Dienstleistung
Zulassung von Betrieben und Einrichtungen für den innergemeinschaftlichen Verkehr beantragen
Wenn Sie
- Affen und Halbaffen (Primaten) sowie aus diesen Tieren hergestellte Erzeugnisse,
 - Samen von Rindern, Schweinen, Pferden, Schafen und Ziegen, oder
 - Embryonen und Eizellen von Rindern, Pferden, Schweinen, Schafen und Ziegen
 
in andere EU-Mitgliedstaaten ausführen wollen, benötigt Ihr Betrieb eine Zulassung von der zuständigen Behörde.
Um die Zulassung zu erhalten, müssen Sie die erforderlichen Voraussetzungen erfüllen.
Ebenfalls eine Zulassung benötigen Geflügelbetriebe, aus denen Geflügel für andere Zwecke als zur Schlachtung in einen anderen Mitgliedstaat verbracht wird. Auch Brütereien, aus denen Bruteier oder Geflügel in einen anderen Mitgliedstaat verbracht werden soll, benötigen eine Zulassung.
Wenn Sie
- Affen und Halbaffen (Primaten) sowie aus diesen Tieren hergestellte Erzeugnisse,
 - Samen von Rindern, Schweinen, Pferden, Schafen und Ziegen, oder
 - Embryonen und Eizellen von Rindern, Pferden, Schweinen, Schafen und Ziegen
 
in andere EU-Mitgliedstaaten ausführen wollen, benötigt Ihr Betrieb eine Zulassung von der zuständigen Behörde.
Um die Zulassung zu erhalten, müssen Sie die erforderlichen Voraussetzungen erfüllen.
Ebenfalls eine Zulassung benötigen Geflügelbetriebe, aus denen Geflügel für andere Zwecke als zur Schlachtung in einen anderen Mitgliedstaat verbracht wird. Auch Brütereien, aus denen Bruteier oder Geflügel in einen anderen Mitgliedstaat verbracht werden soll, benötigen eine Zulassung.
Zulassung von Brütereien, Zucht- und Nutzgeflügelhaltungen für den Handel mit anderen EU-Mitgliedstaaten beantragen
Stau 75
26122 Oldenburg (Oldenburg)
Postfach 39 49
26029 Oldenburg (Oldenburg)
0441 570 26-179
0441 570 26-0
Häufig gestellte Fragen
        
        
                                                                                                    
    
        
            
                
                            Bearbeitungsdauer
                    
                
            
        
        
                                                Die Bearbeitungsdauer beträgt in der Regel zwischen zwei und vier Wochen.
                
        
                    
                    
    
    
                                                                                                                                
    
        
            
                
                            Welche Fristen muss ich beachten?
                    
                
            
        
        
                                                Die Zulassung muss vor Aufnahme der Tätigkeit erfolgen.
                
        
                    
                    
    
    
                                                                                                                                
    
        
            
                
                            Ansprechpunkt
                    
                
            
        
        
                                                Nds. Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit
 
 Postanschrift:
 
  Postfach 39 49
 
  26029 Oldenburg
 
 Tel: 04 41 / 570 26-0
 
  Fax: 04 41 / 570 26-179
 
  Email: 
 poststelle@laves.niedersachsen.de
                
                    
                    
    
    
                                                                                                                                
    
        
            
                
                            Voraussetzungen
                    
                
            
        
        
                                                Um eine Zulassung zu erhalten, müssen mehrere Anforderungen u.a. an den Betrieb, an das Management und die Tiergesundheit erfüllt werden.
 
Die zuständige Stelle berät Sie bei Bedarf zu den erforderlichen Voraussetzungen für die Zulassung Ihres Betriebes.
                
                    
                    
    
    
                                                                                                                                
    
        
            
                
                            erforderliche Unterlagen
                    
                
            
        
        
                                                Einen Antrag auf Zulassung können Sie ohne bestimmte Formvorgaben an die zuständige Behörde richten. Grundriss (zumindest Skizze) der Betriebsstätte(n) mit Legende (Bezeichnung der Räumlichkeiten)
                
                    
                    
    
    
                                                                                                                                
    
        
            
                
                            Verfahrensablauf
                    
                
            
        
        
                                                In der Regel läuft das Verfahren wie folgt ab:
 
 
 - Stellen Sie einen formlosen Antrag per Post oder E-Mail auf Zulassung Ihres Betriebes bzw. Ihrer Einrichtung
  
