Dienstleistung
Zulassungsbescheinigung Meldung - wegen Verlust
Bei Verlust der Zulassungsbescheinigung I oder II werden von der zuständigen Stelle Ersatzunterlagen ausgestellt. Bei Verdacht auf Diebstahl sollten Sie unbedingt die Polizei einschalten!
Poggenburger Straße 15
26919 Brake (Unterweser)
Öffnungszeiten
 Montag - Mittwoch:  07:30 - 15:30 Uhr
 
  Donnerstag:             07:30 - 16:30 Uhr
 
  Freitag:                    07:30 - 12:00 Uhr
 
   
04401 927-100
04401 927-0
Walther-Rathenau Straße 25
26954 Nordenham
Öffnungszeiten:
Montag - Freitag: 07:30 - 11:15 Uhr
04731 84-349
04731 84-320
04731 84-335
Häufig gestellte Fragen
        
        
                                                                                                    
    
        
            
                
                            Welche Gebühren fallen an?
                    
                
            
        
        
                                                Die Neuausstellung einer Zulassungsbescheinigung ist gebührenpflichtig.
                        
                    
                    
    
    
                                                                                                                                
    
        
            
                
                            Welche Fristen muss ich beachten?
                    
                
            
        
        
                                                Die Ausstellung und Aushändigung der Ersatz-Zulassungsbescheinigung Teil II erfolgt nach Ablauf der Aufbietungsfrist, in der Regel ca. 6 Wochen nach Antragstellung.
                
        
                    
                    
    
    
                                                                                                                                
    
        
            
                
                            Ansprechpunkt
                    
                
            
        
        
                                                Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt und der mit dieser Aufgabe betrauten Gemeinde, Samtgemeinde und Stadt.
 
Dabei ist der Hauptwohnsitz entsprechend dem Personalausweis entscheidend. Bei juristischen Personen ist dies der Sitz der Hauptniederlassung oder der Sitz der Zweigniederlassung.
                
                    
                    
    
    
                                                                                                                                
    
        
            
                
                            erforderliche Unterlagen
                    
                
            
        
        
                                                
 Bei Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil I (oder alter Fahrzeugschein):
 
 
 - 
  Zulassungsbescheinigung II
   oder alter Fahrzeugbrief
 
- eidesstattliche Erklärung über den Verlust
- 
  gültiger Bericht der 
  Hauptuntersuchung 
  (HU)
 
- 
  gültige Ausweispapiere der Fahrzeughalterin/des Fahrzeughalters 
   
   - Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung - nicht älter als 3 Monate
- 
    Führerschein und ähnliche Dokumente werden 
    nicht 
    anerkannt!
   
 
- 
  bei Firmen: Auszug aus dem Gewerbe- bzw. 
  Handelsregister
 
- 
  eine Vollmacht, wenn eine beauftragte Person die Zulassungsbescheinigung Teil I beantragt 
   
   - die bevollmächtigte Peron muss sich ausweisen
 
 Bei Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil II (oder alter Fahrzeugbrief):
 
 
 - 
  Zulassungsbescheinigung I
   oder alter Fahrzeugschein
 
- eidesstattliche Erklärung über den Verlust
- Wurde die Zulassungsbescheinigung II/der Fahrzeugbrief bei der Zulassung nicht an die Halterin/den Halter persönlich ausgehändigt, wird noch eine Bescheinigung der bevollmächtigten Person (z.B. Autohaus) benötigt, dass die Zulassungsbescheinigung II/der Fahrzeugbrief inzwischen an die Halterin/den Halter ausgehändigt wurde.
- 
  gültige Ausweispapiere der Fahrzeughalterin/ des Fahrzeughalters 
   
   - Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung - nicht älter als 3 Monate
- Führerschein und ähnliche Dokumente werden nicht anerkannt!
 
- 
  bei Firmen: Auszug aus dem Gewerbe- bzw. 
  Handelsregister
 
- Die Zulassungsbescheinigung II/der Fahrzeugbrief wird vom Kraftfahrtbundesamt aufgeboten und im Verkehrsblatt veröffentlicht. Erst nach Abschluss des Aufbietungsverfahrens kann die neue Zulassungsbescheinigung II ausgestellt und ausgehändigt werden.
Handelt es sich um einen Diebstahl, ist der Polizei eine Bescheinigung über die Anzeigenerstattung vorzulegen.  
                
