Dienstleistung
Besitz von Polioviren Anzeige
Natürliche oder juristische Personen, die die tatsächliche Sachherrschaft über Polioviren oder Material, das möglicherweise Polioviren enthält, haben (Besitzer), haben dies der zuständigen Stelle unverzüglich anzuzeigen. Die Anzeige muss Angaben zu der Einrichtung, zu der verantwortlichen Person, zu der Art und der Menge der Polioviren oder des Materials sowie zu dem damit verfolgten Zweck enthalten.
Einrichtung
409 - Gesundheitsamt
Adresse
Bördestr. 8
31135 Hildesheim
Bördestr. 8
31135 Hildesheim
Fax
05121 309-7809
05121 309-7809
Fax
05121 30995-7375
05121 30995-7375
Hinweis
Sozialpsychiatrischer Dienst
Sozialpsychiatrischer Dienst
Telefon
05121 309-7541
05121 309-7541
Telefon
05121 309-7375
05121 309-7375
Hinweis
Sozialpsychiatrischer Dienst
Sozialpsychiatrischer Dienst
Ansprechpartner
Einrichtung
Fachbereich Gesundheit
Adresse
Dohuser Weg 12b
26409 Wittmund
Dohuser Weg 12b
26409 Wittmund
Servicezeiten
Mo. 08:30 - 12:30 Uhr
Di. 08:30 - 12:30 Uhr
Mi. 08:30 - 12:30 Uhr
Do. 08:30 - 12:30 Uhr, 14:15 - 15:45 Uhr
Fr. 08:30 - 12:30 Uhr
Fax
04462 86-1504
04462 86-1504
Telefon
04462 86-1500
04462 86-1500
Einrichtung
Gesundheitsamt
Adresse
Delmenhorster Straße 6
27793 Wildeshausen
Delmenhorster Straße 6
27793 Wildeshausen
Servicezeiten
https://www.oldenburg-kreis.de/oeffnungszeiten
Fax
04431 85-89555
04431 85-89555
Telefon
04431 85-510
04431 85-510
Servicezeiten
Mo - Do 08:00 - 15:30 Uhr
Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
und nach Vereinbarung
Fax
04401 4285
04401 4285
Telefon
04401 927-511
04401 927-511
Hinweis
Zentrale
Zentrale
Ansprechpartner
Häufig gestellte Fragen
Bearbeitungsdauer
nicht angegeben
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Anzeige muss unverzüglich erfolgen.
Ansprechpunkt
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt.
Zuständige Stelle
nicht angegeben
Voraussetzungen
nicht angegeben
erforderliche Unterlagen
- ausgefülltes Formular
Verfahrensablauf
nicht angegeben
Hinweise (Besonderheiten)
nicht angegeben
Rechtsbehelf
nicht angegeben
Schlagwörter
Besitz von Polioviren Anzeige, Besitz von Polioviren Anzeige
Bearbeitungsdauer
nicht angegeben
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Anzeige muss unverzüglich erfolgen.
Ansprechpunkt
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt.
Zuständige Stelle
nicht angegeben
Voraussetzungen
nicht angegeben
erforderliche Unterlagen
- ausgefülltes Formular
Verfahrensablauf
nicht angegeben
Hinweise (Besonderheiten)
nicht angegeben
Rechtsbehelf
nicht angegeben
Schlagwörter
Besitz von Polioviren Anzeige, Besitz von Polioviren Anzeige