Dienstleistung
Erweiterung einer Fahrerlaubnis um eine weitere Fahrerlaubnisklasse beantragen
Sie sind bereits Inhaber einer Fahrerlaubnis und möchten diese um eine weitere Fahrerlaubnis(klasse) erweitern?
Für die Erweiterung einer Fahrerlaubnis gelten grundsätzlich die Bestimmungen der Ersterteilung
Ausnahmen bestehen für:
- die Erweiterung der Klasse A1 auf die Klasse A2 und die Erweiterung der Klasse A2 auf die Klasse A:
Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse A1 bzw. der Klasse A2 müssen Sie jeweils nur eine praktische Prüfung ablegen (Aufstieg).
- die Erweiterung der Klasse B auf die Klasse BE, der Klasse C1 auf die Klasse C1E, der Klasse D auf die Klasse DE und der Klasse D1 auf die Klasse D1E:
Hier ist jeweils nur eine praktische Prüfung abzulegen.
Poggenburger Straße 15
26919 Brake (Unterweser)
 Mo - Do  08:00 - 15:30 Uhr
 
  Freitag   08:00 - 12:00 Uhr
 
  und nach Vereinbarung
04401 927-100
04401 927-0
Poggenburger Straße 15
26919 Brake (Unterweser)
 Mo. - Fr.: 08:30 - 12:00 Uhr
 
  Mo. - Do. 14:00 - 15:30 Uhr
 
  und nach Vereinbarung
04401 927-422
04401 927-214
Häufig gestellte Fragen
        
        
                                                                                                    
    
        
            
                
                            Welche Gebühren fallen an?
                    
                
            
        
        
                                                Die Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt), die Behörden wenden diese an, darin sind die jeweiligen Gebühren festgelegt.
 
Die Gebühr beträgt grundsätzlich 35,70 Euro, dazu können allerdings noch weitere Gebühren kommen, zum Beispiel ggf. für Versand.
                        
                    
                    
    
    
                                                                                                                                
    
        
            
                
                            Welche Fristen muss ich beachten?
                    
                
            
        
        
                                                Der Antrag auf Erweiterung einer Fahrerlaubnis verfällt, wenn die theoretische Prüfung nicht innerhalb von 12 Monaten nach Eingang des Prüfauftrags oder die praktische Prüfung nicht innerhalb von 12 Monaten nach Bestehen der theoretischen Prüfung bestanden wurde oder sofern keine theoretische Prüfung erforderlich ist, die praktische Prüfung nicht innerhalb von zwölf Monaten nach Eingang des Prüfauftrags bestanden wurde.
 
 
 - Die Fahrerlaubnisklassen A1, A2, AM, L, T, B, BE, A sind ohne Befristung zu erteilen.
- Die Fahrerlaubnis der Klassen C, C1, CE, C1E, D1, D1E, D und DE sind ab Erteilung auf fünf Jahre befristet.
                                                                                                                                
    
        
            
                
                            Ansprechpunkt
                    
                
            
        
        
                                                
 Die Zuständigkeit liegt beim Landkreise und der kreisfreien Stadt, in dem/der Sie Ihren Wohnsitz haben: F
 ahrerlaubnisbehörde am Hauptwohnsitz
                
                    
                    
    
    
                                                                                                                                
    
        
            
                
                            Zuständige Stelle
                    
                
            
        
        
                                                
 Die Zuständigkeit liegt beim Landkreise und der kreisfreien Stadt, in dem/der Sie Ihren Wohnsitz haben: F
 ahrerlaubnisbehörde am Hauptwohnsitz
                
                    
                    
    
    
                                                                                                                                
    
        
            
                
                            Voraussetzungen
                    
                
            
        
        
                                                
 Sie müssen einen Antrag auf 
 Erteilung/Erweiterung einer Fahrerlaubnis stellen.
 
Bitte wenden Sie sich an die Fahrerlaubnisbehörde des Ortes, in dem Sie Ihren Hauptwohnsitz haben.
 
