Dienstleistung
Umwandlung des ausländischen Hochschulgrades von Spätaussiedlern in den entsprechenden inländischen Grad
Als Spätaussiedler oder Spätaussiedlerin haben Sie einen Anspruch auf die Bewertung Ihres ausländischen Hochschulabschlusses und auf Umwandlung des ausländischen Hochschulgrades, sofern die Gleichwertigkeit mit dem entsprechenden inländischen Grad festgestellt wird.
Einrichtung
Leuphana Universität Lüneburg
04131 6770
04131 6771090
Universitätsallee 1
21335 Lüneburg
Einrichtung
Universität Osnabrück
0541 969-0
Postfach 4469
49074 Osnabrück
05121 8810
Hohnsen 4
31134 Hildesheim
Einrichtung
Universität Hildesheim
05331 939-77770
Immatrikulationsbüro
Salzdahlumer Str. 46/48
38302 Wolfenbüttel
Einrichtung
Hochschule Emden/Leer
Einrichtung
Hochschule Osnabrück
Einrichtung
Hochschule Emden/Leer (Campus Leer)
Einrichtung
Stiftung Tierärztliche Hochschule Hannover
0511 95360
Bünteweg 2
30559 Hannover
Postfach 71 11 80
30545 Hannover
+49 5323 72-2218
+49 5323 72-3890
+49 5323 72-3168
Adolph-Roemer-Straße 2A
38678 Berg- und Universitätsstadt Clausthal-Zellerfeld
Einrichtung
Leibniz Universität Hannover
0511 762-0
0511 762-2020
Studieninfoservice
0511 762-3456
Welfengarten 1
30167 Hannover
Einrichtung
Universität Oldenburg
0441 798-0
Ammerländer Heerstraße 114-118
26129 Oldenburg (Oldenburg)
Einrichtung
Medizinische Hochschule Hannover
0511 532-0
+49 511 532-9056
Studierendensekretariat
+49 511 532-6020
Studierendensekretariat
Carl-Neuberg-Straße 1
30625 Hannover
Einrichtung
Jade Hochschule (Standort Wilhelmshaven)
04421 9850
04421 985-2215
Immatrikulations- und Prüfungsamt
04421 985-2730
Immatrikulations- und Prüfungsamt
Friedrich-Paffrath-Straße 101
26389 Wilhelmshaven
Einrichtung
Jade Hochschule (Standort Oldenburg)
0441 77080
0441 7708-3202
Immatrikulations- und Prüfungsamt
0441 7708-3100
Immatrikulations- und Prüfungsamt
Ofener Straße 16/19
26121 Oldenburg (Oldenburg)
Einrichtung
Jade Hochschule (Standort Elsfleth)
04404 92880
04404 9288-4171
Immatrikulations- und Prüfungsamt
04404 9288-4141
Immatrikulations- und Prüfungsamt
Weserstraße 52
26931 Wehrder
Einrichtung
Universität Göttingen
+49 551 39-113
Studierendenbüro
0551 390
Wilhelmsplatz 1
37073 Göttingen
Postfach 3744
37085 Göttingen
Einrichtung
Universität Göttingen (Universitätsmedizin)
0551 390
Robert-Koch-Straße 40
37075 Göttingen
Einrichtung
Dezernat 3 - Akademische Angelegenheiten
+49 511 9296-8888
Ricklinger Stadtweg 120
30459 Hannover
0511 120-2599
0511 120-2601
Leibnizufer 9
30169 Hannover
Häufig gestellte Fragen
Bearbeitungsdauer
nicht angegeben
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.
Ansprechpunkt
Zuständige Stelle für die Bewertung des ausländischen Hochschulabschlusses für BVFGBerechtigte in Bezug auf die Gradführung in Niedersachsen:
Niedersächsisches Ministerium für Wissenschaft und Kultur, Referat 27; Leibnizufer 9 ; 30169 Hannover
Zuständige Stelle
Zuständige Stelle für die Bewertung des ausländischen Hochschulabschlusses für BVFGBerechtigte in Bezug auf die Gradführung in Niedersachsen:
Niedersächsisches Ministerium für Wissenschaft und Kultur, Referat 27; Leibnizufer 9 ; 30169 Hannover
Voraussetzungen
- Sie sind Spätaussiedler oder Spätaussiedlerin
- Sie haben Ihren Hochschulabschluss in einem Aussiedlungsgebiet vor Einreise in die Bundesrepublik Deutschland erworben
Formulare
Es genügt ein formloser Antrag.
erforderliche Unterlagen
- Nachweis über die Anerkennung als Spätaussiedler/Spätaussiedlerin
- Nachweis über Ihren Abschluss (Schul- und Hochschul- oder Berufsabschluss)
Folgende Dokumente werden zusätzlich benötigt:
- Erklärung über die Namensführung bzw. Bescheinigung über die Namensänderung
- eine eigenhändig unterschriebene Erklärung darüber, ob zu einem früheren Zeitpunkt bereits ein Antrag in Niedersachsen oder einem anderen Land der Bundesrepublik Deutschland gestellt worden ist
- ein tabellarischer Lebenslauf
- eine aktuelle Meldebescheinigung über den Wohnsitz in Niedersachsen
- Fächer und Notenübersicht (Anlage zum Diplom)
- Übersetzung zu den ausländischen Bildungsnachweisen
Die Dokumente zum Schulabschluss sowie Hochschulabschluss sind in Form beglaubigter Kopien vorzulegen.
