Dienstleistung
Fischmehl, fischmehlhaltige Futtermittel, Blutprodukte oder Blutmehle, Di- und Tricalciumphosphate: Herstellung, Lagerung, Einsatz - Genehmigung
Herstellung, Lagerung und Einsatz von Fischmehl, fischmehlhaltigen Futtermitteln, Blutprodukten oder Blutmehlen, Di- und Tricalciumphosphaten sind genehmigungspflichtig.
                            
                                                                    Adresse
Stau 75
26122 Oldenburg (Oldenburg)
                                            Stau 75
26122 Oldenburg (Oldenburg)
                            
                                                                    Postfach
Postfach 39 49
26029 Oldenburg (Oldenburg)
                                    Postfach 39 49
26029 Oldenburg (Oldenburg)
                                Fax
0441 570 26-179
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                                Telefon
0441 570 26-0
                                                    0441 570 26-0
Häufig gestellte Fragen
        
        
                                                                                                    
    
        
            
                
                            Welche Fristen muss ich beachten?
                    
                
            
        
        
                                                Die Antragstellung muss vor Aufnahme der Tätigkeit erfolgen.
                
        
                    
                    
    
    
                                                                                                                                
    
        
            
                
                            Ansprechpunkt
                    
                
            
        
        
                                                Die Zuständigkeit liegt beim Niedersächsischen Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit.
                
                    
                    
    
    
                                                                                                                                
    
        
            
                
                            Formulare
                    
                
            
        
        
                                                Auf der Webseite des Niedersächsischen Landesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit finden Sie die Antragsformulare.
Antragsformulare auf der Webseite des Niedersächsischen Landesamtes für Verbraucherschutz (LAVES)
                
                        
        
                            
                    
    
    
                                                                                                                                
    
        
            
                
                            erforderliche Unterlagen
                    
                
            
        
        
                                                
 Gewerbliche Hersteller:
  Antrag zur Genehmigung der Herstellung
 
 Landwirte:
  Antrag auf Erteilung einer Genehmigung mit Bestätigung der Landwirtschaftskammer Niedersachsen
                
                    
                    
    
    
                                                                                                                                
                                                                                                
                        
                    
    
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Antragstellung muss vor Aufnahme der Tätigkeit erfolgen.
Ansprechpunkt
Die Zuständigkeit liegt beim Niedersächsischen Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit.
Formulare
Auf der Webseite des Niedersächsischen Landesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit finden Sie die Antragsformulare.
Antragsformulare auf der Webseite des Niedersächsischen Landesamtes für Verbraucherschutz (LAVES)
erforderliche Unterlagen
Gewerbliche Hersteller: Antrag zur Genehmigung der Herstellung
Landwirte: Antrag auf Erteilung einer Genehmigung mit Bestätigung der Landwirtschaftskammer Niedersachsen