 
 - Inhaber oder Inhaberin einer Fahrerlaubnis
- die für die neue(n) Fahrerlaubnisklasse(n) notwendigen Prüfungen wurden abgelegt
- ordentlicher Wohnsitz in Deutschland
- 
  erforderliches Mindestalter erreicht: 
   
   - 24 Jahre für den direkten Zugang zur Klasse A und Klasse D und DE
- 23 Jahre für die Klassen D und DE unter bestimmten Voraussetzungen
- 21 Jahre für die Klassen  D1  oder D1E oder Klassen C und CE sowie dreirädrige Kraftfahrzeuge der Klasse A und Klassen D und DE unter bestimmten Voraussetzungen
- 20 Jahre für Krafträder bei einem Vorbesitz der Klasse A2 von mehr als zwei Jahren sowie Klassen D und DE unter bestimmten Voraussetzungen
- 18 Jahre für die Klassen A2, B, BE, C, C1, CE oder C1E sowie unter bestimmten Voraussetzungen die Klassen D1, D, DE und D1E
- 17 Jahre für die Klassen B und BE unter bestimmten Voraussetzungen
- 16 Jahre für die Klassen A1, T und L
- 15 Jahre für die Klasse AM 
 
- geeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen
- bestehen der theoretischen und/oder praktischen Fahrerlaubnisprüfung
- 
  nicht im Besitz einer in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erteilten Fahrerlaubnis dieser Klasse
  
 
- 
  Kopie Personalausweis 
  oder ein Reisepass mit Meldebestätigung
 
- ggf. Kopie des Führerscheines
- original Unterschrift auf bestimmtem Vordruck
- ein Lichtbild (biometrisch), das den Bestimmungen der Passverordnung vom 19. Oktober 2007 (BGBl. I S. 2007, 2386) entspricht
- 
  Eignungsnachweise für Klasse A1, A2, AM, L, T, B, BE: 
   
   - Nachweis Schulung in Erster Hilfe
- Sehtest
 
- 
  ... für Klasse C1, C1E, C und CE: 
   
   - Nachweis Erste Hilfe
- augenärztliches Gutachten
- ärztliches Gutachten
 
- 
  ... für Klasse D1, D1E, D und DE: 
   
   - Nachweis Erste Hilfe
- augenärztliches Gutachten
- ärztliches Gutachten
- Gutachten über besondere Anforderungen
- Führungszeugnis der Belegart "0"
 
                                                                                                                                
    
        
            
                
                            erforderliche Unterlagen
                    
                
            
        
        
                                                 
 - Kopie Personalausweis
- ggf. Kopie des Führerscheines
- original Unterschrift auf bestimmtem Vordruck
- ein Lichtbild (biometrisch), das den Bestimmungen der Passverordnung vom 19. Oktober 2007 (BGBl. I S. 2007, 2386) entspricht
- 
  Eignungsnachweise für Klasse A1, A2, AM, L, T, B, BE: 
   
   - 
    Nachweis Schulung in Erster HilfeNachweis Schulung in Erster Hilfe
    Sehtest
   
 
- 
  ... für Klasse C1, C1E, C und CE: 
   
   - Nachweis Erste Hilfe
- augenärztliches Gutachten
- ärztliches Gutachten
 
- 
  ... für Klasse D1, D1E, D und DE: 
   
   - Nachweis Erste Hilfe
- augenärztliches Gutachten
- ärztliches Gutachten
- 
    Gutachten über besondere Anforderungen 
    nach Anlage 5 FeV
   
- Führungszeugnis der Belegart "0"
 
                                                                                                                                
    
        
            
                
                            Verfahrensablauf
                    
                
            
        
        
                                                
 Sie müssen einen Antrag auf Ersterteilung einer Fahrerlaubnis stellen.
 
 
 Die Fahrerlaubnisbehörde ermittelt, ob Bedenken gegen Ihre Eignung bestehen. Dies benötigt eine gewisse Zeit, weshalb der Antrag spätestens mit Beginn der Fahrschulausbildung gestellt werden sollte.
 
Erst nach der Überprüfung des Antragstellers kann eine Fahrerlaubnis erteilt werden. Der Antrag verfällt, wenn die theoretische Prüfung nicht innerhalb von zwölf Monaten nach Eingang des Prüfauftrags oder die praktische Prüfung nicht innerhalb von zwölf Monaten nach Bestehen der theoretischen Prüfung bestanden worden ist.
 
 Die Aushändigung der Fahrerlaubnis erfolgt in der Regel mit Bestehen der Fahrprüfung.
 
