Dienstleistung
Papiermüll entsorgen
Die Entsorgung von Abfällen und somit auch von Altpapier aus privaten Haushalten ist Aufgabe der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger. Das sind die Landkreise und kreisfreien Städte.
Altpapiersammlungen können ebenfalls von gewerblichen oder gemeinnützigen Anbietern (gewerbliche oder gemeinnützige Sammlung) durchgeführt werden.
Regelungen zur Entsorgung von Altpapier sind in den einzelnen Abfallentsorgungssatzungen sowie Gebührensatzungen festgeschrieben.
Dazu gehören u. a. Informationen über die Abfallgebühren, Abfallkalender (Abfuhrintervalle) sowie vorhandene Hol- und Bringsysteme (blaue Tonne, Papiercontainer, Wertstoffhöfe). Verpackungen aus PPK werden mit o. g. Altpapier gemeinsam erfasst.
Otto-Hahn-Straße 9
26919 Brake (Unterweser)
GESCHÄFTSZEITEN
Montag–Donnerstag:
8:00 –12:30 Uhr und 13:00 –16:00 Uhr
Freitag:
08:00–12:00 Uhr
04401 9888-10
04401 9888-0
Häufig gestellte Fragen
Welche Gebühren fallen an?
Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich
Wie für die Abfallentsorgung insgesamt gibt es auch für die Entsorgung von Altpapier durch die Landkreise und kreisfreien Städte keine landesweit einheitliche Gebührenregelung.
Informationen zu den etwaigen Kosten finden Sie in der jeweiligen Abfallgebührensatzung Ihres öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers sowie auf den Homepages der gewerblichen Entsorger.
Lizenzgebühren der dualern Systeme
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Ansprechpunkt
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt sowie den Städte Cuxhaven, Göttingen und Lüneburg bzw. deren Abfallwirtschaftsbetrieb, den Zweckverbänden Abfallwirtschaft Celle, Hildesheim und Region Hannover sowie den kommunalen Anstalten öffentlichen Rechts in Goslar, Nienburg, Peine und Wolfsburg.
Zuständige Stelle
öffentlich-rechtliche Entsorger
Voraussetzungen
Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich
.
Formulare
Bitte erfragen Sie bei dem für Sie zuständigen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger, welche Unterlagen Sie einreichen müssen.
Formblatt Annahmeerklärung (AE)
Barrierefrei
Mobile
PDF
PDF2
erforderliche Unterlagen
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Verfahrensablauf
Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich
.
Hinweise (Besonderheiten)
Die Sammlung beider Altpapierfraktionen (Zeitungen
und
Verpackungen) erfolgt in einem Gefäß (Papiertonne, -sack).
Weiterführende Informationen
Weiterführende Informationen finden Sie auf der Homepage der Landkreise und kreisfreien Städte sowie der gewerblichen Entsorger.
Rechtsgrundlage(n)
Satzungen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger
Niedersächsisches Abfallgesetz (NAbfG)
Kreislaufwirtschaftsgesetz
Verpackungsgesetz
Rechtsbehelf
nicht angegeben
Schlagwörter
Müll, Altpapiertonne, blaue Tonne, Abfuhr Altpapier, Altpapiertonne, blaue Tonne, Abfuhr Altpapier, Müll, Altpapier, Papiermüll
Welche Gebühren fallen an?
Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich
Wie für die Abfallentsorgung insgesamt gibt es auch für die Entsorgung von Altpapier durch die Landkreise und kreisfreien Städte keine landesweit einheitliche Gebührenregelung.
Informationen zu den etwaigen Kosten finden Sie in der jeweiligen Abfallgebührensatzung Ihres öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers sowie auf den Homepages der gewerblichen Entsorger.
Lizenzgebühren der dualern Systeme
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Ansprechpunkt
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt sowie den Städte Cuxhaven, Göttingen und Lüneburg bzw. deren Abfallwirtschaftsbetrieb, den Zweckverbänden Abfallwirtschaft Celle, Hildesheim und Region Hannover sowie den kommunalen Anstalten öffentlichen Rechts in Goslar, Nienburg, Peine und Wolfsburg.
Zuständige Stelle
öffentlich-rechtliche Entsorger
Voraussetzungen
Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich .
Formulare
Bitte erfragen Sie bei dem für Sie zuständigen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger, welche Unterlagen Sie einreichen müssen.
Formblatt Annahmeerklärung (AE)Barrierefrei
Mobile
PDF2
erforderliche Unterlagen
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Verfahrensablauf
Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich .
Hinweise (Besonderheiten)
Die Sammlung beider Altpapierfraktionen (Zeitungen und Verpackungen) erfolgt in einem Gefäß (Papiertonne, -sack).
Weiterführende Informationen
Weiterführende Informationen finden Sie auf der Homepage der Landkreise und kreisfreien Städte sowie der gewerblichen Entsorger.
Rechtsgrundlage(n)
Satzungen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger
Niedersächsisches Abfallgesetz (NAbfG)
Kreislaufwirtschaftsgesetz
Verpackungsgesetz
Rechtsbehelf
nicht angegeben