 - Sie werden anschließend telefonisch kontaktiert, um einen Vororttermin zu erhalten
  
 - Nach dem Termin erhalten Sie Information über die Genehmigung oder Ablehnung Ihres Antrags
  
                
                    
                    
    
    
                                                                                                                                
    
        
            
                
                            Rechtsgrundlage(n)
                    
                
            
        
        
                                                
§ 15 Binnenmarkt-Tierseuchenschutzverordnung (BmTierSSchV)
Gebührenordnung für die Verwaltung im Bereich des Verbraucherschutzes und des Veterinärwesens (GOVV)
Artikel 94 der Verordnung (EU) 2016/429
Artikel 3 der Delegierten Verordnung (EU) 2020/686
Artikel 95 Verordnung (EU) 2016/429
Artikel 16 der Delegierten Verordnung (EU) 2019/2035
Artikel 47 der Delegierten Verordnung (EU) 2020/688
                
                    
                    
    
    
                                                                                                                                
    
        
            
                
                            Rechtsbehelf
                    
                
            
        
        
                                                Gegen den Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage beim zuständigen Verwaltungsgericht (zuständig ist das Verwaltungsgericht in dessen Bezirk sich der Betrieb befindet) schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle des Gerichts erhoben werden. Die Klage kann auch mit qualifizierter elektronischer Signatur durch Zuleitung über das elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts erhoben werden.
                
                    
                    
    
    
                                                                                                
                        
                            
    
        
            
                
                            Schlagwörter
                    
                
            
        
        
                    Verbringung von Zuchtmaterial, Tiertransporte, Verbringen von Tieren, Betriebe, Primaten, Affen, Tierseuchenschutzverordnung, Verbringung tierischer Erzeugnisse, Transport von Tieren, Einrichtungen, Zulassung für den innergemeinschaftlichen Verkehr, Samen, Tiertransport, Halbaffen, Embryonen und Eizellen, Betriebe und Einrichtungen für den innergemeinschaftlichen Verkehr nach der Binnenmarkt-Tierseuchenschutz-Verordnung Zulassung
            
    
    
                                    
    
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer beträgt in der Regel zwischen zwei und vier Wochen.
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Zulassung muss vor Aufnahme der Tätigkeit erfolgen.
Ansprechpunkt
Nds. Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit
 Postanschrift:
 
  Postfach 39 49
 
  26029 Oldenburg
 Tel: 04 41 / 570 26-0
 
  Fax: 04 41 / 570 26-179
 
  Email: 
 poststelle@laves.niedersachsen.de
Voraussetzungen
Um eine Zulassung zu erhalten, müssen mehrere Anforderungen u.a. an den Betrieb, an das Management und die Tiergesundheit erfüllt werden.
Die zuständige Stelle berät Sie bei Bedarf zu den erforderlichen Voraussetzungen für die Zulassung Ihres Betriebes.
erforderliche Unterlagen
Einen Antrag auf Zulassung können Sie ohne bestimmte Formvorgaben an die zuständige Behörde richten. Grundriss (zumindest Skizze) der Betriebsstätte(n) mit Legende (Bezeichnung der Räumlichkeiten)
Verfahrensablauf
In der Regel läuft das Verfahren wie folgt ab:
- Stellen Sie einen formlosen Antrag per Post oder E-Mail auf Zulassung Ihres Betriebes bzw. Ihrer Einrichtung
 - Sie werden anschließend telefonisch kontaktiert, um einen Vororttermin zu erhalten
 - Nach dem Termin erhalten Sie Information über die Genehmigung oder Ablehnung Ihres Antrags
 
Rechtsgrundlage(n)
§ 15 Binnenmarkt-Tierseuchenschutzverordnung (BmTierSSchV)
Gebührenordnung für die Verwaltung im Bereich des Verbraucherschutzes und des Veterinärwesens (GOVV)
Artikel 94 der Verordnung (EU) 2016/429
Artikel 3 der Delegierten Verordnung (EU) 2020/686
Artikel 95 Verordnung (EU) 2016/429
Artikel 16 der Delegierten Verordnung (EU) 2019/2035
Artikel 47 der Delegierten Verordnung (EU) 2020/688
Rechtsbehelf
Gegen den Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage beim zuständigen Verwaltungsgericht (zuständig ist das Verwaltungsgericht in dessen Bezirk sich der Betrieb befindet) schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle des Gerichts erhoben werden. Die Klage kann auch mit qualifizierter elektronischer Signatur durch Zuleitung über das elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts erhoben werden.