Die Jagdbehörde teilt der für den Vollzug des Waffengesetzes zuständigen Behörde folgendes mit:

  • die erstmalige Erteilung einer Jagderlaubnis (Jagdschein),
  • das Ergebnis von Überprüfungen nach § 17 Bundesjagdgesetz,
  • Einziehung bzw. Entziehung des Jagdscheins,
  • Verbot der Jagdausübung.

Adresse
Schloßstraße 11
26409 Wittmund
Servicezeiten Allgemein: Mo. 08:30 - 12:30 Uhr Di. 08:30 - 12:30 Uhr Mi. 08:30 - 12:30 Uhr Do. 08:30 - 12:30 Uhr, 14:15 - 15:45 Uhr Fr. 08:30 - 12:30 Uhr Ausländerbehörde (nur nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung): Mo. 08:30 - 12:30 Uhr Di. 08:30 - 12:30 Uhr Mi. geschlossen Do. 08:30 - 12:30 Uhr, 14:15 - 15:45 Uhr Fr. 08:30 - 12:30 Uhr

Fax
04462 86-1604
Telefon
04462 86-1240

Adresse
Poggenburger Straße 15
26919 Brake (Unterweser)
Servicezeiten

Mo., Di., Do., Fr.  08:30 – 12:00 Uhr
Mo., Di., Do.        14:00 – 15:30 Uhr
mittwochs geschlossen


BITTE BEACHTEN:
Die Einbürgerungsbehörde 
ist derzeit nur vormittags
geöffnet!

 


Fax
04401 927-100
Telefon
04401 927-0

Adresse
Delmenhorster Straße 6
27793 Wildeshausen
Servicezeiten https://www.oldenburg-kreis.de/oeffnungszeiten

Fax
04431 85-200
Telefon
04431 85-0

Häufig gestellte Fragen

Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.


Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.


Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis oder bei der kreisfreien Stadt als Jagdbehörde.


Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.


Anmeldung, Ausstellung, Antrag, Jäger, Verlängerung, Landwirtschaft, Umwelt und Jagd, Vorbereitungskurs, teilnehmen, Ausländerjagdschein, Jungjäger, Jägerprüfung, Jagd, Jagdschein, Jugendjagdschein, Anmeldung, Ausstellung, Antrag, Verlängerung, Landwirtschaft, Umwelt und Jagd, Vorbereitungskurs, teilnehmen, Ausländerjagdschein, Jungjäger, Jägerprüfung, Jagd, Jäger, Jagdschein, Jugendjagdschein