Dienstleistung
Anerkennung als Hufbeschlagschmied oder Hufbeschlagschmiedin beantragen
Wer als Hufbeschlagschmiedin oder Hufbeschlagschmied tätig werden will, benötigt eine staatliche Anerkennung.
Außerhalb Deutschlands erworbene Prüfungszeugnisse im Bereich des Huf- und Klauenbeschlags können nach Maßgabe der Hufbeschlag-Anerkennungsverordnung (HufBeschl-AnerkennV) gleichgestellt werden. Diese Verordnung regelt auch das Verfahren der staatlichen Anerkennung für Personen mit gleichgestellten Prüfungszeugnissen.
Hufbeschlag-Anerkennungsverordnung (HufBeschl-AnerkennV)
Stau 75
26122 Oldenburg (Oldenburg)
Postfach 39 49
26029 Oldenburg (Oldenburg)
0441 570 26-179
0441 570 26-0
Häufig gestellte Fragen
Bearbeitungsdauer
Eingangsbestätigung für den Antrag
Bearbeitungsdauer: 1 Monat
Entscheidung in der Sachlage nach Vollständigkeit der Unterlagen (Fristverlängerung möglich)
Bearbeitungsdauer: 3 Monate
Welche Gebühren fallen an?
Die Gebühr beträgt mindestens 125 Euro. Sie richtet sich nach den Vorgaben des Abschnitt XI der Gebührenordnung für die Verwaltung im Bereich des Verbraucherschutzes und des Veterinärwesens (GOVV) in der jeweils geltenden Fassung.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
Ansprechpunkt
Die Zuständigkeit liegt beim Niedersächsischen Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES).
Dieses Verfahren kann auch über einen "Einheitlichen Ansprechpartner" abgewickelt werden. Bei dem "Einheitlichen Ansprechpartner" handelt es sich um ein besonderes Serviceangebot der Kommunen und des Landes für Dienstleistungserbringer.
Finden Sie Ihren Einheitlichen Ansprechpartner
Zuständige Stelle
Die Zuständigkeit liegt beim Niedersächsischen Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES).
Dieses Verfahren kann auch über einen "Einheitlichen Ansprechpartner" abgewickelt werden. Bei dem "Einheitlichen Ansprechpartner" handelt es sich um ein besonderes Serviceangebot der Kommunen und des Landes für Dienstleistungserbringer.
Voraussetzungen
nicht angegeben
Formulare
nicht angegeben
erforderliche Unterlagen
Es werden zunächst keine speziellen Unterlagen benötigt. Soll eine vorhandene Qualifikation anerkannt werden, müssen die Unterlagen beigefügt sein, die diese Qualifikation belegen. Über im Einzelfall weitere notwendige Unterlagen erteilt die zuständige Stelle Auskunft.
Verfahrensablauf
- Sie reichen den Antrag inkl. der erforderlichen Nachweise der der zuständigen Stelle ein
- Diese prüft, ob alle Voraussetzungen für die staatliche Anerkennung erfüllt sind
- Bei positiver Prüfung wird Ihnen die staatliche Anerkennung als Hufbeschlagschmied erteilt
Hinweise (Besonderheiten)
Mit dem Antrag auf Anerkennung muss auch ein
Führungszeugnis
beantragt werden.
Weiterführende Informationen
nicht angegeben
Rechtsbehelf
Widerspruch (je nach Landesrecht kann der Widerspruch ausgeschlossen sein), verwaltungsgerichtliche Klage
Schlagwörter
Anerkennung, Hufbeschlagschmied, Huf- und Klauenbeschlag, Hufbeschlagschmiedin, Anerkennung, Hufbeschlagschmied, Huf- und Klauenbeschlag, Hufbeschlagschmiedin
Bearbeitungsdauer
Bearbeitungsdauer: 1 Monat
Bearbeitungsdauer: 3 Monate
Welche Gebühren fallen an?
Die Gebühr beträgt mindestens 125 Euro. Sie richtet sich nach den Vorgaben des Abschnitt XI der Gebührenordnung für die Verwaltung im Bereich des Verbraucherschutzes und des Veterinärwesens (GOVV) in der jeweils geltenden Fassung.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
Ansprechpunkt
Die Zuständigkeit liegt beim Niedersächsischen Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES).
Dieses Verfahren kann auch über einen "Einheitlichen Ansprechpartner" abgewickelt werden. Bei dem "Einheitlichen Ansprechpartner" handelt es sich um ein besonderes Serviceangebot der Kommunen und des Landes für Dienstleistungserbringer.
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Zuständige Stelle
Die Zuständigkeit liegt beim Niedersächsischen Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES).
Dieses Verfahren kann auch über einen "Einheitlichen Ansprechpartner" abgewickelt werden. Bei dem "Einheitlichen Ansprechpartner" handelt es sich um ein besonderes Serviceangebot der Kommunen und des Landes für Dienstleistungserbringer.
Voraussetzungen
nicht angegeben
Formulare
nicht angegeben
erforderliche Unterlagen
Es werden zunächst keine speziellen Unterlagen benötigt. Soll eine vorhandene Qualifikation anerkannt werden, müssen die Unterlagen beigefügt sein, die diese Qualifikation belegen. Über im Einzelfall weitere notwendige Unterlagen erteilt die zuständige Stelle Auskunft.
Verfahrensablauf
- Sie reichen den Antrag inkl. der erforderlichen Nachweise der der zuständigen Stelle ein
- Diese prüft, ob alle Voraussetzungen für die staatliche Anerkennung erfüllt sind
- Bei positiver Prüfung wird Ihnen die staatliche Anerkennung als Hufbeschlagschmied erteilt
Hinweise (Besonderheiten)
Mit dem Antrag auf Anerkennung muss auch ein Führungszeugnis beantragt werden.
Weiterführende Informationen
nicht angegeben
Rechtsbehelf
Widerspruch (je nach Landesrecht kann der Widerspruch ausgeschlossen sein), verwaltungsgerichtliche Klage