Dienstleistung
Schwangerschaftskonfliktberatung Aufklärung und Beratung
Ansprechpartner
Frau Gertrud Bölke
Sonstiges: Telefonische Erreichbarkeit: Mo. – Do. von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Sind Sie ungewollt schwanger geworden? Bringt die Schwangerschaft Sie in eine Konfliktsituation? Stehen Sie vor der Entscheidung, ob Sie ein (weiteres) Kind bekommen können oder möchten?
 Für diese Situation hat der Gesetzgeber eine ganze Reihe von Möglichkeiten vorgesehen, der Frau beratend und unterstützend zur Seite zu stehen.
 
  Hilfe bieten die Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen im Land Niedersachsen.
Informationen zum Thema "Schwangerschaftskonfliktberatung" auf den Internetseiten des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung
 Mo - Do  08:00 - 15:30 Uhr
 
  Freitag   08:00 - 12:00 Uhr
 
  und nach Vereinbarung
04401 4285
04401 927-511
Zentrale
Postfach 10 08 44
31108 Hildesheim
Domhof 1
31134 Hildesheim
 Grundsätzlich:
 
  Montag bis Freitag 9:00 - 12:00 Uhr oder nach Vereinbarung
05121 304-611
05121 304-0
Häufig gestellte Fragen
        
        
                                                                                                    
    
        
            
                
                            Welche Gebühren fallen an?
                    
                
            
        
        
                                                Es fallen keine Gebühren an.
                        
                    
                    
    
    
                                                                                                                                
    
        
            
                
                            Welche Fristen muss ich beachten?
                    
                
            
        
        
                                                Bitte beachten Sie folgende Fristen:
 
 
 - Eine ratsuchende Schwangere ist unverzüglich zu beraten (insoweit keine Fristen/Wartezeit)
  
 - Ein Schwangerschaftsabbruch ist nur bis zur 12. Schwangerschaftswoche zulässig.
  
 - Zwischen der Schwangerschaftskonfliktberatung und dem Schwangerschaftsabbruch müssen 3 Tage liegen.
  
                
        
                    
                    
    
    
                                                                                                                                
    
        
            
                
                            Ansprechpunkt
                    
                
            
        
        
                                                Die Zuständigkeit liegt bei den anerkannten Konfliktberatungsstellen.
Download: Liste der Konfliktberatungsstellen in Niedersachsen
                
                    
                    
    
    
                                                                                                                                
    
        
            
                
                            Zuständige Stelle
                    
                
            
        
        
                                                Die anerkannten Konfliktberatungsstellen.
                
                    
                    
    
    
                                                                                                                                
    
        
            
                
                            erforderliche Unterlagen
                    
                
            
        
        
                                                Ausweis (für Beratungsbescheinigung)
                
                    
                    
    
    
                                                                                                                                
    
        
            
                
                            Hinweise (Besonderheiten)
                    
                
            
        
        
                                                Ein Ratgeber für Frauen bei ungewollter Schwangerschaft (auch in Arabisch, Englisch, Farsi, Französisch, Kurmandschi, Polnisch, Russisch, Somali und Türkisch) ist auf der Internetseite des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung über den nachfolgenden Link im Download erhältlich:
Schwangerschaftskonfliktberatung und Schwangerschaftsabbrüche
                
                    
                    
    
    
                                                                                                                                
                                                                                                                                
    
        
            
                
                            Rechtsbehelf
                    
                
            
        
        
                                                nicht vorhanden
                
                    
                    
    
    
                                                                                                
                        
                            
    
        
            
                
                            Schlagwörter
                    
                
            
        
        
                    Abtreibung
            
    
    
                                    
    
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Bitte beachten Sie folgende Fristen:
- Eine ratsuchende Schwangere ist unverzüglich zu beraten (insoweit keine Fristen/Wartezeit)
 - Ein Schwangerschaftsabbruch ist nur bis zur 12. Schwangerschaftswoche zulässig.
 - Zwischen der Schwangerschaftskonfliktberatung und dem Schwangerschaftsabbruch müssen 3 Tage liegen.
 
Ansprechpunkt
Die Zuständigkeit liegt bei den anerkannten Konfliktberatungsstellen.
Download: Liste der Konfliktberatungsstellen in Niedersachsen
Zuständige Stelle
Die anerkannten Konfliktberatungsstellen.
erforderliche Unterlagen
Ausweis (für Beratungsbescheinigung)
Hinweise (Besonderheiten)
Ein Ratgeber für Frauen bei ungewollter Schwangerschaft (auch in Arabisch, Englisch, Farsi, Französisch, Kurmandschi, Polnisch, Russisch, Somali und Türkisch) ist auf der Internetseite des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung über den nachfolgenden Link im Download erhältlich:
Schwangerschaftskonfliktberatung und Schwangerschaftsabbrüche
Rechtsbehelf
nicht vorhanden