Dienstleistung
Unternehmenskarte aufgrund von Diebstahl ersetzen
Wurde Ihre Unternehmenskarte gestohlen, benötigen Sie umgehend Ersatz. Den Antrag für eine Ersatzkarte können Sie als Unternehmerin oder Unternehmer beziehungsweise als vertretungsbefugte oder bevollmächtigte Person stellen.
Sie müssen der zuständigen Stelle bei der Antragstellung einen Nachweis über eine Diebstahlanzeige bei der Polizei vorlegen.
Die Unternehmensersatzkarte bleibt bis zum selben Datum gültig wie die gestohlene Originalkarte – wenn diese noch mehr als 6 Monate gültig gewesen wäre. Die Gültigkeitsdauer beginnt also nicht wieder von vorne. Beträgt die Restlaufzeit der Karte weniger als 6 Monate, bekommen Sie die Karte erneuert.
Mit Ausstellung einer Ersatzkarte verliert die Originalkarte ihre Gültigkeit. Finden Sie oder andere Personen das Original wieder, müssen Sie diese der ausstellenden Stelle zurückgeben.
Als Unternehmernehmerin oder Unternehmer sind Sie für die ordnungsgemäße Verwendung der Karte beziehungsweise Karten verantwortlich. Zudem müssen Sie dafür sorgen, dass zu Beginn und am Ende des Fahrzeugeinsatzes für Ihr Unternehmen die Unternehmenskarte in den Fahrtenschreiber eingegeben wird, um den Einsatz des Fahrzeuges Ihrem Unternehmen zuzuordnen.
Einrichtung
Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Oldenburg
Theodor-Tantzen-Platz 8
26122 Oldenburg (Oldenburg)
0441 80077-299
0441 80077-0
Häufig gestellte Fragen
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Abgabe:
EUR 34,00
Welche Fristen muss ich beachten?
Die neue Unternehmenskarte ist binnen 7 Kalendertagen unter Angabe der Gründe für die vorzeitige Antragstellung zu beantragen.
Der Antrag stellenden Person wird innerhalb von 5 Werktagen, gerechnet ab dem Vorliegen der vollständigen Antragsunterlagen, eine neue Unternehmenskarte ausgehändigt.
Das Gültigkeitsende der zu ersetzenden Unternehmenskarte entspricht dem Gültigkeitsende der vorherigen Unternehmenskarte, wenn die Restlaufzeit mehr als 185 Kalendertage beträgt.
Ansprechpunkt
Die Zuständigkeit liegt beim staatlichen Gewerbeaufsichtsamt.
Zuständige Stelle
Die Zuständigkeit liegt beim staatlichen Gewerbeaufsichtsamt.
Voraussetzungen
- Ihr Unternehmen setzt Fahrzeuge ein, die über einen digitalen Fahrtenschreiber verfügen müssen.
- Ihre Unternehmenskarte wurde gestohlen.
Formulare
Der Antrag ist durch den Unternehmer/die Unternehmerin, eine/n Vertretungsbefugte/n oder eine bevollmächtigte Person persönlich zu stellen.
erforderliche Unterlagen
Im Fall eines Diebstahls ist der zuständigen Stelle eine Diebstahlanzeige der Polizei vorzulegen. Erst danach kann eine neue Unternehmenskarte beantragt werden.
Verfahrensablauf
Nicht angegeben
Hinweise (Besonderheiten)
Mit Ausstellung der Ersatzkarte verliert die ersetze Karte ihre Gültigkeit. Eine wiederaufgefundene Karte ist der zuständigen Stelle zurückzugeben.
Weiterführende Informationen
Nicht angegeben
Rechtsbehelf
Nicht angegeben
Schlagwörter
Unternehmerkarte, Unternehmerkarte
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Fristen muss ich beachten?
Die neue Unternehmenskarte ist binnen 7 Kalendertagen unter Angabe der Gründe für die vorzeitige Antragstellung zu beantragen.
Der Antrag stellenden Person wird innerhalb von 5 Werktagen, gerechnet ab dem Vorliegen der vollständigen Antragsunterlagen, eine neue Unternehmenskarte ausgehändigt.
Das Gültigkeitsende der zu ersetzenden Unternehmenskarte entspricht dem Gültigkeitsende der vorherigen Unternehmenskarte, wenn die Restlaufzeit mehr als 185 Kalendertage beträgt.
Ansprechpunkt
Die Zuständigkeit liegt beim staatlichen Gewerbeaufsichtsamt.
Zuständige Stelle
Die Zuständigkeit liegt beim staatlichen Gewerbeaufsichtsamt.
Voraussetzungen
- Ihr Unternehmen setzt Fahrzeuge ein, die über einen digitalen Fahrtenschreiber verfügen müssen.
- Ihre Unternehmenskarte wurde gestohlen.
Formulare
Der Antrag ist durch den Unternehmer/die Unternehmerin, eine/n Vertretungsbefugte/n oder eine bevollmächtigte Person persönlich zu stellen.
erforderliche Unterlagen
Im Fall eines Diebstahls ist der zuständigen Stelle eine Diebstahlanzeige der Polizei vorzulegen. Erst danach kann eine neue Unternehmenskarte beantragt werden.
Verfahrensablauf
Nicht angegeben
Hinweise (Besonderheiten)
Mit Ausstellung der Ersatzkarte verliert die ersetze Karte ihre Gültigkeit. Eine wiederaufgefundene Karte ist der zuständigen Stelle zurückzugeben.
Weiterführende Informationen
Nicht angegeben
Rechtsbehelf
Nicht angegeben