Dienstleistung
Eigenauskunft aus dem Fahreignungsregister Erteilung
Ansprechpartner
Frau Melanie Busche
Herr Volker Schommartz
Frau L. Jäger
Frau Brigitte Köhler
Herr Jürgen Langenberg
Frau Andrea Lüers
Frau Sandra Matzke
Frau Regina Schäfe
Frau Andrea Spiekermann
Frau Gaby Stührenberg
Frau Astrid Wefer
Frau Sabine Dierks
Herr Hans-Werner Keil
Frau Sylvia Jürgens
Herr Leon Decker
Herr Andreas Pruin
Herr Leon Weiß
Herr Mattis Jan Fuhrken
Frau Monika Ripphoff
Frau Mareike Schneider
Frau Dominika Piel
Herr Rolf Kuhn
Frau Ria Meinardus
Herr Ronald Plugge
Frau Janina Bär-Zimmermann
Herr Antoan Massara
Frau Britta Rathekamp
Herr Sujenehru Sivanehru
Herr Marco Tischbierek
Frau Birgit Decker
Frau Sabine Gigerl
Frau Kerstin Schermer
Frau Gesche Fangmann
Zum Schutz vor Gefahren und zur Regelung der Ordnung auf den Straßen gibt es straßenverkehrsrechtliche Vorschriften. Wenn Sie gegen diese Vorschriften verstoßen, können Sie Punkte nach dem sogenannten "Fahreignungs-Bewertungssystem" erhalten. Umgangssprachlich werden diese Punkte als "Punkte in Flensburg" bezeichnet, da das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) seinen Sitz in Flensburg hat. Das KBA führt das Fahreignungsregister (FAER), die sogenannte Verkehrssünderdatei, in die die Punkte und gegebenenfalls verhängte Maßnahmen eingetragen werden.
Je nach Schwere Ihres Verstoßes erhalten Sie ein 1 bis 3 Punkte.
3 Punkte erhalten Sie bei schweren Verstößen gegen die Verkehrsregeln. Diese werden als Straftaten gewertet. Ihr Führerschein wird Ihnen sofort entzogen. Das gilt zum Beispiel bei:
- grob verkehrswidriges und rücksichtsloses Verhalten
- verbotene Autorennen
- Fahren trotz schwerem Konsum von Alkohol oder Drogen
- unerlaubtes Entfernen vom Unfallort
2 Punkte erhalten Sie für Straftaten und Ordnungswidrigkeiten, die die Verkehrssicherheit besonders beeinträchtigen. Ihr Führerschein wird nicht sofort eingezogen. Zum Beispiel:
- keine Bildung einer Rettungsgasse auf der Autobahn
- Überschreitung der erlaubten Höchstgeschwindigkeit bei Sichtweite unter 50 m durch Nebel, Schneefall oder Regen
Einen Punkt erhalten Sie für Ordnungswidrigkeiten, die die Verkehrssicherheit beeinträchtigen. Es ist auch möglich, dass Sie bei Ordnungswidrigkeiten ein Bußgeld auferlegt bekommen, aber keinen Punkt erhalten.
Wenn Sie mehrere Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten gleichzeitig begehen, wird nur diejenige mit der höchsten Punktzahl berücksichtigt. Das gilt auch, wenn Sie den Führerschein auf Probe besitzen.
Die zuständige Behörde Ihres Bundeslandes ergreift je nach der Summe aller Punkte folgende Maßnahmen:
- Bei 4 oder 5 Punkten werden Sie schriftlich ermahnt.
- Bei 6 oder 7 Punkten werden Sie schriftlich verwarnt.
- Bei 8 oder mehr Punkten werden Sie als ungeeignet angesehen, ein Kraftfahrzeug zu führen. Ihre Fahrerlaubnis wird Ihnen für mindestens 6 Monate entzogen.
Wenn Sie ermahnt oder verwarnt werden, können Sie freiwillig ein Fahreignungsseminar besuchen.
