Dienstleistung
Sperrmüll abgeben
Sperrmüll können Sie persönlich bei den Annahmemöglichkeiten abgeben.
Otto-Hahn-Straße 9
26919 Brake (Unterweser)
GESCHÄFTSZEITEN
Montag–Donnerstag:
8:00 –12:30 Uhr und 13:00 –16:00 Uhr
Freitag:
08:00–12:00 Uhr
04401 9888-10
04401 9888-0
Häufig gestellte Fragen
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Bearbeitungsdauer
Erfragen Sie die Bearbeitungsdauer bei Ihrem öffentlich-rechtlichen Versorger.
Ansprechpunkt
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt, den Städten Cuxhaven, Göttingen und Lüneburg bzw. deren Abfallentsorgungsbetriebe, den Zweckverbänden Abfallwirtschaft Celle, Hildesheim und Region Hannover, sowie den kommunalen Anstalten öffentlichen Rechts in Goslar, Heidekreis, Nienburg, Peine und Wolfsburg.
Zuständige Stelle
öffentlich-rechtliche Entsorger
Voraussetzungen
Sie haben Sperrmüll und wollen diesen abgeben.
erforderliche Unterlagen
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Verfahrensablauf
Bitte setzen Sie sich mit ihrem lokalen Entsorgungsunternehmen in Verbindung.
Rechtsgrundlage(n)
Abfallentsorgungssatzung der zuständigen Stelle
Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen
Niedersächsisches Abfallgesetz (NAbfG)
Rechtsbehelf
nicht angegeben
Schlagwörter
Sperrmülltermin, Abholung von Sperrmüll, Sperrmülltermin, Abholung von Sperrmüll
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Bearbeitungsdauer
Erfragen Sie die Bearbeitungsdauer bei Ihrem öffentlich-rechtlichen Versorger.
Ansprechpunkt
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt, den Städten Cuxhaven, Göttingen und Lüneburg bzw. deren Abfallentsorgungsbetriebe, den Zweckverbänden Abfallwirtschaft Celle, Hildesheim und Region Hannover, sowie den kommunalen Anstalten öffentlichen Rechts in Goslar, Heidekreis, Nienburg, Peine und Wolfsburg.
Zuständige Stelle
öffentlich-rechtliche Entsorger
Voraussetzungen
Sie haben Sperrmüll und wollen diesen abgeben.
erforderliche Unterlagen
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Verfahrensablauf
Bitte setzen Sie sich mit ihrem lokalen Entsorgungsunternehmen in Verbindung.
Rechtsgrundlage(n)
Abfallentsorgungssatzung der zuständigen Stelle
Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen
Niedersächsisches Abfallgesetz (NAbfG)
Rechtsbehelf
nicht angegeben