Für die Teilnahme an einem Lehrgang zur Vermittlung der Fachkunde für den Umgang und Erwerb mit explosionsgefährlichen Stoffen nach dem Sprengstoffgesetz (SprengG) benötigen Sie eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der zuständigen Stelle.


Adresse
Johann-Domann-Straße 2
49080 Osnabrück

Fax
0541 503-501
Telefon
0541 503-500

Häufig gestellte Fragen

Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.


Es sind ggf. Fristen zu beachten. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.


Die Zuständigkeit liegt bei den Gewerbeaufsichtsämtern Niedersachsen.


Umgang mit Sprengstoff Unbedenklichkeitsbescheinigung Erteilung, Umgang mit Sprengstoff Unbedenklichkeitsbescheinigung Erteilung