Bei einer freiwilligen Teilnahme nach einer Ermahnung wird Ihnen ein Punkt von Ihrem Konto abgezogen. Diese Regelung können Sie einmal innerhalb von 5 Jahren nutzen.
Bei einer freiwilligen Teilnahme nach einer Verwarnung wird Ihnen kein Punkt abgezogen.
Die Teilnahme am Fahreignungsseminar ist für Sie verpflichtend, wenn Ihnen die Fahrerlaubnis entzogen wurde und Sie diese wiedererlangen möchten.
Die Punkte werden nach Ablauf einer bestimmten Frist getilgt. Die Frist beträgt:
- bei einem Punkt: 2 Jahre und 6 Monate
- bei 2 Punkten: 5 Jahre
- bei 3 Punkten: 10 Jahre
Sie können sich online, schriftlich oder persönlich beim KBA über den Stand Ihrer Punkte informieren.
Einrichtung
Landkreis Wesermarsch - Straßenverkehr
Poggenburger Straße 15
26919 Brake (Unterweser)
Mo - Fr 08:30-12:00 Uhr
Mo - Do 14:00-15:30 Uhr
und nach Vereinbarung
04401 927-100
04401 927-0
Einrichtung
Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)
Fördestraße 16
24944 Flensburg
24937 Flensburg
Montag bis Mittwoch: 9:00 bis 15:00 Uhr
Donnerstag: 9:00 bis 17:30 Uhr
Freitag: 9:00 bis 15:00 Uhr
+49 461 316-149
+49 461 316-1650
+49 461 316-0
Einrichtung
Landkreis Wesermarsch - Führerscheinstelle
Poggenburger Straße 15
26919 Brake (Unterweser)
Mo. - Fr.: 08:30 - 12:00 Uhr
Mo. - Do. 14:00 - 15:30 Uhr
und nach Vereinbarung
04401 927-422
04401 927-214
Häufig gestellte Fragen
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer einer schriftlichen Anfrage dauert etwa eine Woche. Die Online-Auskunft oder die persönliche Auskunft werden sofort erteilt.
Bearbeitungsdauer: 1 Woche
Welche Gebühren fallen an?
Die Auskunft aus dem Fahreignungsregister ist kostenfrei.
Voraussetzungen
- Sie besitzen einen Führerschein.
- Sie können sich ausweisen.
erforderliche Unterlagen
- ausgefüllter Online-Antrag oder
- Antragsformular mit Identitätsnachweis und eigenhändiger Unterschrift
Verfahrensablauf
Sie können sich online, schriftlich oder persönlich beim Kraftfahrzeug-Bundesamt (KBA) über den Stand Ihrer Punkte informieren.
Wenn Sie die Auskunft online erhalten möchten:
- Rufen Sie den Online-Dienst des Fahreignungsregisters (FAER) auf.
-
Sie haben verschiedene Möglichkeiten, sich zu identifizieren:
- mit Ihrem BundID-Konto
- mit Ihrem Personalausweis mit Online-Funktion
- mit einem elektronischen Aufenthaltstitel
- mit der Unionsbürgerkarte
- mit einem eID.AS-Konto
- Gehen Sie weiter zum Antrag und füllen Sie diesen aus.
- Sie erhalten Ihre Registerauskunft als PDF-Dokument zum Download.
Wenn Sie die Auskunft schriftlich erhalten möchten:
- Drucken Sie das Antragsformular auf der Internetseite des KBA aus.
- Füllen Sie die Felder aus.
-
Fügen Sie einen Identitätsnachweis an:
- Legen Sie eine Kopie Ihres gültigen Personalausweises (Vorder- und Rückseite) oder Ihres Reisepasses bei oder
- lassen Sie Ihre Unterschrift von einer siegelführenden Stelle beglaubigen.
- Schicken Sie den Antrag per Post an das KBA.
- Sie erhalten die Auskunft auf postalischem Weg.
Wenn Sie die Auskunft persönlich erhalten möchten:
- Sie können die Registerauskunft vor Ort beim KBA in Flensburg erfragen.
- Dazu weisen Sie sich mit einem gültigen Personalausweis oder Reisepass aus.
