Regelungen zur Herstellung, Zulassung, Abgabe oder Einfuhr von Tierarzneimitteln sind im Gesetz über den Verkehr mit Arzneimitteln (AMG) geregelt. Nähere Informationen erteilt die zuständige Stelle.

Weitere Leistungen zum Thema "Tierarzneimittel":

  • Einrichtung und Betrieb einer tieräztlichen Hausapotheke: Anzeige
  • Verbringung von Tierarzneimitteln: Anzeige

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Häufig gestellte Fragen

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Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt, der Region Hannover und dem Zweckverband Jade Weser.


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