Dienstleistung
Vorläufiges Biergesetz - Zulassung von Ausnahmen
Die Bereitung von Bier ("besonderes Bier"), das den Vorgaben des vorläufigen Biergesetzes (VorlBierG) nicht entspricht, kann auf Antrag zugelassen werden.
                            
                                                                    Adresse
Stau 75
26122 Oldenburg (Oldenburg)
                                            Stau 75
26122 Oldenburg (Oldenburg)
                            
                                                                    Postfach
Postfach 39 49
26029 Oldenburg (Oldenburg)
                                    Postfach 39 49
26029 Oldenburg (Oldenburg)
                                Fax
0441 570 26-179
                                                    0441 570 26-179
                                Telefon
0441 570 26-0
                                                    0441 570 26-0
Häufig gestellte Fragen
        
        
                                                                                                    
    
        
            
                
                            Welche Gebühren fallen an?
                    
                
            
        
        
                                                Die Gebühren betragen je nach Aufwand zwischen 12,00 Euro und 2.060,00 Euro.
                        
                    
                    
    
    
                                                                                                                                
    
        
            
                
                            Welche Fristen muss ich beachten?
                    
                
            
        
        
                                                Es gibt keine Fristvorgabe.
                
        
                    
                    
    
    
                                                                                                                                
    
        
            
                
                            Ansprechpunkt
                    
                
            
        
        
                                                Wenden Sie sich an das Niedersächsische Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit.
                
                    
                    
    
    
                                                                                                                                
    
        
            
                
                            erforderliche Unterlagen
                    
                
            
        
        
                                                
 - 
  detailierte Beschreibung 
  
   - des Produkts und 
 
   - der Abweichung vom Vorläufigen Biergesetz 
 
  
  
 - ggf. Rezepturangaben
 
                
                    
                    
    
    
                                                                                                                                
    
        
            
                
                            Rechtsgrundlage(n)
                    
                
            
        
        
                                                
 - Vorläufiges Biergesetz (Vorl.BierG)
 
                
                    
                    
    
    
                                                                                                
                        
                    
    
Welche Gebühren fallen an?
Die Gebühren betragen je nach Aufwand zwischen 12,00 Euro und 2.060,00 Euro.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es gibt keine Fristvorgabe.
Ansprechpunkt
Wenden Sie sich an das Niedersächsische Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit.
erforderliche Unterlagen
- 
  detailierte Beschreibung 
  
- des Produkts und
 - der Abweichung vom Vorläufigen Biergesetz
 
 - ggf. Rezepturangaben
 
Rechtsgrundlage(n)
- Vorläufiges Biergesetz (Vorl.BierG)