Schwerbehindertenausweis beantragen


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Antrag auf Feststellung einer Behinderung und Zuerkennung von Merkzeichen


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Antrag auf Ausstellung eines Beiblattes zum Schwerbehindertenausweis


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Die zuständige Stelle erfüllt im Bereich der Schwerbehindertenangelegenheiten folgende Aufgaben:

  • Feststellen von Behinderungen nach dem Schwerbehindertenrecht (SGB IX) einschließlich Nachteilsausgleiche (Merkzeichen)
  • Ausstellen und Verlängern von Schwerbehindertenausweise n
  • Feststellen der Voraussetzungen für die unentgeltliche Beförderung schwerbehinderter Menschen im öffentlichen Personenverkehr und/oder der Befreiung/Ermäßigung von der Kraftfahrzeugsteuer und Ausgabe entsprechender Beiblätter

Adresse
Moslestraße 3
26122 Oldenburg (Oldenburg)
Servicezeiten

Montag 09:00 - 12:00 Uhr

Mittwoch 09:00 - 12:00 Uhr

Freitag 09:00 - 12:00 Uhr 

Hinweis: nach vorheriger telefonischer Vereinbarung ist eine Terminvereinbarung außerhalb dieser Zeiten möglich


Fax
0441 2229-3270
Telefon
0441 2229-0

Häufig gestellte Fragen

Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.


Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.


Die Zuständigkeit liegt bei der für Ihren Wohnort zuständigen Außenstelle des Niedersächsischen Landesamtes für Soziales, Jugend und Familie.


Die Zuständigkeit liegt bei der für Ihren Wohnort zuständigen Außenstelle des Niedersächsischen Landesamtes für Soziales, Jugend und Familie.


Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.