Dienstleistung
Verlängerte Ausbildungszeit oder Teilzeitausbildung beantragen
Wer in Deutschland eine Ausbildung absolviert, muss in der Regel eine feste Ausbildungszeit einhalten. In bestimmten Fällen können Sie allerdings Ihre Ausbildungszeit verlängern lassen. Hierzu zählen:
- Krankheit
- Nicht bestandene Abschlussprüfung
- Teilzeitausbildung
- Behinderung
Im Falle einer Teilzeitausbildung können Sie gemeinsam mit Ihrem Arbeitgeber die Dauer Ihrer Ausbildung im Berufsausbildungsvertrag festhalten, bevor sie beginnt. Sie kann aber auch für eine begrenzte Zeit der Ausbildung vereinbart werden. Als Grundsatz gilt:
- Die tägliche oder wöchentliche Ausbildungszeit muss mindestens 50 % einer Vollzeitausbildung betragen.
- Die Dauer der Ausbildungszeit verlängert sich entsprechend im Verhältnis, höchstens jedoch bis zum Eineinhalbfachen der regulären Ausbildungsdauer.
Durch die verlängerte Ausbildungszeit in der Teilzeitausbildung kann es vorkommen, dass Ihre Ausbildung endet, bevor Sie alle zentralen Prüfungen abschließen konnten. Als auszubildende Person können Sie verlangen, dass Ihre Ausbildungszeit bis zur nächstmöglichen Prüfung verlängert wird.
Sie stellen den Antrag bei der für Ihre Berufsausbildung zuständigen Stelle.
Einrichtung
Oldenburgische Industrie- und Handelskammer
Moslestraße 6
26122 Oldenburg (Oldenburg)
0441 2220-111
0441 2220-0
Häufig gestellte Fragen
Welche Gebühren fallen an?
Es entstehen keine zusätzlichen Kosten für die Bearbeitung eines Verlängerungsantrags. Die Kosten sind im Rahmen der Ausbildungsgebühr beziehungsweise Betreuungsgebühr kalkuliert.
Welche Fristen muss ich beachten?
Sie müssen die Verlängerung beantragen,
- bevor Ihre reguläre Ausbildungszeit endet, beziehungsweise
- unverzüglich nachdem Sie den Bescheid erhalten haben, dass Sie Ihre Abschlussprüfung nicht bestanden haben.
Bearbeitungsdauer
Bearbeitungsdauer, wenn die Unterlagen vollständig vorliegen
Bearbeitungsdauer: 6 Wochen
Zuständige Stelle
nicht angegeben
Voraussetzungen
Für die Verlängerung im Ausnahmefall:
- längere Krankheit, wegen der viele Inhalte in Berufsschule oder Betrieb verpasst wurden
- körperliche oder geistige Behinderung
- Schwangerschaft oder Elternzeit
- sehr schlechtes Ergebnis in der Zwischenprüfung, das den Abschluss in regulärer Ausbildungsdauer nicht erwarten lässt
Für die Verlängerung bei Nichtbestehen der Abschlussprüfung:
- Sie haben Ihre Abschlussprüfung nicht bestanden.
- Der Betrieb stimmt zu, die Ausbildungszeit zu verlängern.
Für die Teilzeitausbildung:
- Sie haben eine Teilzeitausbildung mit dem Ausbildungsbetrieb vereinbart.
Bei Minderjährigen ist in jedem Fall die Zustimmung der gesetzlichen Vertreter erforderlich.
erforderliche Unterlagen
- Änderungsvertrag
- bei Teilzeitausbildung stattdessen: Ausbildungsvertrag
- bei Verlängerung im Ausnahmefall: gegebenenfalls Nachweise, die die Verlängerung der Ausbildungszeit begründen
Hinweise (Besonderheiten)
nicht angegeben
Rechtsbehelf
-
Widerspruch
- Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag auf Ausbildungsverlängerung.
- Klage vor dem Verwaltungsgericht
Schlagwörter
Elternzeit, Teilzeitausbildung, Elternzeit Azubi, Wiederholungsprüfung, Durchgefallen, Ausbildung in Teilzeit, Mutterschutz Azubi, Mängel in der Ausbildung, Ausfallzeiten, Elternzeit, Teilzeitausbildung, Elternzeit Azubi, Wiederholungsprüfung, Durchgefallen, Ausbildung in Teilzeit, Mutterschutz Azubi, Mängel in der Ausbildung, Ausfallzeiten
Welche Gebühren fallen an?
Es entstehen keine zusätzlichen Kosten für die Bearbeitung eines Verlängerungsantrags. Die Kosten sind im Rahmen der Ausbildungsgebühr beziehungsweise Betreuungsgebühr kalkuliert.
Welche Fristen muss ich beachten?
Sie müssen die Verlängerung beantragen,
- bevor Ihre reguläre Ausbildungszeit endet, beziehungsweise
- unverzüglich nachdem Sie den Bescheid erhalten haben, dass Sie Ihre Abschlussprüfung nicht bestanden haben.
Bearbeitungsdauer
Bearbeitungsdauer: 6 Wochen
Zuständige Stelle
nicht angegeben
Voraussetzungen
Für die Verlängerung im Ausnahmefall:
- längere Krankheit, wegen der viele Inhalte in Berufsschule oder Betrieb verpasst wurden
- körperliche oder geistige Behinderung
- Schwangerschaft oder Elternzeit
- sehr schlechtes Ergebnis in der Zwischenprüfung, das den Abschluss in regulärer Ausbildungsdauer nicht erwarten lässt
Für die Verlängerung bei Nichtbestehen der Abschlussprüfung:
- Sie haben Ihre Abschlussprüfung nicht bestanden.
- Der Betrieb stimmt zu, die Ausbildungszeit zu verlängern.
Für die Teilzeitausbildung:
- Sie haben eine Teilzeitausbildung mit dem Ausbildungsbetrieb vereinbart.
Bei Minderjährigen ist in jedem Fall die Zustimmung der gesetzlichen Vertreter erforderlich.
erforderliche Unterlagen
- Änderungsvertrag
- bei Teilzeitausbildung stattdessen: Ausbildungsvertrag
- bei Verlängerung im Ausnahmefall: gegebenenfalls Nachweise, die die Verlängerung der Ausbildungszeit begründen
Hinweise (Besonderheiten)
nicht angegeben
Rechtsbehelf
-
Widerspruch
- Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag auf Ausbildungsverlängerung.
- Klage vor dem Verwaltungsgericht