Mit einer Erlaubnis zum Aufstellen von Geldspielgeräten mit Gewinnmöglichkeit können Sie im gesamten Bundesgebiet Geldspielgeräte aufstellen. Jeder Aufstellort muss von der zuständigen Behörde einzeln erlaubt werden. Geldspielgeräte dürfen erst aufgestellt werden, wenn alle Sie alle erforderlichen Erlaubnisse besitzen.


Adresse
Parkstraße 53
27798 Hude (Oldenburg)

Adresse
Markt 1
26197 Großenkneten

Fax
04435 600-200
Telefon
04435 600-0

Adresse
Friedeburger Hauptstraße 96
26446 Friedeburg
Postfach
Postfach 1162
26442 Friedeburg
Servicezeiten

Montag 08:30-12:00 Uhr, 14:00-16:00 Uhr

Dienstag 08:30-12:00 Uhr

Mittwoch 08:30-12:00 Uhr

Donnerstag 08:30-12:00 Uhr, 14:00-17:00 Uhr

Freitag 08:30-12:00 Uhr


Fax
04465 806-77
Telefon
04465 806-0

Adresse
Friedrichstraße 16
26203 Wardenburg
Servicezeiten

Montag bis Freitag 08:30 - 12:30 Uhr
Donnerstag 14:00 - 17:30 Uhr


Fax
+49 4407 73-100
Telefon
+49 4407 73-0

Adresse
Am Markt 2-4
26427 Esens
Servicezeiten

Montag 08:00 - 12:30 Uhr

Dienstag 08:00 - 12:30 Uhr

Mittwoch 08:00 - 12:30 Uhr

Donnerstag 08:00 - 17:00 Uhr

Freitag 08:00 - 12:30 Uhr


Fax
04971 20666
Telefon
04971 206-42
Hinweis
Brigitte Emken - Ordnung, Gewerbe und Kultur
Telefon
04971 206-44
Hinweis
Sarah Burmeister - Ordnung, Gewerbe und Kultur
Telefon
04971 206-45
Hinweis
Malte Stühmeier - Ordnung, Gewerbe und Kultur

Adresse
Amtsfreiheit 1
27243 Harpstedt
Servicezeiten

Montag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr

Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr

Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr

Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:00 Uhr

Freitag 08:00 - 12:00 Uhr

Hinweis:

Und nach Vereinbarung.

Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.


Fax
04244 82-29
Telefon
04244 82-52
Telefon
04244 82-25

Adresse
Auricher Straße 9
26556 Westerholt
Servicezeiten

Montag 08:30 - 12:00 Uhr

Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr, 14:30 - 16:00 Uhr

Mittwoch 08:30 - 12:00 Uhr

Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr, 14:30 - 16:00 Uhr

Freitag 08:30 - 12:00 Uhr


Fax
04975 9193-55
Telefon
04975 9193-24

Adresse
Hauptstraße 61
31008 Elze
Servicezeiten

Montag
8.00 bis 12.30 Uhr
Dienstag
8.00 bis 12.30 Uhr und 13.30 bis 15.30 Uhr

Mittwoch nur nach Vereinbarung

Donnerstag
8.00 bis 12.30 Uhr und 13.30 bis 17.30 Uhr
Freitag
8.00 bis 13.00 Uhr

Bitte vereinbaren Sie telefonisch oder unter www.elze.de/online-terminbuchung einen Termin.


Fax
05068 464-77
Telefon
05068 464-0

Adresse
Kurt-Schwitters-Platz 1
26409 Wittmund
Servicezeiten Mo. 8 - 12.30 Uhr & 14 - 16 Uhr Di. 8 - 12.30 Uhr & 14 - 16 Uhr Mi. 8 - 12.30 Uhr & 14 - 16 Uhr Do. 8 - 12.30 Uhr & 14 - 17 Uhr Fr. 8 - 12.30 Uhr

Fax
04462 983-299
Telefon
04462 983-0

Häufig gestellte Fragen

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.

Dieses Verfahren kann auch über einen "Einheitlichen Ansprechpartner" abgewickelt werden. Bei dem "Einheitlichen Ansprechpartner" handelt es sich um ein besonderes Serviceangebot der Kommunen und des Landes für Dienstleistungserbringer.


Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.

Dieses Verfahren kann auch über einen "Einheitlichen Ansprechpartner" abgewickelt werden. Bei dem "Einheitlichen Ansprechpartner" handelt es sich um ein besonderes Serviceangebot der Kommunen und des Landes für Dienstleistungserbringer.


  • Eine Erlaubnis nach § 33c Gewerbeordnung setzt Ihre gewerberechtliche Zuverlässigkeit voraus. Die Zuverlässigkeit wird bei der Beantragung von der Behörde geprüft.

  • Bescheinigung in Steuersachen des Finanzamtes 
    (zu beantragen beim Finanzamt des Wohnortes)
     
  • Personalausweis oder Reisepass mit einer aktuellen Meldebescheinigung 
    (bei Vertretung mit schriftlicher Vollmacht: Personalausweis oder Reisepass des Bevollmächtigten, sowie Ausweiskopie des Vollmachtgebers)
     
  • Führungszeugnis in der Belegart OG (zur Vorlage bei einer Behörde) 
    (zu beantragen bei der für Ihren Wohnsitz zuständigen, örtlichen Meldebehörde)
  • Auskunft des Insolvenzgerichts, ob ein Verfahren eröffnet wurde 
    (zu beantragen beim Amtsgericht des Wohnortes)
  • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister in der Belegart 9 
     
  • Ausgefülltes Antragsformular
  • Bescheinigung über Unterrichtung in Spieler und Jugendschutz 
    (Nach § 33c Gewerbeordnung ist mit einer Bescheinigung der Industrie und Handelskammer nachzuweisen, dass man in den zur Gewerbeausübung notwendigen Kenntnissen unterrichtet worden ist.)
  • Sozialkonzept 
    (Für eine Erlaubnis zur Aufstellung von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit ist nach § 33c Abs. 2 Gewerbeordnung ein Sozialkonzept vorzulegen. Das Sozialkonzept beschreibt, mit welchen Maßnahmen den sozialschädlichen Auswirkungen des Glücksspiels vorgebeugt werden soll.)
  • Handelsregisterauszug bzw. bei noch in Gründung befindlichen juristischen Personen Gründungsurkunde und Gesellschaftervertrag

  • Zuerst sind von Ihnen alle erforderlichen Unterlagen zu besorgen und bei der Behörde mit dem schriftlichen Antrag einzureichen.
  • Die Behörde prüft Ihre gewerberechtliche Zuverlässigkeit
  • Sind alle Voraussetzungen erfüllt, erhalten Sie die Erlaubnis mit einem Gebührenbescheid.

Klage vor dem zuständigen Verwaltungsgericht.


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