassung Fahrzeug, Zulassung Kfz, Zulassung Auto, zulassungspflichtiges Fahrzeug
Welche Fristen muss ich beachten?
Es gibt keine Frist.
Welche Gebühren fallen an?
Nicht angegeben
Bearbeitungsdauer
Nicht angegeben
Ansprechpunkt
Die zuständige Kfz-Zulassungsstelle
Zuständige Stelle
Die zuständige Kfz-Zulassungsstelle
Voraussetzungen
Das Fahrzeug wird zugelassen oder umgeschrieben und ist zulassungspflichtig.
Formulare
Nicht angegeben
Kfz-Zulassung: Neue FahrzeugdokumenteFormularDokInfodienste
SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer
PDF2
erforderliche Unterlagen
Nicht angegeben
Verfahrensablauf
Die Zulassungsbescheinigung Teil I wird im Rahmen der Fahrzeugzulassung ausgestellt.
Sie können die Fahrzeugzulassung persönlich oder elektronisch beantragen.
- Persönlich: Vereinbaren Sie einen Termin bei der zuständigen Zulassungsbehörde. Reichen Sie dort den Antrag mit den erforderlichen Unterlagen ein. Nach erfolgreicher Prüfung wird die Zulassung durchgeführt und die Zulassungsbescheinigung Teil I ausgestellt.
- Elektronisch: Nutzen Sie den hierfür vorgesehenen Onlinedienst. Folgen Sie den Anweisungen zur Antragstellung und übermitteln Sie die erforderlichen Angaben und Nachweise. Nach erfolgreicher Prüfung wird die Zulassung durchgeführt und die Zulassungsbescheinigung Teil I ausgestellt.
Hinweise (Besonderheiten)
Nicht angegeben
Rechtsbehelf
Widerspruch