Die Städte, Gemeinden oder Verwaltungsgemeinschaften überwachen auf ihrem jeweiligen Gebiet den ruhenden Verkehr. Dabei festgestellte Ordnungswidrigkeiten werden mit einem Verwarnungsgeld geahndet. Die Zuständigkeit liegt bei den Ordnungsämtern.


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Häufig gestellte Fragen

SOD, Politesse, Bußgeldstelle, Einspruch, Verwarngeld, Messbeamte, Widerspruch, Blitz, Städtischer Ordnungsdienst, Kontrolle Parkplatz