Verfahrensablauf
- Um Ihren im Ausland erworbenen Abschluss überprüfen zu lassen, müssen Sie einen Antrag stellen. Diesen richten Sie an die dafür zuständige Stelle. Welche Stelle für Sie zuständig ist, hängt von ihrem Wohnsitz in Niedersachsen ab.
- Die zuständige Stelle bewertet Ihren im Ausland erworbenen Hochschulabschluss. Sofern die Gleichwertigkeit zu einem inländischen Hochschulabschluss festgestellt wird, wird der ausländische Hochschulgrad in den entsprechenden inländischen Hochschulgrad umgewandelt.
- Das Bewertungsverfahren endet entweder mit einem positiven oder einem negativen Bescheid.
Hinweise (Besonderheiten)
Weiterführende Informationen zur Führung von ausländischen akademischen Graden finden Sie im „Informationsblatt zur Führung ausländischer akademischer Grade, Titel und Bezeichnungen“:
Ausländische akademische Grade, Titel und Bezeichnungen
Weiterführende Informationen
nicht angegeben
Rechtsbehelf
nicht angegeben
Schlagwörter
Anerkennung in Deutschland, Recognition in Germany, Gleichwertigkeitsverfahren, BVFG, Bundesvertriebenengesetz, Bundesqualifikationsfeststellungsgesetz
Bearbeitungsdauer
nicht angegeben
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.
Ansprechpunkt
Zuständige Stelle für die Bewertung des ausländischen Hochschulabschlusses für BVFGBerechtigte in Bezug auf die Gradführung in Niedersachsen:
Niedersächsisches Ministerium für Wissenschaft und Kultur, Referat 27; Leibnizufer 9 ; 30169 Hannover
Zuständige Stelle
Zuständige Stelle für die Bewertung des ausländischen Hochschulabschlusses für BVFGBerechtigte in Bezug auf die Gradführung in Niedersachsen:
Niedersächsisches Ministerium für Wissenschaft und Kultur, Referat 27; Leibnizufer 9 ; 30169 Hannover
Voraussetzungen
- Sie sind Spätaussiedler oder Spätaussiedlerin
- Sie haben Ihren Hochschulabschluss in einem Aussiedlungsgebiet vor Einreise in die Bundesrepublik Deutschland erworben
Formulare
Es genügt ein formloser Antrag.
erforderliche Unterlagen
- Nachweis über die Anerkennung als Spätaussiedler/Spätaussiedlerin
- Nachweis über Ihren Abschluss (Schul- und Hochschul- oder Berufsabschluss)
Folgende Dokumente werden zusätzlich benötigt:
- Erklärung über die Namensführung bzw. Bescheinigung über die Namensänderung
- eine eigenhändig unterschriebene Erklärung darüber, ob zu einem früheren Zeitpunkt bereits ein Antrag in Niedersachsen oder einem anderen Land der Bundesrepublik Deutschland gestellt worden ist
- ein tabellarischer Lebenslauf
- eine aktuelle Meldebescheinigung über den Wohnsitz in Niedersachsen
- Fächer und Notenübersicht (Anlage zum Diplom)
- Übersetzung zu den ausländischen Bildungsnachweisen
Die Dokumente zum Schulabschluss sowie Hochschulabschluss sind in Form beglaubigter Kopien vorzulegen.
Verfahrensablauf
- Um Ihren im Ausland erworbenen Abschluss überprüfen zu lassen, müssen Sie einen Antrag stellen. Diesen richten Sie an die dafür zuständige Stelle. Welche Stelle für Sie zuständig ist, hängt von ihrem Wohnsitz in Niedersachsen ab.
- Die zuständige Stelle bewertet Ihren im Ausland erworbenen Hochschulabschluss. Sofern die Gleichwertigkeit zu einem inländischen Hochschulabschluss festgestellt wird, wird der ausländische Hochschulgrad in den entsprechenden inländischen Hochschulgrad umgewandelt.
- Das Bewertungsverfahren endet entweder mit einem positiven oder einem negativen Bescheid.
Hinweise (Besonderheiten)
Weiterführende Informationen zur Führung von ausländischen akademischen Graden finden Sie im „Informationsblatt zur Führung ausländischer akademischer Grade, Titel und Bezeichnungen“:
Ausländische akademische Grade, Titel und Bezeichnungen
Weiterführende Informationen
nicht angegeben
Rechtsbehelf
nicht angegeben