Dienstleistung
Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung beantragen
Ansprechpartner
Herr Martin Albracht
Sonstiges: Nordenham (A-F)
Frau Antonietta Kern
Frau Katarzyna Rychlicka
Frau Kira Wöhst
Frau Patricia Kofmansky
Frau Juliane Herrmann
Herr Carsten Flemming
Herr Christian Althaus
Herr Jonas Hotze
Frau Jantje Lede
Frau Kirsten Mertinkat
Frau Sonja Günther
Herr Maik Hegewalt
Die intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung fördert die Integration von Jugendlichen und jungen Erwachsenen in das gesellschaftliche Leben. Sie ist eine Leistungsart der Hilfen zur Erziehung. Durch unterstützende und begleitende Angebote soll eine altersgerechte Förderung im schulischen und außerschulischen Bereich ermöglicht werden.
Der junge Mensch wird von einer pädagogischen Fachkraft über einen längeren Zeitraum begleitet.
Die Hilfe kann im Elternhaus, in der eigenen Wohnung des jungen Menschen oder in einer pädagogisch betreuten Wohngruppe stattfinden.
Das Ziel ist, dass die pädagogische Fachkraft den jungen Menschen auf ein selbständiges und selbstverantwortliches Leben vorbereitet. Sie hilft dem jungen Menschen dabei, Freundinnen und Freunde oder andere Vertrauenspersonen zu finden, die den jungen Menschen weiter durch sein Leben begleiten und ihn unterstützen.
Wenn das Jugendamt feststellt, dass Jugendliche und junge Erwachsene solche Hilfe brauchen (erzieherischen Bedarf haben), dann bekommen Sie diese Hilfe vom Jugendamt.
            
                Einrichtung
                                            
                            
                    Landkreis Wesermarsch - Fachdienst 51 - Jugend
                
                    
                    Poggenburger Straße 15
26919 Brake (Unterweser)
 Mo - Do  08:00 - 15:30 Uhr
 
  Freitag   08:00 - 12:00 Uhr
 
  und nach Vereinbarung
04401 927-100
04401 927-0
Häufig gestellte Fragen
        
        
                                                                                                    
    
        
            
                
                            Welche Gebühren fallen an?
                    
                
            
        
        
                                                Eine intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung in ambulanter Form ist kostenfrei. Ambulant bedeutet, wenn Ihr Kind noch bei Ihnen lebt. 
 
Bei einer intensiven sozialpädagogischen in stationärer Form müssen Sie sich im angemessenen Umfang an den Kosten beteiligen. Stationäre bedeutet, dass der Jugendliche in einer Heimeinrichtung oder in einer eigenen Wohnung lebt. Bitte fragen Sie hierzu das zuständige Jugendamt.
                        
                    
                    
    
    
                                                                                                                                
    
        
            
                
                            Ansprechpunkt
                    
                
            
        
        
                                                an das Jugendamt
                
                    
                    
    
    
                                                                                                                                
    
        
            
                
                            Zuständige Stelle
                    
                
            
        
        
                                                Jugendamt
                
                    
                    
    
    
                                                                                                                                
    
        
            
                
                            Voraussetzungen
                    
                
            
        
        
                                                Sie sind Eltern oder Vormund für ein Kind (die personensorgeberechtige Person).
 
Sie schaffen es nicht, das Kind so versorgen und zu erziehen, dass es gut für das Kind ist.
 
Die Hilfe in Form einer intensiven sozialpädagogischen Einzelmaßnahme ist geeignet und notwendig (das prüft das Jugendamt). 
 
Wenn Sie als junger volljähriger Mensch den Antrag selber stellen, dann dürfen Sie höchstens 21 Jahre alt sein. Es gibt auch Ausnahmen: dann dürfen Sie höchstens 27 Jahre alt sein.
                
                    
                    
    
    
                                                                                                                                
    
        
            
                
                            erforderliche Unterlagen
                    
                
            
        
        
                                                 
 - Personalausweis 
  
 - 
  Gegebenenfalls Nachweis über das Sorgerecht, zum Beispiel: 
  Geburtsurkunde, Auskunft aus dem Sorgeregister oder Beschluss des Familiengerichts über das Sorgerecht
 
  
                
                    
                    
    
    
                                                                                                                                
    
        
            
                
                            Verfahrensablauf
                    
                
            
        
        
                                                Als Eltern oder Vormund müssen Sie einen Antrag auf Hilfen zur Erziehung stellen.
 
