Eine generelle Umtauschpflicht vom alten Fahrzeugbrief auf die neue Zulassungsbescheinigung Teil II besteht nicht. Allerdings darf es für ein Fahrzeug kein Nebeneinander von alten und neuen Papieren geben. Automatisch umgetauscht wird, wenn ohnehin ein neuer Fahrzeugbrief auszustellen ist, weil dieser z.B. verloren gegangen ist. Dies ist unabhängig davon, ob der alte Fahrzeugschein noch vorhanden ist oder nicht. Der Fahrzeugbrief wird entwertet und durch die Zulassungsbescheinigung Teil II ersetzt.


Adresse
Schloßstraße 11
26409 Wittmund
Servicezeiten Allgemein: Mo. 08:30 - 12:30 Uhr Di. 08:30 - 12:30 Uhr Mi. 08:30 - 12:30 Uhr Do. 08:30 - 12:30 Uhr, 14:15 - 15:45 Uhr Fr. 08:30 - 12:30 Uhr Führerschein- und Kraftfahrzeug-Zulassungsstelle: Mo. 07:30 - 12:00 Uhr Di. 07:30 - 12:00 Uhr Mi. 07:30 - 12:00 Uhr Do. 07:30 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:30 Uhr Fr. 07:30 - 12:00 Uhr

Fax
04462 86-1604
Telefon
04462 86-1212

Adresse
Friedrichstraße 16
26203 Wardenburg
Servicezeiten

Montag 08:00 - 12:30 Uhr
Montag bis Dienstag 14:00 - 15:30 Uhr
Dienstag 07:30 - 12:30 Uhr
Mittwoch bis Freitag 08:00 - 12:30 Uhr
Donnerstag 14:00 - 17:30 Uhr

Online Terminvereinbarung

KFZ Zulassungen werden ausschließlich mit Termin bearbeitet.

Besucher*innen ohne einen Termin können im Rahmen der unten stehenden Öffnungszeiten nur in beschränktem Umfang empfangen werden.
In diesen Fällen sollte eine erhebliche Wartezeit eingeplant werden.  


Fax
+49 4407 73-100
Telefon
+49 4407 73-0

Adresse
Delmenhorster Straße 6
27793 Wildeshausen
Servicezeiten Um die Wartezeiten für Sie zu reduzieren und den Dienstbetrieb besser planen zu können, sind Besuche in der KFZ-Zulassungsstelle nur mit vorheriger Terminvereinbarung möglich. Nutzen Sie dazu gerne unsere Online-Terminvergabe. Termine sind während der folgenden Zeiten möglich: Montag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr Montag bis Mittwoch 13:00 - 15:00 Uhr Donnerstags 13:00 - 18:00 Uhr Außenstellen der KFZ-Zulassung befinden sich in den Rathäusern der Gemeinden Ganderkesee, Großenkneten, Hude und Wardenburg. Die Öffnungszeiten entnehmen Sie bitte den Internetauftritten der jeweiligen Gemeindeverwaltungen. Die Außenstelle in Großenkneten ist auch samstags in der Zeit von 10:00 - 12:00 Uhr geöffnet. Weitere Informationen unter: https://www.oldenburg-kreis.de/oeffnungszeiten

Fax
04431 8589477
Telefon
04431 85698

Adresse
Poggenburger Straße 15
26919 Brake (Unterweser)
Servicezeiten

Öffnungszeiten

Montag - Mittwoch:  07:30 - 15:30 Uhr
Donnerstag:             07:30 - 16:30 Uhr
Freitag:                    07:30 - 12:00 Uhr
 


Fax
04401 927-100
Telefon
04401 927-0

Online-Terminvereinbarung
Adresse
Walther-Rathenau Straße 25
26954 Nordenham
Servicezeiten

Öffnungszeiten:

Montag - Freitag: 07:30 - 11:15 Uhr


Fax
04731 84-349
Telefon
04731 84-320
Telefon
04731 84-335

Online-Terminvereinbarung

Häufig gestellte Fragen

Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.


Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.


Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, bei der kreisfreien Stadt und bei der mit dieser Aufgabe betrauten Gemeinde, Samtgemeinde und Stadt.

Dabei ist der Hauptwohnsitz entsprechend dem Personalausweis entscheidend. Bei juristischen Personen ist dies der Sitz der Hauptniederlassung oder der Sitz der Zweigniederlassung.


Die Zuständigkeit liegt bei den Landkreisen, Gemeinden und kreisfreien Städten.


Die Zuständigkeit liegt bei den Landkreisen, Gemeinden und kreisfreien Städten.


Nicht angegeben

SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer
PDF
PDF2

  • aktueller Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung – nicht älter als 3 Monate
  • Fahrzeugschein bzw. Zulassungsbescheinigung Teil I
  • SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer
    • Dieses muss bei Zulassung, auch durch Dritte, schriftlich im Original von der Halterin/vom Halter unterschrieben vorgelegt werden. Bei ggf. abweichender Kontoinhaberin/abweichendem Kontoinhaber muss dieses Mandat im Original von der Halterin/vom Halter und von der Kontoinhaberin/vom Kontoinhaber unterschrieben werden. Die angegebene Bankverbindung ist nachzuweisen.
    • Alternativ:
      • eine Bescheinigung, wonach das Hauptzollamt auf die Einzugsermächtigung verzichtet oder
      • der Nachweis der Steuerbefreiung

bei Erledigung durch Dritte zusätzlich:

  • formlose, schriftliche Vollmacht der antragstellenden Person und Personalausweis derjenigen Person, für die das Fahrzeug zugelassen werden soll

bei Firmen zusätzlich:

  • Auszug aus dem Handelsregister und Gewerbeanmeldung im Original oder in beglaubigter Kopie

bei Vereinen zusätzlich:

  • Auszug aus dem Vereinsregister im Original oder in beglaubigter Kopie

bei minderjährigen Fahrzeughalterinnen/Fahrzeughaltern zusätzlich:

  • schriftliche Einwilligung und Personalausweise der Erziehungsberechtigten

bei Verlust bzw. Diebstahl des Fahrzeugbriefes bzw. der Zulassungsbescheinigung Teil II :

  • Versicherung an Eides Statt
  • Diebstahlanzeige

Die Vorbesitzerinnen/Vorbesitzer (Halterinnen/Halter) eines Fahrzeugs sind aus Datenschutzgründen mit Ausnahme der letzten Vorhalterin/des letzten Vorhalters (im Unterschied zum alten Fahrzeugbrief) nicht mehr namentlich nachvollziehbar. Es wird stattdessen nur noch der Tag der ersten Zulassung und die Anzahl der Vorhalterinnen/Vorhalter eingetragen. Ab der dritten Halterin/dem dritten Halter des Fahrzeugs wird für jede weitere zweite nachfolgende fahrzeughaltende Person (also die fünfte, die siebte etc. Person) ein neues Dokument bei der Zulassung ausgestellt.


Fahrzeugbrief, Fahrzeugbrief, Ersatzdokument Zulassungsbescheinigung, Bescheinigung Fahrzeugzulassung, Zulassungsbescheinigung verloren, Diebstahl Zulassungsbescheinigung, Unleserlichkeit Zulassungsbescheinigung, Zulassungsbescheinigung nicht lesbar, Kfz-Zulassung Bescheinigung, Beantragung Zulassungsbescheinigung, Fahrzeugbrief verloren, Zulassungsbescheinigung Teil 2, Verlust ZB II, Verlust Zulassungsbescheinigung Teil II