                    
                    
    
    
                                                                                                                                
    
        
            
                
                            Hinweise (Besonderheiten)
                    
                
            
        
        
                                                
 Bei Verlust bzw. Diebstahl der 
 Zulassungsbescheinigung Teil II 
 ist eine Bevollmächtigung nicht möglich. Die eingetragene Halterin/der eingetragene Halter muss persönlich bei der zuständigen Stelle vorsprechen, um die eidesstattliche Erklärung abzugeben.
                
                    
                    
    
    
                                                                                                
                                        
    
        
            
                
                            Anträge / Formulare
                    
                
            
        
        
                    
                                                                            
                Verlusterklärung über die Zulassungsbescheinigung bzw. vorderes oder hinteres Kennzeichen
            
            
                
                PDF
            
                                                        
            
                
                PDF2
            
                                                                            
                Kfz-Zulassung: Neue Fahrzeugdokumente
            
            
                
                FormularDokInfodienste
            
                    
                            
    
    
                            
                            
    
        
            
                
                            Schlagwörter
                    
                
            
        
        
                    Zulassungsbescheinigung Meldung wegen Verlust, Verlust Betriebserlaubnis, Kfz, Briefverlust, Diebstahl Fahrzeugschein, Mofapapiere verloren, Briefdiebstahl
            
    
    
                                    
    
Welche Gebühren fallen an?
Die Neuausstellung einer Zulassungsbescheinigung ist gebührenpflichtig.
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Ausstellung und Aushändigung der Ersatz-Zulassungsbescheinigung Teil II erfolgt nach Ablauf der Aufbietungsfrist, in der Regel ca. 6 Wochen nach Antragstellung.
Ansprechpunkt
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt und der mit dieser Aufgabe betrauten Gemeinde, Samtgemeinde und Stadt.
Dabei ist der Hauptwohnsitz entsprechend dem Personalausweis entscheidend. Bei juristischen Personen ist dies der Sitz der Hauptniederlassung oder der Sitz der Zweigniederlassung.
erforderliche Unterlagen
Bei Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil I (oder alter Fahrzeugschein):
- Zulassungsbescheinigung II oder alter Fahrzeugbrief
- eidesstattliche Erklärung über den Verlust
- gültiger Bericht der Hauptuntersuchung (HU)
- 
  gültige Ausweispapiere der Fahrzeughalterin/des Fahrzeughalters 
  - Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung - nicht älter als 3 Monate
- Führerschein und ähnliche Dokumente werden nicht anerkannt!
 
- bei Firmen: Auszug aus dem Gewerbe- bzw. Handelsregister
- 
  eine Vollmacht, wenn eine beauftragte Person die Zulassungsbescheinigung Teil I beantragt 
  - die bevollmächtigte Peron muss sich ausweisen
 
Bei Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil II (oder alter Fahrzeugbrief):
- Zulassungsbescheinigung I oder alter Fahrzeugschein
- eidesstattliche Erklärung über den Verlust
- Wurde die Zulassungsbescheinigung II/der Fahrzeugbrief bei der Zulassung nicht an die Halterin/den Halter persönlich ausgehändigt, wird noch eine Bescheinigung der bevollmächtigten Person (z.B. Autohaus) benötigt, dass die Zulassungsbescheinigung II/der Fahrzeugbrief inzwischen an die Halterin/den Halter ausgehändigt wurde.
- 
  gültige Ausweispapiere der Fahrzeughalterin/ des Fahrzeughalters 
  - Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung - nicht älter als 3 Monate
- Führerschein und ähnliche Dokumente werden nicht anerkannt!
 
- bei Firmen: Auszug aus dem Gewerbe- bzw. Handelsregister
- Die Zulassungsbescheinigung II/der Fahrzeugbrief wird vom Kraftfahrtbundesamt aufgeboten und im Verkehrsblatt veröffentlicht. Erst nach Abschluss des Aufbietungsverfahrens kann die neue Zulassungsbescheinigung II ausgestellt und ausgehändigt werden.
Handelt es sich um einen Diebstahl, ist der Polizei eine Bescheinigung über die Anzeigenerstattung vorzulegen.
Hinweise (Besonderheiten)
Bei Verlust bzw. Diebstahl der Zulassungsbescheinigung Teil II ist eine Bevollmächtigung nicht möglich. Die eingetragene Halterin/der eingetragene Halter muss persönlich bei der zuständigen Stelle vorsprechen, um die eidesstattliche Erklärung abzugeben.
Anträge / Formulare
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