Die Erwachsenenbildung soll als eigenständiger Teil des gesamten Bildungswesens allen Menschen, unabhängig von ihrem Geschlecht und Alter, ihrer Bildung, sozialen oder beruflichen Stellung, ihrer politischen oder weltanschaulichen Orientierung und ihrer Nationalität offen stehen. Die Einrichtungen der Erwachsenenbildung bieten insbesondere Bildungsmaßnahmen zur beruflichen Qualifizierung, Vorbereitung auf Schulabschlüsse, Geschichte, Politik, Psychologie, Philosophie, Kunst, Länder- und Heimatkunde, Naturwissenschaft, Technik, zu künstlerischem und handwerklichem Gestalten, Sprachen, zur Hauswirtschaft und Gesundheitsbildung an.

Die Erwachsenenbildung bietet Gelegenheit, Kenntnisse und Fähigkeiten durch freiwillige Wiederaufnahme organisierten Lernens zu erwerben oder zu vermehren. Sie soll die Selbständigkeit des Urteils fördern, zur geistigen Auseinandersetzung anregen und bei der Bewältigung von Lebensproblemen helfen. Erwachsenenbildung soll die Bereitschaft des Einzelnen zu lebenslangem Lernen fördern, zur Chancengleichheit beitragen und helfen, Bildungsdefizite abzubauen.


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Häufig gestellte Fragen

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Die Zuständigkeit liegt bei der jeweiligen Einrichtung. 

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Niedersächsisches Ministerium für Wissenschaft und Kultur

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