Der zuständigen Behörde ist ein Unfall, bei dem ein Mensch getötet oder erheblich verletzt worden ist, unverzüglich anzuzeigen.


Telefon
0441 80077-0
Fax
0441 80077-299

Adresse
Theodor-Tantzen-Platz 8
26122 Oldenburg (Oldenburg)

Telefon
+49 511 643-0
Fax
+49 511 643-2304

Adresse
Stilleweg 2
30655 Hannover

Häufig gestellte Fragen

Die Zuständigkeit für den Arbeitsschutz liegt bei den Staatlichen Gewerbeaufsichtsämtern. 

Die Zuständigkeit liegt beim Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie, sofern der Unfall im Zusammenhang mit Arbeitsmitteln erfolgt, die im Rahmen des Bundesberggesetzes, der Gashochdruckleitungsverordnung, der Rohrfernleitungsverordnung oder des Kohlendioxid-Speichergesetzes verwendet werden.


Die Anzeige muss nachstehnde Angaben enthalten:

  • Angaben zur Person,
  • deren Arbeitsbereich,
  • Schilderungen zum Unfallhergang

Die Anzeige kann online erfolgen.


Unfall, Anzeige, Verwendung Arbeitsmittel