Dienstleistung
Prüfungsnummer für Deutschen Weinbrand: Erteilung
Deutscher Weinbrand darf nur mit einer Amtlichen Prüfungsnummer in den Verkehr gebracht werden. Zur Erteilung der Prüfungsnummer muss der Weinbrand analytisch untersucht werden.
                            
                                                                    Adresse
Stau 75
26122 Oldenburg (Oldenburg)
                                            Stau 75
26122 Oldenburg (Oldenburg)
                            
                                                                    Postfach
Postfach 39 49
26029 Oldenburg (Oldenburg)
                                    Postfach 39 49
26029 Oldenburg (Oldenburg)
                                Fax
0441 570 26-179
                                                    0441 570 26-179
                                Telefon
0441 570 26-0
                                                    0441 570 26-0
Häufig gestellte Fragen
        
        
                                                                                                    
    
        
            
                
                            Welche Fristen muss ich beachten?
                    
                
            
        
        
                                                Es müssen keine Fristen beachtet werden.
                
        
                    
                    
    
    
                                                                                                                                
    
        
            
                
                            Welche Gebühren fallen an?
                    
                
            
        
        
                                                
                            
                
            Gebühr:
            EUR 12,00 - 2.060,00
        
                            
                    
                    
    
    
                                                                                                                                
    
        
            
                
                            Ansprechpunkt
                    
                
            
        
        
                                                Die Zuständigkeit liegt beim Niedersächsischen Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES).
                
                    
                    
    
    
                                                                                                                                
    
        
            
                
                            Zuständige Stelle
                    
                
            
        
        
                                                Die Zuständigkeit liegt beim Niedersächsischen Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES).
                
                    
                    
    
    
                                                                                                                                
    
        
            
                
                            erforderliche Unterlagen
                    
                
            
        
        
                                                Zur Analyse müssen mindestens 3 Flaschen des Weinbrands unentgeltlich beigefügt werden.
                
                    
                    
    
    
                                                                                                                                
                                                                                                
                        
                    
    
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
Welche Gebühren fallen an?
                
            Gebühr:
            EUR 12,00 - 2.060,00
        
                            
                    
                    Ansprechpunkt
Die Zuständigkeit liegt beim Niedersächsischen Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES).
Zuständige Stelle
Die Zuständigkeit liegt beim Niedersächsischen Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES).
erforderliche Unterlagen
Zur Analyse müssen mindestens 3 Flaschen des Weinbrands unentgeltlich beigefügt werden.