Dienstleistung
Tierische Nebenprodukte - Übertragung der Beseitigungspflicht (Tierkörperbeseitigung)
Die gewerbsmäßige Beseitigung tierischer Nebenprodukte dürfen Sie als zugelassener Betrieb nur dann durchführen, wenn Ihnen die Beseitigungspflicht, die gesetzlich bei den kommunalen Körperschaften liegt, durch die zuständige Stelle übertragen wurde.
                            
                                                                    Adresse
Stau 75
26122 Oldenburg (Oldenburg)
                                            Stau 75
26122 Oldenburg (Oldenburg)
                            
                                                                    Postfach
Postfach 39 49
26029 Oldenburg (Oldenburg)
                                    Postfach 39 49
26029 Oldenburg (Oldenburg)
                                Fax
0441 570 26-179
                                                    0441 570 26-179
                                Telefon
0441 570 26-0
                                                    0441 570 26-0
Häufig gestellte Fragen
        
        
                                                                                                    
    
        
            
                
                            Welche Gebühren fallen an?
                    
                
            
        
        
                                                Die Gebühren betragen 250,00 bis 1.000,00 Euro.
                        
                    
                    
    
    
                                                                                                                                
    
        
            
                
                            Welche Fristen muss ich beachten?
                    
                
            
        
        
                                                Es sind keine Fristen zu beachten.
                
        
                    
                    
    
    
                                                                                                                                
    
        
            
                
                            Ansprechpunkt
                    
                
            
        
        
                                                Wenden Sie sich an das Niedersächsische Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit.
                
                    
                    
    
    
                                                                                                                                
    
        
            
                
                            Rechtsgrundlage(n)
                    
                
            
        
        
                                                
 - 
  § 3 
  Tierische Nebenprodukte-Beseitigunggesetz (TierNebG)
   i.V.m.
 
 
 - § 2 TierNebG i.V.m.
 
 - 
  § 4 
  Nieders. Ausführungsgesetz zum Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetz (Nds. AGTierNebG)
   i.V.m.
 
 
 - § 2 Nr. 2 Zust-VO Tier
 
                
                    
                    
    
    
                                                                                                
                        
                    
    
Welche Gebühren fallen an?
Die Gebühren betragen 250,00 bis 1.000,00 Euro.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es sind keine Fristen zu beachten.
Ansprechpunkt
Wenden Sie sich an das Niedersächsische Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit.
Rechtsgrundlage(n)
- § 3 Tierische Nebenprodukte-Beseitigunggesetz (TierNebG) i.V.m.
 - § 2 TierNebG i.V.m.
 - § 4 Nieders. Ausführungsgesetz zum Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetz (Nds. AGTierNebG) i.V.m.
 - § 2 Nr. 2 Zust-VO Tier