 
 Der Fahrerlaubnisantrag ist grundsätzlich zwei Jahre gültig. Er verfällt, wenn die theoretische Prüfung nicht innerhalb von zwölf Monaten nach Eingang des Prüfauftrags oder die praktische Prüfung nicht innerhalb von zwölf Monaten nach Bestehen der theoretischen Prüfung bestanden wird.
                
                    
                    
    
    
                                                                                                                                
    
        
            
                
                            Hinweise (Besonderheiten)
                    
                
            
        
        
                                                Weitere Informationen erhalten Sie bei jeder Fahrschule oder Fahrerlaubnisbehörde.
                
                    
                    
    
    
                                                                                                                                
                                                                                                                                
    
        
            
                
                            Rechtsbehelf
                    
                
            
        
        
                                                nicht vorhanden
                
                    
                    
    
    
                                                                                                
                                        
    
        
            
                
                            Anträge / Formulare
                    
                
            
        
        
                    
                                                                            
                Zeugnis über die augenärztliche Untersuchung des Sehvermögens (Anlage 6 Nr. 2.2 der Fahrerlaubnis-Verordnung)
            
            
                
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                Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung
            
            
                
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                Sehtest-Bescheinigung gemäß § 12 Abs. 2 Fahrerlaubnis-Verordnung zum Erwerb der Klassen A, A1, B, BE, M, S, L oder T
            
            
                
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                Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung des Sehvermögens (Anlage 6 Nr. 2.1 der Fahrerlaubnis-Verordnung)
            
            
                
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                            Schlagwörter
                    
                
            
        
        
                    Fahrerlaubniserweiterung, neue Klasse, Erweiterung, Erweiterung der Fahrerlaubnis, Fahrausweis, Lappen, Erweiterung des Führerscheins, Führerschein, Fahrerlaubnis
            
    
    
                                    
    
Welche Gebühren fallen an?
Die Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt), die Behörden wenden diese an, darin sind die jeweiligen Gebühren festgelegt.
Die Gebühr beträgt grundsätzlich 35,70 Euro, dazu können allerdings noch weitere Gebühren kommen, zum Beispiel ggf. für Versand.
Welche Fristen muss ich beachten?
Der Antrag auf Erweiterung einer Fahrerlaubnis verfällt, wenn die theoretische Prüfung nicht innerhalb von 12 Monaten nach Eingang des Prüfauftrags oder die praktische Prüfung nicht innerhalb von 12 Monaten nach Bestehen der theoretischen Prüfung bestanden wurde oder sofern keine theoretische Prüfung erforderlich ist, die praktische Prüfung nicht innerhalb von zwölf Monaten nach Eingang des Prüfauftrags bestanden wurde.
- Die Fahrerlaubnisklassen A1, A2, AM, L, T, B, BE, A sind ohne Befristung zu erteilen.
- Die Fahrerlaubnis der Klassen C, C1, CE, C1E, D1, D1E, D und DE sind ab Erteilung auf fünf Jahre befristet.
Ansprechpunkt
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreise und der kreisfreien Stadt, in dem/der Sie Ihren Wohnsitz haben: F ahrerlaubnisbehörde am Hauptwohnsitz
Zuständige Stelle
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreise und der kreisfreien Stadt, in dem/der Sie Ihren Wohnsitz haben: F ahrerlaubnisbehörde am Hauptwohnsitz
Voraussetzungen
Sie müssen einen Antrag auf Erteilung/Erweiterung einer Fahrerlaubnis stellen.
Bitte wenden Sie sich an die Fahrerlaubnisbehörde des Ortes, in dem Sie Ihren Hauptwohnsitz haben.
- Inhaber oder Inhaberin einer Fahrerlaubnis
- die für die neue(n) Fahrerlaubnisklasse(n) notwendigen Prüfungen wurden abgelegt
- ordentlicher Wohnsitz in Deutschland
- 
  erforderliches Mindestalter erreicht: 
  - 24 Jahre für den direkten Zugang zur Klasse A und Klasse D und DE
- 23 Jahre für die Klassen D und DE unter bestimmten Voraussetzungen
- 21 Jahre für die Klassen D1 oder D1E oder Klassen C und CE sowie dreirädrige Kraftfahrzeuge der Klasse A und Klassen D und DE unter bestimmten Voraussetzungen
- 20 Jahre für Krafträder bei einem Vorbesitz der Klasse A2 von mehr als zwei Jahren sowie Klassen D und DE unter bestimmten Voraussetzungen
- 18 Jahre für die Klassen A2, B, BE, C, C1, CE oder C1E sowie unter bestimmten Voraussetzungen die Klassen D1, D, DE und D1E
- 17 Jahre für die Klassen B und BE unter bestimmten Voraussetzungen
- 16 Jahre für die Klassen A1, T und L
- 15 Jahre für die Klasse AM
 
- geeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen
- bestehen der theoretischen und/oder praktischen Fahrerlaubnisprüfung
- 
  nicht im Besitz einer in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erteilten Fahrerlaubnis dieser Klasse
  
 
- Kopie Personalausweis oder ein Reisepass mit Meldebestätigung
- ggf. Kopie des Führerscheines
- original Unterschrift auf bestimmtem Vordruck
- ein Lichtbild (biometrisch), das den Bestimmungen der Passverordnung vom 19. Oktober 2007 (BGBl. I S. 2007, 2386) entspricht
- 
  Eignungsnachweise für Klasse A1, A2, AM, L, T, B, BE: 
  - Nachweis Schulung in Erster Hilfe
- Sehtest
 
- 
  ... für Klasse C1, C1E, C und CE: 
  - Nachweis Erste Hilfe
- augenärztliches Gutachten
- ärztliches Gutachten
 
- 
  ... für Klasse D1, D1E, D und DE: 
  - Nachweis Erste Hilfe
- augenärztliches Gutachten
- ärztliches Gutachten
- Gutachten über besondere Anforderungen
- Führungszeugnis der Belegart "0"
 
erforderliche Unterlagen
- Kopie Personalausweis
- ggf. Kopie des Führerscheines
- original Unterschrift auf bestimmtem Vordruck
- ein Lichtbild (biometrisch), das den Bestimmungen der Passverordnung vom 19. Oktober 2007 (BGBl. I S. 2007, 2386) entspricht
- 
  Eignungsnachweise für Klasse A1, A2, AM, L, T, B, BE: 
  - Nachweis Schulung in Erster HilfeNachweis Schulung in Erster Hilfe Sehtest
 
- 
  ... für Klasse C1, C1E, C und CE: 
  - Nachweis Erste Hilfe
- augenärztliches Gutachten
- ärztliches Gutachten
 
- 
  ... für Klasse D1, D1E, D und DE: 
  - Nachweis Erste Hilfe
- augenärztliches Gutachten
- ärztliches Gutachten
- Gutachten über besondere Anforderungen nach Anlage 5 FeV
- Führungszeugnis der Belegart "0"
 
Verfahrensablauf
 Sie müssen einen Antrag auf Ersterteilung einer Fahrerlaubnis stellen.
 
 
 Die Fahrerlaubnisbehörde ermittelt, ob Bedenken gegen Ihre Eignung bestehen. Dies benötigt eine gewisse Zeit, weshalb der Antrag spätestens mit Beginn der Fahrschulausbildung gestellt werden sollte.
Erst nach der Überprüfung des Antragstellers kann eine Fahrerlaubnis erteilt werden. Der Antrag verfällt, wenn die theoretische Prüfung nicht innerhalb von zwölf Monaten nach Eingang des Prüfauftrags oder die praktische Prüfung nicht innerhalb von zwölf Monaten nach Bestehen der theoretischen Prüfung bestanden worden ist.
 Die Aushändigung der Fahrerlaubnis erfolgt in der Regel mit Bestehen der Fahrprüfung.
 
 
 Der Fahrerlaubnisantrag ist grundsätzlich zwei Jahre gültig. Er verfällt, wenn die theoretische Prüfung nicht innerhalb von zwölf Monaten nach Eingang des Prüfauftrags oder die praktische Prüfung nicht innerhalb von zwölf Monaten nach Bestehen der theoretischen Prüfung bestanden wird.
Hinweise (Besonderheiten)
Weitere Informationen erhalten Sie bei jeder Fahrschule oder Fahrerlaubnisbehörde.
Rechtsbehelf
nicht vorhanden
Anträge / Formulare
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Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung
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Sehtest-Bescheinigung gemäß § 12 Abs. 2 Fahrerlaubnis-Verordnung zum Erwerb der Klassen A, A1, B, BE, M, S, L oder T
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Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung des Sehvermögens (Anlage 6 Nr. 2.1 der Fahrerlaubnis-Verordnung)
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