Als junger volljährige Mensch / als junger Erwachsener können Sie auch selbst einen Antrag stellen. Dieser Antrag heißt „Antrag auf Hilfen für junge Volljährige“.
 
 
 - Nehmen Sie Kontakt zum zuständigen Jugendamt auf. 
  
 - Das Jugendamt erklärt Ihnen in einem persönlichen Gespräch, welche Hilfen es gibt.
  
 - Wenn das Jugendamt denkt, dass Sie Hilfe in Form einer intensiven sozialpädagogischen Einzelbetreuung brauchen, dann können Sie einen Antrag auf „Hilfen zur Erziehung“ stellen.
  
 - Alle Beteiligten (Sie, Ihr Kind, die Betreuungsperson und das Jugendamt) treffen sich zu einem Hilfeplangespräch. Im Hilfeplan wird festgelegt, wie die Hilfe gestaltet werden soll und welche Ziele erreicht werden sollen.
  
 - Das Jugendamt sucht nach einer geeigneten Fachkraft. Wenn es mehrere Möglichkeiten gibt, können Sie mit auswählen.
  
 - Das Jugendamt überprüft regelmäßig, ob die Hilfe immer noch passend ist.
  
                
                    
                    
    
    
                                                                                                                                
                                                                                                
                        
                            
    
        
            
                
                            Schlagwörter
                    
                
            
        
        
                    Pädagogik, Hilfeplan, Probleme, Beratung, Therapie, Streit, Erziehungsbeistand, Jugendamt, Erziehungsberatung, Verhaltensauffälligkeiten, Erziehungshilfe, Trennung, Entwicklungsverzögerung
            
    
    
                                    
    
Welche Gebühren fallen an?
Eine intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung in ambulanter Form ist kostenfrei. Ambulant bedeutet, wenn Ihr Kind noch bei Ihnen lebt.
Bei einer intensiven sozialpädagogischen in stationärer Form müssen Sie sich im angemessenen Umfang an den Kosten beteiligen. Stationäre bedeutet, dass der Jugendliche in einer Heimeinrichtung oder in einer eigenen Wohnung lebt. Bitte fragen Sie hierzu das zuständige Jugendamt.
Ansprechpunkt
an das Jugendamt
Zuständige Stelle
Jugendamt
Voraussetzungen
Sie sind Eltern oder Vormund für ein Kind (die personensorgeberechtige Person).
Sie schaffen es nicht, das Kind so versorgen und zu erziehen, dass es gut für das Kind ist.
Die Hilfe in Form einer intensiven sozialpädagogischen Einzelmaßnahme ist geeignet und notwendig (das prüft das Jugendamt).
Wenn Sie als junger volljähriger Mensch den Antrag selber stellen, dann dürfen Sie höchstens 21 Jahre alt sein. Es gibt auch Ausnahmen: dann dürfen Sie höchstens 27 Jahre alt sein.
erforderliche Unterlagen
- Personalausweis
 - Gegebenenfalls Nachweis über das Sorgerecht, zum Beispiel: Geburtsurkunde, Auskunft aus dem Sorgeregister oder Beschluss des Familiengerichts über das Sorgerecht
 
Verfahrensablauf
Als Eltern oder Vormund müssen Sie einen Antrag auf Hilfen zur Erziehung stellen.
Als junger volljährige Mensch / als junger Erwachsener können Sie auch selbst einen Antrag stellen. Dieser Antrag heißt „Antrag auf Hilfen für junge Volljährige“.
- Nehmen Sie Kontakt zum zuständigen Jugendamt auf.
 - Das Jugendamt erklärt Ihnen in einem persönlichen Gespräch, welche Hilfen es gibt.
 - Wenn das Jugendamt denkt, dass Sie Hilfe in Form einer intensiven sozialpädagogischen Einzelbetreuung brauchen, dann können Sie einen Antrag auf „Hilfen zur Erziehung“ stellen.
 - Alle Beteiligten (Sie, Ihr Kind, die Betreuungsperson und das Jugendamt) treffen sich zu einem Hilfeplangespräch. Im Hilfeplan wird festgelegt, wie die Hilfe gestaltet werden soll und welche Ziele erreicht werden sollen.
 - Das Jugendamt sucht nach einer geeigneten Fachkraft. Wenn es mehrere Möglichkeiten gibt, können Sie mit auswählen.
 - Das Jugendamt überprüft regelmäßig, ob die Hilfe immer noch passend ist.