- Sie erhalten Ihren Auszug persönlich, postalisch oder per Mail.
Weiterführende Informationen
Informationen zum Fahreignungs-Bewertungssystem auf der Internetseite des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA)
Informationen zum Punktekatalog auf der Internetseite des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA)
Informationen zu ausgewählten Verstößen des Punktekatalogs auf der Internetseite des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA)
Fragen und Antworten zum Fahreignungsregister auf der Internetseite des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA)
Rechtsbehelf
Bei der Eigenauskunft:
- Es ist kein Rechtsbehelf vorgesehen.
Bei Einträgen in das Fahreignungsregister:
- Klage vor dem Verwaltungsgericht
Schlagwörter
Punkteregister, Entzug Führerschein, Verkehrssicherheit, KBA, Ordnungswidrigkeit, Fahrerlaubnis, Kraftfahrt-Bundesamt, Flensburg, Fahreignungs-Bewertungssystem, Punkte, Punktesystem, Verkehrssünderdatei, Führerschein, Punkte in Flensburg, FAER, Bußgeld, Fahreignungsregister, Entzug Fahrerlaubnis, Tilgung Punkte, Punkteeintrag, Verkehrssünderkartei, Fahreignungsseminar
Bearbeitungsdauer
Bearbeitungsdauer: 1 Woche
Welche Gebühren fallen an?
Die Auskunft aus dem Fahreignungsregister ist kostenfrei.
Voraussetzungen
- Sie besitzen einen Führerschein.
- Sie können sich ausweisen.
erforderliche Unterlagen
- ausgefüllter Online-Antrag oder
- Antragsformular mit Identitätsnachweis und eigenhändiger Unterschrift
Verfahrensablauf
Sie können sich online, schriftlich oder persönlich beim Kraftfahrzeug-Bundesamt (KBA) über den Stand Ihrer Punkte informieren.
Wenn Sie die Auskunft online erhalten möchten:
- Rufen Sie den Online-Dienst des Fahreignungsregisters (FAER) auf.
-
Sie haben verschiedene Möglichkeiten, sich zu identifizieren:
- mit Ihrem BundID-Konto
- mit Ihrem Personalausweis mit Online-Funktion
- mit einem elektronischen Aufenthaltstitel
- mit der Unionsbürgerkarte
- mit einem eID.AS-Konto
- Gehen Sie weiter zum Antrag und füllen Sie diesen aus.
- Sie erhalten Ihre Registerauskunft als PDF-Dokument zum Download.
Wenn Sie die Auskunft schriftlich erhalten möchten:
- Drucken Sie das Antragsformular auf der Internetseite des KBA aus.
- Füllen Sie die Felder aus.
-
Fügen Sie einen Identitätsnachweis an:
- Legen Sie eine Kopie Ihres gültigen Personalausweises (Vorder- und Rückseite) oder Ihres Reisepasses bei oder
- lassen Sie Ihre Unterschrift von einer siegelführenden Stelle beglaubigen.
- Schicken Sie den Antrag per Post an das KBA.
- Sie erhalten die Auskunft auf postalischem Weg.
Wenn Sie die Auskunft persönlich erhalten möchten:
- Sie können die Registerauskunft vor Ort beim KBA in Flensburg erfragen.
- Dazu weisen Sie sich mit einem gültigen Personalausweis oder Reisepass aus.
- Sie erhalten Ihren Auszug persönlich, postalisch oder per Mail.
Weiterführende Informationen
Informationen zum Fahreignungs-Bewertungssystem auf der Internetseite des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA)
Informationen zum Punktekatalog auf der Internetseite des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA)
Informationen zu ausgewählten Verstößen des Punktekatalogs auf der Internetseite des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA)
Fragen und Antworten zum Fahreignungsregister auf der Internetseite des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA)
Rechtsbehelf
Bei der Eigenauskunft:
- Es ist kein Rechtsbehelf vorgesehen.
Bei Einträgen in das Fahreignungsregister:
- Klage vor dem Verwaltungsgericht