Dienstleistung
Kinder- und Jugendangebote kommunal
Ihre Stadt oder Gemeinde bzw. Ihr Landkreis bietet Kindern und Jugendlichen neben Kindergarten und Schule vielfältige Möglichkeiten der kreativen, musikalischen, sportlichen, technischen, handwerklichen oder sozialen Betätigung.
Spezielle Hinweise für - Landkreis Wesermarsch, Einheitsgemeinde Brake (Unterweser)
Unsere Schwerpunkte der Jugendarbeit sind:
- Außerschulische Jugend mit allgemeiner, politischer sozialer, gesundheitlicher, kultureller, naturkundlicher und technischer Bildung
- Jugendarbeit in Sport, Spiel und Geselligkeit
- Arbeitswelt-, schul- und familienbezogene Jugendarbeit
- Internationale Jugendarbeit
- Kinder- und Jugenderholung
- Jugendberatung
Häufig gestellte Fragen
Welche Fristen muss ich beachten?
nicht angegeben
Welche Gebühren fallen an?
nicht angegeben
Bearbeitungsdauer
nicht angegeben
Ansprechpunkt
An die öffentlichen Abteilungen Kinder und Jugend in Ihrer Gemeinde
Zuständige Stelle
nicht angegeben
Voraussetzungen
nicht angegeben
Formulare
nicht angegeben
erforderliche Unterlagen
nicht angegeben
Verfahrensablauf
nicht angegeben
Hinweise (Besonderheiten)
nicht angegeben
Spezielle Hinweise für - Landkreis Wesermarsch, Einheitsgemeinde Brake (Unterweser)
Aufgabe der öffentlichen Jugendarbeit ist es, Angebote in Einrichtungen zu schaffen, die der Entwicklung junger Menschen förderlich sind, die an ihren Interessen anknüpfen, die sie zur Selbstbestimmung befähigen und zur gesellschaftlichen Mitverantwortung anregen.
Jugendarbeit wird von einer Vielzahl von Verbänden, Gruppen und Initiativen der Jugend, von anderen Trägern der Jugendarbeit und von den Jugendämtern angeboten. Sie erstreckt sich in der Regel auf junge Menschen im Alter von 6 - 26 Jahren.
Rechtsgrundlage(n)
nicht angegeben
Rechtsbehelf
nicht angegeben
Schlagwörter
Ferienpass, Jugendkunstschule, Jugendarbeit, Freizeit, Sommerferien, Kindermuseum, Musikschule, Ferienpass, Jugendkunstschule, Jugendarbeit, Freizeit, Sommerferien, Kindermuseum, Musikschule
Welche Fristen muss ich beachten?
nicht angegeben
Welche Gebühren fallen an?
nicht angegeben
Bearbeitungsdauer
nicht angegeben
Ansprechpunkt
An die öffentlichen Abteilungen Kinder und Jugend in Ihrer Gemeinde
Zuständige Stelle
nicht angegeben
Voraussetzungen
nicht angegeben
Formulare
nicht angegeben
erforderliche Unterlagen
nicht angegeben
Verfahrensablauf
nicht angegeben
Hinweise (Besonderheiten)
nicht angegeben
Aufgabe der öffentlichen Jugendarbeit ist es, Angebote in Einrichtungen zu schaffen, die der Entwicklung junger Menschen förderlich sind, die an ihren Interessen anknüpfen, die sie zur Selbstbestimmung befähigen und zur gesellschaftlichen Mitverantwortung anregen.
Jugendarbeit wird von einer Vielzahl von Verbänden, Gruppen und Initiativen der Jugend, von anderen Trägern der Jugendarbeit und von den Jugendämtern angeboten. Sie erstreckt sich in der Regel auf junge Menschen im Alter von 6 - 26 Jahren.
Rechtsgrundlage(n)
nicht angegeben
Rechtsbehelf
nicht angegeben